4798/AB XX.GP
Die Abgeordneten Dr. Kier und Genossen haben am 03. 11. 1998 un-
ter der Zahl 5086 / J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "den Gebrauch von Mitteln mit Waffen-
wirkung, § 9 Waffengebrauchsgesetz" gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat:
"1. In wie vielen Fällen seit 01. 01. 1995 aufgeschlüsselt nach
Bundespolizeidirektionen haben BeamtInnen gem. § 9 Waffen-
gebrauchsgesetz gegenüber Menschen Mittel angewendet, deren
Wirkung der einer Waffe gleichkommt?
2. In wie vielen dieser Fälle aufgeschlüsselt nach Bundes-
polizeidirektionen wurden durch diese Mittel Menschen ge-
tötet, in wievielen wurden Menschen verletzt?
3. In wie vielen dieser Fälle wurden verletzte Personen wegen
Verdachtes des Widerstandes gegen die Staatsgewalt ange-
zeigt?
4. In wie vielen Fällen seit 01. 01. 1995, aufgeschlüsselt nach
Landesgendarmeriekommandos, haben BeamtInnen der Bundes-
gendarmerie gem. § 9 Waffengebrauchsgesetz gegenüber Men-
schen Mittel angewendet, deren Wirkung der einer Waffe
gleichkommt?
5. In wie vielen dieser Fälle aufgeschlüsselt nach Landesgen-
darmeriekommandos wurden durch diese Mittel Menschen ge-
tötet, in wie vielen wurden Menschen verletzt?
6. In wie vielen Fällen wurden verletzte Personen wegen Ver-
dacht des Widerstandes
gegen die Staatsgewalt angezeigt?
7. In welcher Form, durch welche Personen und mit welcher In-
tensität werden Maßnahmen nach § 9 des Waffengebrauchs-
gesetzes durch die den anwendenden Beamten vorgesetzte
Dienststelle untersucht und aufgearbeitet?
8. In wie vielen der Fälle aus Frage 1 und 4 wurde nach Über-
prüfung die Anwendung der Mittel nach § 9 des Waffen-
gebrauchsgesetzes als unzulässig oder unangemessen nach
diesem Bundesgesetz erachtet?
9. In welcher Form fließen die Ergebnisse der unter Frage 7
abgefragten Überprüfungen in die Aus - und Weiterbildung von
ExekutivbeamtInnen ein?
10. In wie vielen der in Frage 1 abgefragten Fälle wurden die
Mittel gem. § 9 Waffengebrauchsgesetz durch PolizeibeamtIn-
nen angewendet, die sich in ihrer Freizeit in den Dienst
gestellt hatten?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
BPD Wien 109
BPD Salzburg 4
BPD Villach 3
BPD Innsbruck 1
BPD St. Pölten 1
BPD Wr. Neustadt 1
Zu Frage 2:
In keinem Fall wurden Menschen getötet.
BPD Wien 41 Verletzungen
BPD Salzburg 3
Verletzungen
BPD Villach 3 Verletzungen
BPD Innsbruck 1 Verletzung
Zu Frage 3:
In 72 Fällen.
Zu Frage 4:
LGK NÖ 3 Fälle
Zu Frage 5:
In keinem Fall wurden Menschen getötet.
LGK NÖ 3 Verletzungen
Zu Frage 6:
In drei Fällen.
Zu Frage 7:
Es werden sämtliche Waffengebrauchsfälle zunächst durch den
zuständigen E 1 Beamten (Leitenden Beamten) einer Prüfung un-
terzogen. Die endgültige Überprüfung erfolgt durch den zustän-
digen Behördenleiter.
Bei Verletzung von Personen wird der Akt der zuständigen
Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Zu Frage 8:
In keinem Fall.
Zu Frage 9:
Bei der Grundausbildung sowie bei Wachzimmerschulungen, Abtei-
lungsschulungen, Seminarwochen, berufsbegleitender Fortbildung
(periodische Ausbildungstage) sowie bei Aufstiegskursen (E2a,
E1, Krb. - Kurse)
Zu Frage 10:
In keinem Fall.