4799/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Lafer, DI Hofmann und Kollegen haben am 10. November 1998

an mich unter der Nr. 5192 / J eine schriftliche Anfrage betreffend “Vorbereitung in

Hinblick auf die EU - Ratspräsidentschaft" gestellt, die folgenden Wortlaut hat:

 

 

1. Seit wann bereitete sich das Bundesministerium für Inneres auf die EU -

    Ratspräsidentschaft vor?

 

2. Wie genau bereitete sich das Bundesministerium für Inneres auf die EU -

    Ratspräsidentschaft vor?

 

3. Was genau war Gegenstand der Vorbereitungen?

 

4. Welche Sektionen waren in die Vorbereitungen eingebunden?

 

5. Welche Aufgabe hatte die jeweilige Sektion?

 

6. Wie viele Personen waren in der jeweiligen Sektion für die Vorbereitungen

    abgestellt?

 

7. Wie viele Überstunden fielen durch die Vorbereitungen in den jeweiligen

    Sektionen an?

 

8. Welche spezielle Ausbildungen bzw. welche Kurse wurden von den Beamten

    absolviert?

 

9. Wie viele Beamte nahmen an speziellen Ausbildungsprogrammen bzw. Kursen

    teil?

10. Wie viele Stunden nahmen die speziellen Ausbildungsprogramme bzw. Kurse in

      Anspruch?

 

11. Worin wurden die betreffenden Beamten geschult?

 

12. Auf welche Höhe belaufen sich die im Zusammenhang mit der Vorbereitung zur

      EU - Ratspräsidentschaft entstandenen Gesamtkosten?

 

13. Wie genau schlüsseln sich die im Zusammenhang mit der Vorbereitung zur EU -

      Ratspräsidentschaft entstandenen Gesamtkosten auf?

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3

 

Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 1a und 1b der Anfrage der

Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde vom 31. Oktober

1997 unter Nr. 3190 / J (eine Ablichtung dieser Beantwortung ist beigeschlossen). Die

Vorbereitungsarbeiten wurden so, wie sie damals dargestellt wurden, im Laufe des

1. Halbjahres 1998 fortgesetzt, wobei vor allem auf die inhaltliche Einschulung der

Arbeitsgruppen - Vorsitzenden und auf die Vorbereitung der Arbeitspapiere Wert

gelegt wurde.

 

Zur Frage 4

 

Alle vier im Innenministerium befindlichen Sektionen.

 

Zur Frage 5

 

Der Sektion I kam die Koordinierung der diesbezüglich erforderlichen Maßnahmen im

Bereich von Personalangelegenheiten, von Budgetangelegenheiten sowie der dafür

notwendigen Kontrollmaßnahmen für den gesamten Ressortbereich zu. Die Sektion

II hatte insbesondere die für die Durchführung der EU - Präsidentschaft notwendigen

Aufgaben auf dem Gebiet der Sicherheitsverwaltung zu erfüllen. Auf die Sektion III

entfielen die im Rahmen des Vorsitzes wahrzunehmenden Angelegenheiten im Paß -,

Staatsbürgerschafts -, Flüchtlings - und Fremdenwesen sowie die Gesamtkoordination

und die Sektion IV war mit den allgemeinen Rechts - und Verwaltungs -

angelegenheiten im Zuge des Vorsitzprogrammes befaßt.

Zur Frage 6

 

Aus dem Bereich der Sektion III waren von der Abteilung III / 17 dreizehn Personen für

die Vorbereitung der EU - Präsidentschaft tätig.

 

Zur Frage 7

 

Die Anzahl der Überstunden, die durch die Vorbereitungsmaßnahmen in den

jeweiligen Sektionen anfielen, kann nicht nachvollzogen und daher diese Frage auch

nicht beantwortet werden.

 

Zu den Fragen 8 und 9

 

Der Personenkreis der auszubildenden Bediensteten umfaßte all jene, denen

während der Ratspräsidentschaft die Wahrnehmung von Aufgaben in den einzelnen

Fachbereichen zugeordnet wurde. Die fachlichen Ausbildungsziele waren demnach

weit gestreut und die Ausbildungsdauer der einzelnen Ausbildungsprogramme

unterschiedlich lange. Ich ersuche um Verständnis, daß diese Frage von mir nicht

konkreter beantwortet wird, da dies in der dafür vorgesehenen Zeit nicht machbar

wäre und zudem einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedeuten

würde.

 

Zur Frage 11

 

Auf die Beantwortung der Frage 8 darf hingewiesen werden.

 

Zu den Fragen 10, 12 und 13

 

Ich ersuche um Verständnis, daß diese Fragen von mir nicht beantwortet werden, da

eine Beantwortung dieser Anfragepunkte in der dafür vorgesehenen Zeit nicht

machbar wäre und zudem einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand

bedeuten würde.