4799/AB XX.GP
Die Abgeordneten Lafer, DI Hofmann und Kollegen haben am 10. November 1998
an mich unter der Nr. 5192 / J eine schriftliche Anfrage betreffend “Vorbereitung in
Hinblick auf die EU - Ratspräsidentschaft" gestellt, die folgenden Wortlaut hat:
1. Seit wann bereitete sich das Bundesministerium für Inneres auf die EU -
Ratspräsidentschaft vor?
2. Wie genau bereitete sich das Bundesministerium für Inneres auf die EU -
Ratspräsidentschaft vor?
3. Was genau war Gegenstand der Vorbereitungen?
4. Welche Sektionen waren in die Vorbereitungen eingebunden?
5. Welche Aufgabe hatte die jeweilige Sektion?
6. Wie viele Personen waren in der jeweiligen Sektion für die Vorbereitungen
abgestellt?
7. Wie viele Überstunden fielen durch die Vorbereitungen in den jeweiligen
Sektionen an?
8. Welche spezielle Ausbildungen bzw. welche Kurse wurden von den Beamten
absolviert?
9. Wie viele Beamte nahmen an speziellen Ausbildungsprogrammen bzw. Kursen
teil?
10. Wie viele Stunden nahmen die speziellen Ausbildungsprogramme bzw. Kurse in
Anspruch?
11. Worin wurden die betreffenden Beamten geschult?
12. Auf welche Höhe belaufen sich die im Zusammenhang mit der Vorbereitung zur
EU - Ratspräsidentschaft entstandenen Gesamtkosten?
13. Wie genau schlüsseln sich die im Zusammenhang mit der Vorbereitung zur EU -
Ratspräsidentschaft entstandenen Gesamtkosten auf?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 1a und 1b der Anfrage der
Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde vom 31. Oktober
1997 unter Nr. 3190 / J (eine Ablichtung dieser Beantwortung ist beigeschlossen). Die
Vorbereitungsarbeiten wurden so, wie sie damals dargestellt wurden, im Laufe des
1. Halbjahres 1998 fortgesetzt, wobei vor allem auf die inhaltliche Einschulung der
Arbeitsgruppen - Vorsitzenden und auf die Vorbereitung der Arbeitspapiere Wert
gelegt wurde.
Alle vier im Innenministerium befindlichen Sektionen.
Der Sektion I kam die Koordinierung der diesbezüglich erforderlichen Maßnahmen im
Bereich von Personalangelegenheiten, von Budgetangelegenheiten sowie der dafür
notwendigen Kontrollmaßnahmen für den gesamten Ressortbereich zu. Die Sektion
II hatte insbesondere die für die Durchführung der EU - Präsidentschaft notwendigen
Aufgaben auf dem Gebiet der Sicherheitsverwaltung zu erfüllen. Auf die Sektion III
entfielen die im Rahmen des Vorsitzes wahrzunehmenden Angelegenheiten im Paß -,
Staatsbürgerschafts -, Flüchtlings - und Fremdenwesen sowie die Gesamtkoordination
und die Sektion IV war mit den allgemeinen Rechts - und Verwaltungs -
angelegenheiten im Zuge des Vorsitzprogrammes
befaßt.
Aus dem Bereich der Sektion III waren von der Abteilung III / 17 dreizehn Personen für
die Vorbereitung der EU - Präsidentschaft tätig.
Die Anzahl der Überstunden, die durch die Vorbereitungsmaßnahmen in den
jeweiligen Sektionen anfielen, kann nicht nachvollzogen und daher diese Frage auch
nicht beantwortet werden.
Der Personenkreis der auszubildenden Bediensteten umfaßte all jene, denen
während der Ratspräsidentschaft die Wahrnehmung von Aufgaben in den einzelnen
Fachbereichen zugeordnet wurde. Die fachlichen Ausbildungsziele waren demnach
weit gestreut und die Ausbildungsdauer der einzelnen Ausbildungsprogramme
unterschiedlich lange. Ich ersuche um Verständnis, daß diese Frage von mir nicht
konkreter beantwortet wird, da dies in der dafür vorgesehenen Zeit nicht machbar
wäre und zudem einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedeuten
würde.
Auf die Beantwortung der Frage 8 darf hingewiesen werden.
Zu den Fragen 10, 12 und 13
Ich ersuche um Verständnis, daß diese Fragen von mir nicht beantwortet werden, da
eine Beantwortung dieser Anfragepunkte in der dafür vorgesehenen Zeit nicht
machbar wäre und zudem einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand
bedeuten würde.