4801/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dkfm. Bauer, Haller, Mag. Trattner haben am
5. November 1998 unter der Nr. 5153 / J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend überhöhte Geldwechselgebühren der Banken in Vorgriff auf den
Euro gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Wenn ausgeführt wird, daß seit Ende 1997 bereits mehrere Kostenerhöhungen im
Bankensektor erfolgt sind, so ist dem entgegenzuhalten, daß die Kosten der
Bankdienstleistungen in Österreich zum Großteil unter jenen der Kosten im
benachbarten EU - Ausland liegen. Lange Zeit wurden die Kosten des
Dienstleistungsanteils im Bankenbereich durch Zins - und Wertstellungsgewinne
kompensiert, wodurch sich für die Kunden geringere Gewinne ergaben. Durch die
nunmehrige Kostenwahrheit werden auch
Kostensteigerungen transparent.
Banken sind ebenso wie andere Wirtschaftsunternehmen in ihren Kalkulationen und
Preisbestimmungen autonom, sodaß - wie auch schon in meiner Anfragebeantwor-
tung 3693 / J ausgeführt - ein Eingriff in die Preisgestaltungspolitik der Banken nicht
möglich wäre. Sehr wohl ist jedoch eine Information der Bevölkerung möglich, die
durch diverse Erhebungen (unter anderem auch durch den vom Bundeskanzleramt
unterstützten Verein für Konsumenteninformation) durchaus aussagekräftige Daten
für die Bürger bieten.
Zu Frage 2:
Grundsätzlich ist es in einem freien Markt nicht möglich, über dirigistische Maßnah-
men die Kosten einzelner Branchen zu regeln. Ich sehe daher auch im Bereich der
Banken keine andere Möglichkeit als einen Preisvergleich, damit die Konsumenten
informierte Entscheidungen treffen können.
Die Ermöglichung eines Preisvergleiches wurde unter anderem durch intensive
Mitarbeit der für den Bereich Konsumentenfragen zuständigen Organisationseinheit
des Bundeskanzleramtes an den Bestimmungen des Bankwesengesetzes 1994
geschaffen.
Zu Frage 3:
Der Wechsel vom Girokonto eines Kreditinstituts zu einem anderen ist ab einer be-
stimmten Preisdifferenz sehr wohl zielführend, zumal er keine direkten Kosten verur-
sacht. Sehr wohl ist aber richtig, daß die Verlagerung des Girokontos samt der Über-
weisungsaufträge gewisse Unannehmlichkeiten verursacht und teilweise Unsicher-
heiten in den Zahlungsabläufen in einem Zeitraum bis zu zwei Monaten entstehen
können.
Der Wechsel eines Kreditkontos geht immer mit dem Wechsel der kreditierenden
Bank, also einer Umschuldung einher. Eine solche lohnt sich nur dann, wenn unter
Einbeziehung sämtlicher Anfangskosten
und der für die Restlaufzeit geltenden
Zinsbelastung immer noch ein deutlich besseres Ergebnis als beim bestehenden
Kredit herauskommt. Grundsätzlich stellen die Kosten der Führung eines Kreditkon-
tos jedenfalls nur einen marginalen Anteil der Kreditkosten insgesamt dar, weshalb
für die Wahl des Vertragspartners wohl der Zinssatz ausschlaggebend sein sollte.
Zu Frage 4:
Barein - und - auszahlungen verursachen im Bankenbereich hohe Transaktions-
kosten, die insofern vermeidbar wären, als ohnedies nahezu alle Bürger über ein
Girokonto verfügen und die Überweisungen von diesem beauftragen könnten.
Zu Frage 5:
Wie jede Kostenerhöhung trägt auch jene der Devisenmanipulationsgebühr zur
Kaufkraftschmälerung bei, wobei solche Erhöhungen seitens der Bevölkerung wohl
nie als positiv empfunden werden. Tatsächlich sind die Devisenmanipulationsge-
bühren bei den einzelnen Banken jedenfalls sehr unterschiedlich, sodaß sich gerade
hier ein Preisvergleich lohnt. Die Übernahme von Bankdienstleistungen durch die
Hotellerie außerhalb der Banköffnungszeiten kann wohl nicht als Abwälzung der
Speseneintreibung bezeichnet werden.
Zu Frage 6:
Die Einflußnahme auf die Preisstruktur einer Dienstleistung einer Bank ist
gegenwärtig nicht möglich.
Zu Frage 7:
Anläßlich der Umstellung von Schilling auf EURO werden die österreichischen Ban-
ken im bargeldlosen Verkehr für die Umrechnung von einer Denomination auf die
jeweilige Denomination des Kontos sowohl bei Zahlungsein - als auch bei Zahlungs-
ausgängen keine Kosten verrechnen. Die Kosten der Buchungszeilen werden wie
bisher behandelt. Gleiches gilt für Barein - und - auszahlungen.
Laut dem - unter Mitwirkung der für Konsumentenfragen zuständigen Organisations-
einheit im Bundeskanzleramt erstellten - Entwurf zum Eurowährungsangabengesetz
wird der Umtausch von Schillingmünzen und - noten in haushaltsüblichen Mengen
bei den Banken kostenlos sein. Als haushaltsübliche Menge wird das durchschnitt-
liche Monatseinkommen eines Haushalts definiert.