4801/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dkfm. Bauer, Haller, Mag. Trattner haben am

5. November 1998 unter der Nr. 5153 / J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend überhöhte Geldwechselgebühren der Banken in Vorgriff auf den

Euro gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

Wenn ausgeführt wird, daß seit Ende 1997 bereits mehrere Kostenerhöhungen im

Bankensektor erfolgt sind, so ist dem entgegenzuhalten, daß die Kosten der

Bankdienstleistungen in Österreich zum Großteil unter jenen der Kosten im

benachbarten EU - Ausland liegen. Lange Zeit wurden die Kosten des

Dienstleistungsanteils im Bankenbereich durch Zins - und Wertstellungsgewinne

kompensiert, wodurch sich für die Kunden geringere Gewinne ergaben. Durch die

nunmehrige Kostenwahrheit werden auch Kostensteigerungen transparent.

Banken sind ebenso wie andere Wirtschaftsunternehmen in ihren Kalkulationen und

Preisbestimmungen autonom, sodaß - wie auch schon in meiner Anfragebeantwor-

tung 3693 / J ausgeführt - ein Eingriff in die Preisgestaltungspolitik der Banken nicht

möglich wäre. Sehr wohl ist jedoch eine Information der Bevölkerung möglich, die

durch diverse Erhebungen (unter anderem auch durch den vom Bundeskanzleramt

unterstützten Verein für Konsumenteninformation) durchaus aussagekräftige Daten

für die Bürger bieten.

 

 

Zu Frage 2:

 

Grundsätzlich ist es in einem freien Markt nicht möglich, über dirigistische Maßnah-

men die Kosten einzelner Branchen zu regeln. Ich sehe daher auch im Bereich der

Banken keine andere Möglichkeit als einen Preisvergleich, damit die Konsumenten

informierte Entscheidungen treffen können.

 

Die Ermöglichung eines Preisvergleiches wurde unter anderem durch intensive

Mitarbeit der für den Bereich Konsumentenfragen zuständigen Organisationseinheit

des Bundeskanzleramtes an den Bestimmungen des Bankwesengesetzes 1994

geschaffen.

 

 

Zu Frage 3:

 

Der Wechsel vom Girokonto eines Kreditinstituts zu einem anderen ist ab einer be-

stimmten Preisdifferenz sehr wohl zielführend, zumal er keine direkten Kosten verur-

sacht. Sehr wohl ist aber richtig, daß die Verlagerung des Girokontos samt der Über-

weisungsaufträge gewisse Unannehmlichkeiten verursacht und teilweise Unsicher-

heiten in den Zahlungsabläufen in einem Zeitraum bis zu zwei Monaten entstehen

können.

 

Der Wechsel eines Kreditkontos geht immer mit dem Wechsel der kreditierenden

Bank, also einer Umschuldung einher. Eine solche lohnt sich nur dann, wenn unter

Einbeziehung sämtlicher Anfangskosten und der für die Restlaufzeit geltenden

Zinsbelastung immer noch ein deutlich besseres Ergebnis als beim bestehenden

Kredit herauskommt. Grundsätzlich stellen die Kosten der Führung eines Kreditkon-

tos jedenfalls nur einen marginalen Anteil der Kreditkosten insgesamt dar, weshalb

für die Wahl des Vertragspartners wohl der Zinssatz ausschlaggebend sein sollte.

 

 

Zu Frage 4:

 

Barein - und - auszahlungen verursachen im Bankenbereich hohe Transaktions-

kosten, die insofern vermeidbar wären, als ohnedies nahezu alle Bürger über ein

Girokonto verfügen und die Überweisungen von diesem beauftragen könnten.

 

 

Zu Frage 5:

 

Wie jede Kostenerhöhung trägt auch jene der Devisenmanipulationsgebühr zur

Kaufkraftschmälerung bei, wobei solche Erhöhungen seitens der Bevölkerung wohl

nie als positiv empfunden werden. Tatsächlich sind die Devisenmanipulationsge-

bühren bei den einzelnen Banken jedenfalls sehr unterschiedlich, sodaß sich gerade

hier ein Preisvergleich lohnt. Die Übernahme von Bankdienstleistungen durch die

Hotellerie außerhalb der Banköffnungszeiten kann wohl nicht als Abwälzung der

Speseneintreibung bezeichnet werden.

 

 

Zu Frage 6:

 

Die Einflußnahme auf die Preisstruktur einer Dienstleistung einer Bank ist

gegenwärtig nicht möglich.

Zu Frage 7:

 

Anläßlich der Umstellung von Schilling auf EURO werden die österreichischen Ban-

ken im bargeldlosen Verkehr für die Umrechnung von einer Denomination auf die

jeweilige Denomination des Kontos sowohl bei Zahlungsein - als auch bei Zahlungs-

ausgängen keine Kosten verrechnen. Die Kosten der Buchungszeilen werden wie

bisher behandelt. Gleiches gilt für Barein - und - auszahlungen.

 

Laut dem - unter Mitwirkung der für Konsumentenfragen zuständigen Organisations-

einheit im Bundeskanzleramt erstellten - Entwurf zum Eurowährungsangabengesetz

wird der Umtausch von Schillingmünzen und - noten in haushaltsüblichen Mengen

bei den Banken kostenlos sein. Als haushaltsübliche Menge wird das durchschnitt-

liche Monatseinkommen eines Haushalts definiert.