4808/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Großruck und Kollegen haben am 5. No -

vember 1998 unter der Nr. 5151/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Sportförderung in Österreich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

ZuFrage1:

 

 

1995

1996

1997

Bundessport -

förderungsmittel

399,635

400,000

400,000

Allgemeine

Sportförderung

184,483

184,930

179,573

(Angaben in Millionen Schilling)

 

 

Zu Frage 2:

In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, daß die Förderung von Vorhaben

einzelner Vereine (Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes) gemäß Art. 15

Bundes -Verfassungsgesetz in die Kompetenz der Länder fällt.

Weiters wird darauf hingewiesen, daß Vereinsförderungen im allgemeinen über

die Dach - und Fachverbände erfolgen.

 

Der Bund stellt Förderungsmittel für einzelne Vereine grundsätzlich nur dann

zur Verfügung, als dies nach dem Bundes - Sportförderungsgesetz möglich ist.

Hier kann auch ein Verein Förderungsempfänger sein, wenn dieser die Sub -

vention entsprechend dem Bundes - Sportförderungsgesetz (gesamtösterrei -

chische und internationale Bedeutung) zweckgewidmet verwendet (z.B. Durch -

führung von Großsportveranstaltungen). Eine Auflistung diesbezüglicher

Förderungen liegt bei.

 

 

Zu Frage 3:

Sportliche Betätigung gewinnt im Leben älterer Menschen immer mehr an

Bedeutung. Selbstverständlich trete ich daher für eine entsprechende

Förderung des Seniorensports ein. Die Förderung des Breitensports erfolgt in

Österreich vorwiegend durch die Dachverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORT -

UNION, darüber hinaus jedoch auch durch die Sport - Fachverbände. Diese

Organisationen unterstützen auch den Seniorensport.

 

Im Bereich der Bundes - Sportförderungsmittel besonderer Art konnten den

Dachverbänden in den letzten drei Jahren je rund 55 Millionen Schilling zur

Verfügung gestellt werden, dazu aus der Sportförderung je 1,5 Millionen

Schilling.