4808/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Großruck und Kollegen haben am 5. No -
vember 1998 unter der Nr. 5151/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Sportförderung in Österreich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
ZuFrage1:
|
1995 |
1996 |
1997 |
Bundessport - förderungsmittel |
399,635 |
400,000 |
400,000 |
Allgemeine Sportförderung |
184,483 |
184,930 |
179,573 |
(Angaben in Millionen Schilling)
Zu Frage 2:
In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, daß die Förderung von Vorhaben
einzelner Vereine (Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes) gemäß Art. 15
Bundes -Verfassungsgesetz in die Kompetenz der
Länder fällt.
Weiters wird darauf hingewiesen, daß Vereinsförderungen im allgemeinen über
die Dach - und Fachverbände erfolgen.
Der Bund stellt Förderungsmittel für einzelne Vereine grundsätzlich nur dann
zur Verfügung, als dies nach dem Bundes - Sportförderungsgesetz möglich ist.
Hier kann auch ein Verein Förderungsempfänger sein, wenn dieser die Sub -
vention entsprechend dem Bundes - Sportförderungsgesetz (gesamtösterrei -
chische und internationale Bedeutung) zweckgewidmet verwendet (z.B. Durch -
führung von Großsportveranstaltungen). Eine Auflistung diesbezüglicher
Förderungen liegt bei.
Zu Frage 3:
Sportliche Betätigung gewinnt im Leben älterer Menschen immer mehr an
Bedeutung. Selbstverständlich trete ich daher für eine entsprechende
Förderung des Seniorensports ein. Die Förderung des Breitensports erfolgt in
Österreich vorwiegend durch die Dachverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORT -
UNION, darüber hinaus jedoch auch durch die Sport - Fachverbände. Diese
Organisationen unterstützen auch den Seniorensport.
Im Bereich der Bundes - Sportförderungsmittel besonderer Art konnten den
Dachverbänden in den letzten drei Jahren je rund 55 Millionen Schilling zur
Verfügung gestellt werden, dazu aus der Sportförderung je 1,5 Millionen
Schilling.