4810/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.Ing. Hofmann und Kollegen haben am

5. November 1998 unter der Nr. 5185/J an mich eine schriftliche parlamen -

tarische Anfrage gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Rechte und Pflichten des Bundeskanzlers und der übrigen Mitglieder der

Bundesregierung sind in der Bundesverfassung festgelegt. Ergänzend bleibt

festzuhalten, daß die Fragen auf einer aus dem Zusammenhang gerissenen

Äußerung beruhen, die überdies bereits in der zitierten Tageszeitung nur in

Bruchstücken wiedergegeben wurde.