4816/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Jung und Kollegen haben am 5. November 1998 unter
der Nr. 5176 / J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Hilfseinsatz
von Hubschraubern in Kroatien” gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlich-
keit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Wie dem diesbezüglichen Bericht an den Hauptausschuß des Nationalrates vom 13. August
1998 über die Entsendung einer Katastrophenhilfeeinheit zur Bekämpfung der Brandkata-
strophe auf der kroatischen Insel Korcula zu entnehmen ist, wurde die humanitäre Hilfelei-
stung der Fliegerkräfte des Bundesheeres durch zwei Experten der österreichischen Feuer-
wehren unterstützt. Die Entsendung dieser beiden Feuerwehrangehörigen erfolgte im Sinne
eines Vorschlages der Landesfeuerwehrverbände zur technischen Betreuung der von diesen
zur Verfügung gestellten Löschwasser - Abwurfbehälter.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Auf der verfassungsgesetzlichen Grundlage des § 4 Abs. 1 Z 3 KSE - BVG.
Zu 2:
Die beiden Angehörigen des Niederösterreichischen Landesfeuerwehrverbandes waren für
die Dauer ihrer Entsendung gemäß § 91 Abs. 2 B - KUVG und überdies als Angehörige der
Freiwilligen Feuerwehren auf Grund einer
vom Landesfeuerwehrverband abgeschlossenen
Versicherung gegen Dienstunfall versichert. Schließlich war auf sie auch die für Passagiere
aller Luftfahrzeuge des Bundesheeres bestehende Unfallversicherung (Sitzplatzversiche-
rung) anwendbar.
Die Mitfluggenehmigung wurde durch die zuständige Abteilung meines Ressorts im Rah-
men der Entsendeweisung erteilt.
Zu 3:
Selbstverständlich verfügt auch das österreichische Bundesheer über ausgebildete Brand-
schutzkräfte. Im konkreten Fall erfolgte die Entsendung der beiden Feuerwehrangehörigen
nicht aus einem Mangel an eigenem Personal, sondern zur technischen Betreuung der von
den Landesfeuerwehrverbänden beigestellten Löschwasser - Abwurfbehälter. Überdies bot
dieser Einsatz Gelegenheit, die Kooperation des Bundesheeres mit den Landesfeuerwehr-
verbänden in Fällen der Flächenbrandbekämpfung aus der Luft (Unterstützung der Feuer-
wehren durch Fluggerät des Bundesheeres) in der Praxis zu üben.