4823/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kier und Kollegen haben am
26. 11. 1998 unter der Nr. 5226/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "die Zusammenarbeit der Bundespolizeidirektion Wien mit der
SPÖ - Parteizeitung "Wiener Blatt” an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut
hat:
" 1. Auf welcher Vereinbarung beruht diese gemeinsame Werbeaktion der
SPÖ mit der Bundespolizeidirektion Wien?
2. Wann, und von wem wurde diese Vereinbarung seitens der Bundes -
polizeidirektion Wien geschlossen?
3. Gehört es zur Aufgabe von Bundespolizeibehörden, politische Parteien
bei Werbemaßnahmen zu unterstützen?
Wenn ja,
a) welchen anderen politischen Parteien steht die Bundespolizeidirektion
Wien für Werbeaktionen zur Verfügung?
b) in welchen anderen Parteizeitungen außer dem “Wiener Blatt” werden
den LeserInnen “Eintrittskarten” für Hochsicherheitsbereiche wie die
Funkleitzentrale der Wiener Polizei und die Wiener Einsatzgruppe
Alarmabteilung (WEGA) als “Gewinne” angeboten?
4. Wenn nein, was werden Sie unternehmen, um die Instrumentalisie -
rung der Bundespolizeidirektion Wien oder einzelner Abteilungen die -
ser Behörde für parteipolitische Zwecke zu verhindern?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Es gibt keine gemeinsame Werbeaktion der SPÖ mit der Bundespolizeidirek -
tion Wien, weshalb auch keine diesbezügliche Vereinbarung existiert.
Das “Wiener Blatt" ist vielmehr lediglich an die Bundespolizeidirektion Wien
mit dem Ersuchen um Genehmigung von Dienststellenbesuchen herange -
treten und es wurde diesem Ersuchen seitens der Behörde im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit - wie es auch bei anderen Institutionen üblich ist - ent -
sprochen.
Zu Frage 3:
Nein.
Zu Frage 4:
Die oben erwähnte Genehmigung ist aus meiner Sicht nicht als parteipoliti -
sche Bevorzugung anzusehen, da von der Behörde nachvollziehbar bei ihrer
Entscheidung ausschließlich geprüft wurde, ob die bezweckte Aktivität in
den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit fällt und dieser dienlich ist.
Ergänzend möchte ich dazu ausführen, daß die Öffentlichkeitsarbeit der
staatlichen Verwaltung generell immer stärker an Bedeutung gewinnt, zumal
der Staat vermehrt als Dienstleister gesehen wird. Insbesondere durch di -
rekte Kontaktnahmen und die Darstellung von Organisationsabläufen ver -
mag der Einzelne einen Einblick in den großen Bereich der ,,Sicherheitsver -
waltung” zu gewinnen.
Der Umbau vom ,,Ordnungsstaat” zum ,,Dienstleisterstaat" ist letztlich auch
eine wesentliche Zielsetzung des Verwaltungs - Innovations - Programms der
Bundesregierung.