4823/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kier und Kollegen haben am

26. 11. 1998 unter der Nr. 5226/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "die Zusammenarbeit der Bundespolizeidirektion Wien mit der

SPÖ - Parteizeitung "Wiener Blatt” an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut

hat:

 

      " 1. Auf welcher Vereinbarung beruht diese gemeinsame Werbeaktion der

             SPÖ mit der Bundespolizeidirektion Wien?

 

         2. Wann, und von wem wurde diese Vereinbarung seitens der Bundes -

             polizeidirektion Wien geschlossen?

 

         3. Gehört es zur Aufgabe von Bundespolizeibehörden, politische Parteien

             bei Werbemaßnahmen zu unterstützen?

 

         Wenn ja,

 

          a) welchen anderen politischen Parteien steht die Bundespolizeidirektion

              Wien für Werbeaktionen zur Verfügung?

 

          b) in welchen anderen Parteizeitungen außer dem “Wiener Blatt” werden

              den LeserInnen “Eintrittskarten” für Hochsicherheitsbereiche wie die

              Funkleitzentrale der Wiener Polizei und die Wiener Einsatzgruppe

              Alarmabteilung (WEGA) als “Gewinne” angeboten?

 

         4. Wenn nein, was werden Sie unternehmen, um die Instrumentalisie -

             rung der Bundespolizeidirektion Wien oder einzelner Abteilungen die -

             ser Behörde für parteipolitische Zwecke zu verhindern?”

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Es gibt keine gemeinsame Werbeaktion der SPÖ mit der Bundespolizeidirek -

tion Wien, weshalb auch keine diesbezügliche Vereinbarung existiert.

 

Das “Wiener Blatt" ist vielmehr lediglich an die Bundespolizeidirektion Wien

mit dem Ersuchen um Genehmigung von Dienststellenbesuchen herange -

treten und es wurde diesem Ersuchen seitens der Behörde im Rahmen der

Öffentlichkeitsarbeit - wie es auch bei anderen Institutionen üblich ist - ent -

sprochen.

 

Zu Frage 3:

 

Nein.

 

Zu Frage 4:

 

Die oben erwähnte Genehmigung ist aus meiner Sicht nicht als parteipoliti -

sche Bevorzugung anzusehen, da von der Behörde nachvollziehbar bei ihrer

Entscheidung ausschließlich geprüft wurde, ob die bezweckte Aktivität in

den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit fällt und dieser dienlich ist.

 

Ergänzend möchte ich dazu ausführen, daß die Öffentlichkeitsarbeit der

staatlichen Verwaltung generell immer stärker an Bedeutung gewinnt, zumal

der Staat vermehrt als Dienstleister gesehen wird. Insbesondere durch di -

rekte Kontaktnahmen und die Darstellung von Organisationsabläufen ver -

mag der Einzelne einen Einblick in den großen Bereich der ,,Sicherheitsver -

waltung” zu gewinnen.

 

Der Umbau vom ,,Ordnungsstaat” zum ,,Dienstleisterstaat" ist letztlich auch

eine wesentliche Zielsetzung des Verwaltungs - Innovations - Programms der

Bundesregierung.