4825/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5128/J - NR/1998 betreffend Ausbildung der
Volksschullehrer für den Unterricht in der Verbindlichen Übung "Lebende Fremdsprache" die die
Abgeordneten Emmerich Schwemlein und GenossInnen am 4. November 1998 an mich richteten
wird wie folgt beantwortet:
1. Wie viele Stunden an Aus- und Fortbildungszeit haben die Landesschulräte per
Verordnung festgelegt (bitte nach Bundesländern gegliedert)?
Antwort:
Bundesland |
Aus- u. Fort - bildungszeit in Kurseinheiten |
Burgenland |
45 |
Kärnten |
40 |
Niederösterr. |
40 - 45 |
Öberösterr. |
32 |
Salzburg |
80 |
Steiermark |
52 |
Tirol |
36 |
Vorarlberg |
40 |
Wien |
36 |
2. Wird beim jeweiligen Pädagogischen Institut beim Zugang zu den Kursen berücksichtigt,
ob ein Lehrer schon im kommenden Schuljahr eine erste oder zweite Klasse unterrichtet
oder erst später?
Antwort:
Die Pädagogischen Institute berücksichtigen die Tatsache, dass eine Lehrerin bzw. ein Lehrer im
kommenden Jahr eine erste oder zweite Schulstufe führen wird.
3. Wie viele Lehrerinnen sind bereits für die Verbindliche Übung “Englisch” qualifiziert?
Antwort:
Grundsätzlich kommen bei der Einführung der Verbindlichen Übung “Lebende Fremdsprache" nur
Lehrer/innen zum Einsatz, die ausreichende Qualifikationen besitzen. Über die Notwendigkeit
zusätzlicher Qualifikationsmaßnahmen entscheiden Schulaufsicht und Schule. Dabei werden die
erworbenen Kenntnisse im Rahmen der Ausbildung an den Pädagogischen Akademien und weitere
Zusatzqualifikationen im Rahmen der Pädagogischen Institute herangezogen. Aus einer mündlichen
Umfrage bei den einzelnen Landesschulräten und dem Stadtschulrat für Wien geht hervor, an wie
vielen Schulen bereits im laufenden bzw. im kommenden Schuljahr eine lebende Fremdsprache ab
der ersten Schulstufe angeboten wird:
|
Prozentanteil der Schulen |
Burgenland |
100% |
Kärnten |
mehr als 80 % |
Niederösterr. |
ca. 80 % |
Oberösterr. |
ca. 60 % |
Salzburg |
mehr als 80 %1 |
Steiermark |
ca 57 % |
Tirol |
100 %1 |
Vorarlberg |
ca. 75 % |
Wien |
mehr als 80 % |
4. In wie vielen Klassen musste mangels LehrerInnenqualifikation die Verbindliche Übung
abgesagt werden?
Antwort:
Zur exakten Beantwortung dieser Frage bedarf es noch einer ergänzenden Erhebung. Nach ersten
Schätzungen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass in ca. 25 % der Klassen die verbindliche
Übung "Lebende Fremdsprache” ab der ersten Schulstufe im ersten Jahr der Einführung noch nicht
unterrichtet wird, da qualifikationsbezogene oder organisatorische Voraussetzungen erst zu schaffen
sind.
5. Wie beurteilen Sie die Unterschiede in der Verordnung der diversen Landesschulräte?
Antwort:
Ein Vergleich muss sich auf die unterschiedliche Dauer der Kurse in den einzelnen Pädagogischen
Instituten beziehen. Dazu ist allerdings zu bemerken, dass die Dauer der Kurse vor allem davon
abhängig ist,
wie viele Einheiten bei der Zusatzqualifikation der Volksschullehrer/innen
Anfang der 90er Jahre bereits für die Lebende Fremdsprache verlangt wurden, und ob
während der Erprobung der Schulversuche sehr viele Lehrerfortbildungsveranstaltungen angeboten
und von den Grundschullehrer/innen absolviert worden sind.
Vor diesem Hintergrund sind die Unterschiede nicht auffällig und ergeben sich in Salzburg aus der
in diesem Bundesland spezifischen Schulversuchssituation.