4825/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.  5128/J - NR/1998 betreffend Ausbildung der

Volksschullehrer für den Unterricht in der Verbindlichen Übung "Lebende Fremdsprache" die die

Abgeordneten Emmerich Schwemlein und GenossInnen am 4. November 1998 an mich richteten

wird wie folgt beantwortet:

 

 

1.    Wie viele Stunden an Aus- und Fortbildungszeit haben die Landesschulräte per

       Verordnung festgelegt (bitte nach Bundesländern gegliedert)?

 

Antwort:

 

Bundesland

 Aus- u. Fort -

bildungszeit in

Kurseinheiten

Burgenland

45

Kärnten

40

Niederösterr.

40 - 45

Öberösterr.

32

Salzburg

80

Steiermark

52

Tirol

36

Vorarlberg

40

Wien

36


 

2.  Wird beim jeweiligen Pädagogischen Institut beim Zugang zu den Kursen berücksichtigt,

     ob ein Lehrer schon im kommenden Schuljahr eine erste oder zweite Klasse unterrichtet

     oder erst später?

 

Antwort:

Die Pädagogischen Institute berücksichtigen die Tatsache, dass eine Lehrerin bzw. ein Lehrer im

kommenden Jahr eine erste oder zweite Schulstufe führen wird.

 

 

3.  Wie viele Lehrerinnen sind bereits für die Verbindliche Übung “Englisch” qualifiziert?

 

Antwort:

Grundsätzlich kommen bei der Einführung der Verbindlichen Übung “Lebende Fremdsprache" nur

Lehrer/innen zum Einsatz, die ausreichende Qualifikationen besitzen. Über die Notwendigkeit

zusätzlicher Qualifikationsmaßnahmen entscheiden Schulaufsicht und Schule. Dabei werden die

erworbenen Kenntnisse im Rahmen der Ausbildung an den Pädagogischen Akademien und weitere

Zusatzqualifikationen im Rahmen der Pädagogischen Institute herangezogen. Aus einer mündlichen

Umfrage bei den einzelnen Landesschulräten und dem Stadtschulrat für Wien geht hervor, an wie

vielen Schulen bereits im laufenden bzw. im kommenden Schuljahr eine lebende Fremdsprache ab

der ersten Schulstufe angeboten wird:

 

 

 Prozentanteil der

 Schulen

Burgenland

100%

Kärnten

mehr als 80 %

Niederösterr.

ca. 80 %

Oberösterr.

ca. 60 %

Salzburg

mehr als 80 %1

Steiermark

ca 57 %

Tirol

100 %1

Vorarlberg

ca. 75 %

Wien

mehr als 80 %

 

 

4.   In wie vielen Klassen musste mangels LehrerInnenqualifikation die Verbindliche Übung

      abgesagt werden?

 


 

Antwort:

Zur exakten Beantwortung dieser Frage bedarf es noch einer ergänzenden Erhebung. Nach ersten

Schätzungen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass in ca. 25 % der Klassen die verbindliche

Übung "Lebende Fremdsprache” ab der ersten Schulstufe im ersten Jahr der Einführung noch nicht

unterrichtet wird, da qualifikationsbezogene oder organisatorische Voraussetzungen erst zu schaffen

sind.

 

5. Wie beurteilen Sie die Unterschiede in der Verordnung der diversen Landesschulräte?

 

Antwort:

Ein Vergleich muss sich auf die unterschiedliche Dauer der Kurse in den einzelnen Pädagogischen

Instituten beziehen. Dazu ist allerdings zu bemerken, dass die Dauer der Kurse vor allem davon

abhängig ist,

 

wie viele Einheiten bei der Zusatzqualifikation der Volksschullehrer/innen

Anfang der 90er Jahre bereits für die Lebende Fremdsprache verlangt wurden, und ob

 

während der Erprobung der Schulversuche sehr viele Lehrerfortbildungsveranstaltungen angeboten

und von den Grundschullehrer/innen absolviert worden sind.

Vor diesem Hintergrund sind die Unterschiede nicht auffällig und ergeben sich in Salzburg aus der

in diesem Bundesland spezifischen Schulversuchssituation.