4827/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5120/J - NR/1998 betreffend Abhaltung von
unbezahlten Englischstunden durch eine Englischstudentin für den Direktor der Pädagogischen
Akademie des Bundes in Feldkirch während dessen Abwesenheit vom Unterricht, die die
Abgeordneten Dr. Susanne Preisinger und Kollegen am 4. November 1998 an mich richteten, wird
wie folgt beantwortet:
Zunächst ist dazu Folgendes festzuhalten;
Der Einsatz und der Aufenthalt der Fremdsprachenassistentin Frau Nicola Griffin im
Studienjahr 97/98 war ein großer Erfolg. Auch die Studierenden, das Lehrerkollegium, das
Verwaltungspersonal und die Direktion können ihrerseits den erfolgreichen Aufenthalt der
Fremdsprachenassistentin bestätigen. Gemäß den einschlägigen Richtlinien für die Verwendung
von Fremdsprachenassistent/innen wurde Frau Griffin von der Direktion und den Kolleg/innen der
Anglistik in ihre Arbeit eingeführt, ein exakter Wochenstundenplan erstellt, und während des
gesamten Aufenthaltes persönlich und fachlich umsichtig betreut.
Es dürfte nicht umfassend bekannt sein, dass Fremdsprachenassistent/innen Studierende im
Mutterland sind und ihre “native speaker" - Sprachkompetenz - im gegebenen Falle in Englisch - im
Rahmen unterrichtlicher Tätigkeiten im Gastland einbringen. Für diese Tätigkeit ist keine
Lehramtsprüfung erforderlich. Der Direktor der PA Feldkirch, selbst Anglist, hat Frau Griffin in
seinen Lehrveranstaltungen “zur Verbesserung der mündlichen Sprachfertigkeit" mitgenommen,
wobei die österreichischen Studierenden die Mithilfe der Fremdsprachenassistentin sehr schätzten.
Frau Nicola Griffin selber hat sich wiederholt für die Chance, einen solchen Unterricht mitgestalten
zu
dürfen, bedankt.
Aufgrund dienstlicher Verpflichtungen des Direktors in Wien wäre die Lehrveranstaltung zur
mündlichen Sprachkompetenz während insgesamt zwei Wochen entfallen, bzw. wären diese
Stunden vom Direktor eingebracht worden. Frau Griffin bat jedoch den Direktor, selbstständig diese
"mündlichen Kommunikationsstunden" halten zu dürfen, damit sie mehr Selbstständigkeit im
Unterricht erhalten kann. Da der Direktor diese Supplierregelung gemäß der Richtlinien in
Ausnahmefällen gewähren kann, hat er dem Wunsch der Fremdsprachenassistentin stattgegeben.
Selbstverständlich hat Frau Griffin in einer Vorbesprechnung die Vorbereitungsunterlage vom
Direktor erhalten und mit ihm durchbesprochen.
Außerdem hat eine Nachbesprechung stattgefunden, sodass nicht nur die Stunden in den 2 Wochen
einwandfrei gehalten wurden, sondern der Direktor über die Dauermehrdienstleistungsregelung
hinaus einen beträchtlichen Mehraufwand im Sinne der Betreuung der Fremdsprachenassistentin
auf sich genommen hat.
Es ist daher unrichtig, dass die Fremdsprachenassistentin zu unbezahltem Fremdsprachenunterricht
angehalten wurde. Weiters ist es unrichtig, dass die Fremdsprachenassistentin in ihrem
Studienfortgang beeinträchtigt wurde, zumal insbesondere die Direktion in Zusammenarbeit mit
Fachprofessor/innen dem gewunschten Studien - Jahresziel von Frau Griffin (unter anderem
Erstellung einer zeitgeschichtlichen Diplomarbeit) entgegengekommen ist.
1. Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt?
• Wenn ja, seit wann?
• Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Auf Grund der Sachverhaltsdarstellung der Direktion ist mir der Sachverhalt bekannt.
2. Wie oft musste die Fremdsprachenassistentin in den letzten Studienjahren die Stunden für
den Direktor der Pädagogischen Akademie in Feldkirch übernehmen?
Antwort:
Wie in der Sachverhaltsdarstellung oben bereits erwähnt, hat sich Frau Griffin für die insgesamt
zwei Wochen dienstlicher Abwesenheit des Direktors freiwillig zur englischen Kommunika -
tionsübung mit den Studierenden gemeldet.
Es gab an der Pädagogischen Akademie Feldkirch nur im Studienjahr 1997/98 eine Fremdsprachen -
assistentin.
3. Billigen Sie die gewählte Vorgangsweise des Direktors der Pädagogischen Akademie in
Feldkirch?
• Wenn ja, warum?
• Wenn nein, welche Schritte werden Sie dagegen unternehmen?
Antwort:
Die Vorgangsweise des Direktors ist - wie bereits angeführt - korrekt und entspricht den
bestehenden Richtlinien. Sie war überdies von einer erfreulichen Bereitschaft zu einer über den
Verpflichtungsrahmen hinausgehenden Mehrarbeit gekennzeichnet.
4. Sind Ihnen gleich gelagerte Fälle an anderen Pädagogischen Akademien in Österreich
bekannt, wonach Fremdsprachenassistenten bzw. Fremdsprachenassistentinnen zum
Abhalten von Unterrichtsstunden anstelle von Direktoren bzw. Direktorinnen angehalten
werden?
Antwort:
Es sind gleich gelagerte “Fälle” schon deshalb nicht bekannt, da es sich bei Einzelsupplierungen um
innerorganische Details des Studienbetriebs handelt, die dem Bundesministerium für Unterricht und
kulturelle Angelegenheiten nicht gemeldet werden müssen.
5. Hat der Direktor der Pädagogischen Akademie in Feldkirch für die vielen von ihm nicht
abgehaltenen Unterrichtsstunden ein Mehrdienstleistungsentgelt bezogen?
Antwort:
Die unrichtige Behauptung “viele von ihm nicht abgehaltene Unterrichtsstunden" weise ich zurück.
Für jene vier Unterrichtseinheiten während der dienstlichen Abwesenheit in den zwei Wochen galt
die Dauermehrdienstleistungsregelung, die durch die oben erwähnten zusätzlichen Betreuungs -
stunden gerechtfertigt ist. Dies umsomehr als es sich bei der Verhinderung um eine dienstuche
Abwesenheit handelte, und somit die angesprochene entfallene Zeit offensichtlich zweifach
eingebracht wurde.