4827/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5120/J - NR/1998 betreffend Abhaltung von

unbezahlten Englischstunden durch eine Englischstudentin für den Direktor der Pädagogischen

Akademie des Bundes in Feldkirch während dessen Abwesenheit vom Unterricht, die die

Abgeordneten Dr. Susanne Preisinger und Kollegen am 4. November 1998 an mich richteten, wird

wie folgt beantwortet:

 

Zunächst ist dazu Folgendes festzuhalten;

 

Der Einsatz und der Aufenthalt der Fremdsprachenassistentin Frau Nicola Griffin im

Studienjahr 97/98 war ein großer Erfolg. Auch die Studierenden, das Lehrerkollegium, das

Verwaltungspersonal und die Direktion können ihrerseits den erfolgreichen Aufenthalt der

Fremdsprachenassistentin bestätigen. Gemäß den einschlägigen Richtlinien für die Verwendung

von Fremdsprachenassistent/innen wurde Frau Griffin von der Direktion und den Kolleg/innen der

Anglistik in ihre Arbeit eingeführt, ein exakter Wochenstundenplan erstellt, und während des

gesamten Aufenthaltes persönlich und fachlich umsichtig betreut.

Es dürfte nicht umfassend bekannt sein, dass Fremdsprachenassistent/innen Studierende im

Mutterland sind und ihre “native speaker" - Sprachkompetenz - im gegebenen Falle in Englisch - im

Rahmen unterrichtlicher Tätigkeiten im Gastland einbringen. Für diese Tätigkeit ist keine

Lehramtsprüfung erforderlich. Der Direktor der PA Feldkirch, selbst Anglist, hat Frau Griffin in

seinen Lehrveranstaltungen “zur Verbesserung der mündlichen Sprachfertigkeit" mitgenommen,

wobei die österreichischen Studierenden die Mithilfe der Fremdsprachenassistentin sehr schätzten.

Frau Nicola Griffin selber hat sich wiederholt für die Chance, einen solchen Unterricht mitgestalten

zu dürfen, bedankt.

Aufgrund dienstlicher Verpflichtungen des Direktors in Wien wäre die Lehrveranstaltung zur

mündlichen Sprachkompetenz während insgesamt zwei Wochen entfallen, bzw. wären diese

Stunden vom Direktor eingebracht worden. Frau Griffin bat jedoch den Direktor, selbstständig diese

"mündlichen Kommunikationsstunden" halten zu dürfen, damit sie mehr Selbstständigkeit im

Unterricht erhalten kann. Da der Direktor diese Supplierregelung gemäß der Richtlinien in

Ausnahmefällen gewähren kann, hat er dem Wunsch der Fremdsprachenassistentin stattgegeben.

Selbstverständlich hat Frau Griffin in einer Vorbesprechnung die Vorbereitungsunterlage vom

Direktor erhalten und mit ihm durchbesprochen.

Außerdem hat eine Nachbesprechung stattgefunden, sodass nicht nur die Stunden in den 2 Wochen

einwandfrei gehalten wurden, sondern der Direktor über die Dauermehrdienstleistungsregelung

hinaus einen beträchtlichen Mehraufwand im Sinne der Betreuung der Fremdsprachenassistentin

auf sich genommen hat.

 

Es ist daher unrichtig, dass die Fremdsprachenassistentin zu unbezahltem Fremdsprachenunterricht

angehalten wurde. Weiters ist es unrichtig, dass die Fremdsprachenassistentin in ihrem

Studienfortgang beeinträchtigt wurde, zumal insbesondere die Direktion in Zusammenarbeit mit

Fachprofessor/innen dem gewunschten Studien - Jahresziel von Frau Griffin (unter anderem

Erstellung einer zeitgeschichtlichen Diplomarbeit) entgegengekommen ist.

 

 

1.   Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt?

 

•     Wenn ja, seit wann?

•     Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Auf Grund der Sachverhaltsdarstellung der Direktion ist mir der Sachverhalt bekannt.

 

 

2.  Wie oft musste die Fremdsprachenassistentin in den letzten Studienjahren die Stunden für

     den Direktor der Pädagogischen Akademie in Feldkirch übernehmen?

 

Antwort:

Wie in der Sachverhaltsdarstellung oben bereits erwähnt, hat sich Frau Griffin für die insgesamt

zwei Wochen dienstlicher Abwesenheit des Direktors freiwillig zur englischen Kommunika -

tionsübung mit den Studierenden gemeldet.

Es gab an der Pädagogischen Akademie Feldkirch nur im Studienjahr 1997/98 eine Fremdsprachen -

assistentin.

3.  Billigen Sie die gewählte Vorgangsweise des Direktors der Pädagogischen Akademie in

     Feldkirch?

 

•   Wenn ja, warum?

•   Wenn nein, welche Schritte werden Sie dagegen unternehmen?

 

Antwort:

Die Vorgangsweise des Direktors ist - wie bereits angeführt - korrekt und entspricht den

bestehenden Richtlinien. Sie war überdies von einer erfreulichen Bereitschaft zu einer über den

Verpflichtungsrahmen hinausgehenden Mehrarbeit gekennzeichnet.

 

 

4.  Sind Ihnen gleich gelagerte Fälle an anderen Pädagogischen Akademien in Österreich

     bekannt, wonach Fremdsprachenassistenten bzw. Fremdsprachenassistentinnen zum

     Abhalten von Unterrichtsstunden anstelle von Direktoren bzw. Direktorinnen angehalten

     werden?

 

Antwort:

Es sind gleich gelagerte “Fälle” schon deshalb nicht bekannt, da es sich bei Einzelsupplierungen um

innerorganische Details des Studienbetriebs handelt, die dem Bundesministerium für Unterricht und

kulturelle Angelegenheiten nicht gemeldet werden müssen.

 

 

5.  Hat der Direktor der Pädagogischen Akademie in Feldkirch für die vielen von ihm nicht

     abgehaltenen Unterrichtsstunden ein Mehrdienstleistungsentgelt bezogen?

 

Antwort:

Die unrichtige Behauptung “viele von ihm nicht abgehaltene Unterrichtsstunden" weise ich zurück.

Für jene vier Unterrichtseinheiten während der dienstlichen Abwesenheit in den zwei Wochen galt

die Dauermehrdienstleistungsregelung, die durch die oben erwähnten zusätzlichen Betreuungs -

stunden gerechtfertigt ist. Dies umsomehr als es sich bei der Verhinderung um eine dienstuche

Abwesenheit handelte, und somit die angesprochene entfallene Zeit offensichtlich zweifach

eingebracht wurde.