4829/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Volker Kier, Partnerinnen und Partner haben
an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Uniformierung des Bundessicher -
heitsinspizierenden der Justizanstalten, gerichtet und folgende Fragen gestellt:
"1 Ist es richtig, dass über die Anschaffung der Uniform des Bundesinspizieren -
den der Justizanstalten zwei Jahre lang in Ihrem Haus diskutiert wurde?
2. Wieviele Überstunden sind diesbezüglich bei den Beamten Ihres Ministeriums
angefallen?
3. Wie hoch waren die kosten der Uniform für den Bundessicherheitsinspizieren -
den der Justizanstalten?
4. Ist es richtig, dass die staatliche Uniformschneiderei einen Entwurf erstellte,
der dann nicht zu gebrauchen war, bzw dem Herrn Bundesinspizierenden der
Justizanstalten nicht konvenierte?
5. Wie hoch waren die Kosten dafür?
6. Ist es richtig, dass anschließend private Schneider beauftragt wurden?
7. Wenn ja, wurde der Auftrag ausgeschrieben und nach welchen Kriterien?
8. An wen wurde der Auftrag letztlich vergeben?
9. Welche Kosten hat dieser ganze Vorgang verursacht?
10. Ist mit dem Tragen der Uniform für den betreffenden Beamten eine finanzielle
Aufbesserung verbunden?
11. Wenn ja, wie hoch ist diese und auf welche Vorschrift gründet sich diese?
12. Wenn der Nachfolger des jetzigen Bundesinspizierenden keine Uniform im
Dienst tragen will, wird der dahingehende Erlaß dann wieder geändert werden
oder ist nun diese Funktion untrennbar mit dem Tragen einer Uniform gekop -
pelt?"
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die Personalvertretung der Justizwachebediensteten hat in den letzten Jahrzehnten
wiederholt die Forderung erhoben, auch für die Justizwache - gleich wie bei den an -
deren Exekutivkörpern - die Funktion eines (uniformtragenden) Generalinspizieren -
den zu schaffen. Im Rahmen der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für
Justiz für das Jahr 1996 ist diesem Anliegen insofern entsprochen worden, als der
Leiter der für die Durchführung von Sicherheitsinspektionen in den Justizanstalten
zuständigen Abteilung der Strafvollzugssektion die Bezeichnung "Bundessicher -
heitsinspizierender der Justizanstalten" erhalten hat. Anläßlich der Neufassung der
Uniformierungsvorschrift für die Justizwachebediensteten ist in die am 31. Juli 1998
im Justizamtsblatt kundgemachte Verordnung eine Bestimmung aufgenommen wor -
den, nach der der Leiter der angesprochenen Abteilung bei der Wahrnehmung der
ihm nach der Geschäftseinteilung obliegenden Funktion des 11Bundessicherheitsin -
spizierenden der Justizanstalten" im Außendienst eine Uniform zu tragen hat.
Zu 2:
Keine.
Zu 3:
Die Kosten für die Ausstattung des Bundessicherheitsinspizierenden der Justizan -
stalten mit den in der bereits zitierten Verordnung über die Uniformierung der Ju -
stizwachebediensteten vorgesehenen Kleidungsstücken beliefen sich auf ca.
21.000 S, was in etwa dem Aufwand für die Ausstattung eines Oberst oder eines
Brigadiers entspricht.
Zu 4 und 5:
Die Herstellung von Uniformen für die Justizwache wird jährlich ausgeschrieben und
an die bestbietende Firma vergeben. Eine
"staatliche Uniformschneiderei" besteht
nicht. Die Uniformen werden nach den Vorgaben der Uniformierungsvorschrift ange -
fertigt, "Entwürfe" werden nicht erstellt.
Zu 6 bis 9:
Die Uniform wurde vom Justizwache - Massafond als Auftraggeber und in weiterer
Folge vom Bundessicherheitsinspizierenden der Justizanstalten ohne Beanstandun -
gen übernommen. Da keine Reklamationen erfolgt sind, sind daraus auch keine
weiteren Kosten entstanden.
Zu 10 und 11:
Nein.
Zu 12:
Der Bundessicherheitsinspizierende der Justizanstalten ist nur verpflichtet, die Uni -
form im Außendienst zu tragen. Diese Pflicht wurde in der zitierten Verordnung un -
abhängig von der Person des derzeitigen Bundessicherheitsinspizierenden festge -
legt.