483/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
448/J betreffend Benzinpreiserhöhungen, welche die Abgeordneten
Dr. Nowotny, Dietachmayr, Oberhaidinger und Genossen am 23.4.1996
an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit
in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest :
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage :
Die Entwicklung der Nettopreise für Eurosuper 95 , für iesel-
kraftstoff und für Normalbenzin sind den beiliegenden Tabellen
und Charts zu entnehmen.
Was den Superbenzin ( Super 98 ) betrifft , wäre darauf hinzuweisen,
daß es erst ab 1. 2. 1993 den Treibstoff der Marke Super plus gibt ,
und daß seit dem 1. 11. 1993 ein generelles Verbot von verbleitem
Super besteht . Somit wäre aufgrund der unterschiedlichen Produkt-
qualitäten der langfristige Nettopreisvergleich für diese Treib-
stoffsorte nicht sinnvoll .
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage :
Die Erhebung und Bereitstellung dieser Daten gehört nicht in den
Vollzugsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Ange-
legenheiten.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage :
Die Beschaffung von Rohölen zur Erzeugung von Treibstoffen durch
privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen liegt nicht im
Einflußbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Ange-
legenheiten und ist somit nicht Gegenstand des Vollzuges . Darüber
kann daher keine Auskunft erteilt werden.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage :
Im Zentrum dieser Frage steht - wie so oft in der ''Benzinpreis-
debatte'' - der Nettopreis für Treibstoffe, welcher Ihrer Meinung
nach im Vergleich zum benachbarten Ausland zu hoch ist. Es wird
darauf hingewiesen, daß Vergleiche zwischen einzelnen Staaten nur
bedingt zulässig sind. Man muß die konkreten wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen der zu vergleichenden Länder ins Kalkül ziehen.
So ist beispielsweise der deutsche Durchschnittspreis sehr stark
durch die besonders niedrigen Pumpenabgabepreise in dichtbe-
siedelten Bundesländern ( Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz ) beeinflußt . Wie schon oftmals erwähnt , führen
die günstigen Treibstoffimportkosten in Ländern, die einen
direkten Zugang zum Meer haben, gegenüber einem Binnenland wie
Österreich zu niedrigen Nettopreisen. Wenn der Nettopreis in
unserem Land wesentlich höher ist als jener in Slowenien,
Tschechien, Ungarn und der Slowakei , ist dies auf die niedrigen
Produktions- , Vertriebs- und Lohnkosten dieser Staaten zurück-
zuführen. Bis zum 22. 4. 1996 diente das sogenannte ''Branchenüber-
einkommen'' bzw. das System der ',gläsernen Taschen'' als Preisbe-
obachtungsinstrument. Nicht zuletzt auf starkes Betreiben der
Bundesarbeitskammer wurde ein einj ähriges Aussetzen dieses
Systems beschlossen. Die Vertreter der Bundesarbeitskammer ver-
sprechen sich von einem - durch den freien Markt herbeigeführten
- Sinken der Nettopreise deutliche Vorteile für die Konsumenten.
Weiters wird auf das Preisgesetz 1992 hingewiesen, das eine be-
hördliche Preisregelung - von Arzneimitteln und leitungsge-
bundenen Energiearten abgesehen - nur im Krisenfalle vorsieht .
Nur wenn Lenkungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen gemäß den je-
weils geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften getroffen werden
oder bei Versorgungsstörungen können von der Behörde volkswirt-
schaftlich gerechtfertigte Preise bestimmt werden.
§ 5 des Preisgesetzes sieht ferner die Mißbrauchsaufsicht vor.
Eine Untersuchung durch die Behörde gemäß § 5 ist jedoch an einen
Antrag einer in der Preiskommission vertretenen Stellen gebunden.
Wenn ein Mißbrauch festgestellt wird und dieser durch
marktkonforme Maßnahmen nicht beseitigt werden kann, kann dies zu
einer auf sechs Monate beschränkten Preisregelung führen. Bislang
wurden keine Anträge gemäß § 5 gestellt.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage :
Im Zusammenhang mit der Beantwortung dieser Frage wäre festzu-
halten, daß der nunmehr einj ährige Beobachtungszeitraum, der sich
durch die Sistierung des sogenannten ''Branchenübereinkommens "
ergibt, dazu dient , die Entwicklungen auf dem jetzt freien Treib-
stoffmarkt zu untersuchen. Es muß jedoch klar festgestellt
werden, daß eine Reaktivierung der auf dem Treibstoffbereich
bereits historischen amtlichen Preisregelung einen Rückschritt
bedeuten würde, und somit nicht in Frage kommt. Dies entspricht
auch der Auffassung der meisten Wirtschaftspolitiker. Während
des , am 22. 4. 1996 dieses Jahres vereinbarten, einjährigen
Beobachtungszeitraumes werden Gespräche mit den Sozialpartnern
und den Vertretern der Mineralölwirtschaft geführt werden.
Im Mittelpunkt dieser Gespräche soll der Erfahrungsaustausch über
die Auswirkungen des nunmehr freien Treibstoffmarktes auf die
wirtschaftliche Situation sowohl der Mineralölgesellschaften, als
auch der Konsumenten stehen.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage :
Die Beantwortung dieser Frage steht in keinem Zusammenhang mit
den Vollziehungsaufgaben des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten. Den staatlichen Organen kommen
lediglich Aufgaben zur Schaffung bestimmter Rahmenbedingungen für
das Funktionieren des freien Marktes zu .
Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage :
Es ist nicht Aufgabe des Bundesministers für wirtschaftliche
Angelegenheiten im Rahmen des Interpellationsrechtes Daten
privatwirtschaftlicher Unternehmen darzustellen , zu inter-
pretieren oder zu kommentieren.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage :
Es gehört nicht zum Vollzugsbereich des Bundesministers für wirt-
schaftliche Angelegenheiten, die Aussagen von Vorstandsmit-
gliedern internationaler Ölkonzerne zu kommentieren .