483/AB

 

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

448/J betreffend Benzinpreiserhöhungen, welche die Abgeordneten

Dr. Nowotny, Dietachmayr, Oberhaidinger und Genossen am 23.4.1996

an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit

in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest :

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage :

 

Die Entwicklung der Nettopreise für Eurosuper 95 , für iesel-

kraftstoff und für Normalbenzin sind den beiliegenden Tabellen

und Charts zu entnehmen.

 

Was den Superbenzin ( Super 98 ) betrifft , wäre darauf hinzuweisen,

daß es erst ab 1. 2. 1993 den Treibstoff der Marke Super plus gibt ,

und daß seit dem 1. 11. 1993 ein generelles Verbot von verbleitem

Super besteht . Somit wäre aufgrund der unterschiedlichen Produkt-

qualitäten der langfristige Nettopreisvergleich für diese Treib-

stoffsorte nicht sinnvoll .

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage :

 

Die Erhebung und Bereitstellung dieser Daten gehört nicht in den

Vollzugsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Ange-

legenheiten.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage :

 

Die Beschaffung von Rohölen zur Erzeugung von Treibstoffen durch

privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen liegt nicht im

Einflußbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Ange-

legenheiten und ist somit nicht Gegenstand des Vollzuges . Darüber

kann daher keine Auskunft erteilt werden.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage :

 

Im Zentrum dieser Frage steht - wie so oft in der ''Benzinpreis-

debatte'' - der Nettopreis für Treibstoffe, welcher Ihrer Meinung

nach im Vergleich zum benachbarten Ausland zu hoch ist. Es wird

darauf hingewiesen, daß Vergleiche zwischen einzelnen Staaten nur

bedingt zulässig sind. Man muß die konkreten wirtschaftlichen

Rahmenbedingungen der zu vergleichenden Länder ins Kalkül ziehen.

So ist beispielsweise der deutsche Durchschnittspreis sehr stark

durch die besonders niedrigen Pumpenabgabepreise in dichtbe-

siedelten Bundesländern ( Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen,

Rheinland-Pfalz ) beeinflußt . Wie schon oftmals erwähnt , führen

die günstigen Treibstoffimportkosten in Ländern, die einen

direkten Zugang zum Meer haben, gegenüber einem Binnenland wie

Österreich zu niedrigen Nettopreisen. Wenn der Nettopreis in

unserem Land wesentlich höher ist als jener in Slowenien,

Tschechien, Ungarn und der Slowakei , ist dies auf die niedrigen

Produktions- , Vertriebs- und Lohnkosten dieser Staaten zurück-

zuführen. Bis zum 22. 4. 1996 diente das sogenannte ''Branchenüber-

einkommen'' bzw. das System der ',gläsernen Taschen'' als Preisbe-

obachtungsinstrument. Nicht zuletzt auf starkes Betreiben der

 

Bundesarbeitskammer wurde ein einj ähriges Aussetzen dieses

Systems beschlossen. Die Vertreter der Bundesarbeitskammer ver-

sprechen sich von einem - durch den freien Markt herbeigeführten

- Sinken der Nettopreise deutliche Vorteile für die Konsumenten.

 

Weiters wird auf das Preisgesetz 1992 hingewiesen, das eine be-

hördliche Preisregelung - von Arzneimitteln und leitungsge-

bundenen Energiearten abgesehen - nur im Krisenfalle vorsieht .

 

Nur wenn Lenkungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen gemäß den je-

weils geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften getroffen werden

oder bei Versorgungsstörungen können von der Behörde volkswirt-

schaftlich gerechtfertigte Preise bestimmt werden.

 

§ 5 des Preisgesetzes sieht ferner die Mißbrauchsaufsicht vor.

Eine Untersuchung durch die Behörde gemäß § 5 ist jedoch an einen

Antrag einer in der Preiskommission vertretenen Stellen gebunden.

Wenn ein Mißbrauch festgestellt wird und dieser durch

marktkonforme Maßnahmen nicht beseitigt werden kann, kann dies zu

einer auf sechs Monate beschränkten Preisregelung führen. Bislang

wurden keine Anträge gemäß § 5 gestellt.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage :

 

Im Zusammenhang mit der Beantwortung dieser Frage wäre festzu-

halten, daß der nunmehr einj ährige Beobachtungszeitraum, der sich

durch die Sistierung des sogenannten ''Branchenübereinkommens "

ergibt, dazu dient , die Entwicklungen auf dem jetzt freien Treib-

stoffmarkt zu untersuchen. Es muß jedoch klar festgestellt

werden, daß eine Reaktivierung der auf dem Treibstoffbereich

bereits historischen amtlichen Preisregelung einen Rückschritt

bedeuten würde, und somit nicht in Frage kommt. Dies entspricht

auch der Auffassung der meisten Wirtschaftspolitiker. Während

des , am 22. 4. 1996 dieses Jahres vereinbarten, einjährigen

 

Beobachtungszeitraumes werden Gespräche mit den Sozialpartnern

und den Vertretern der Mineralölwirtschaft geführt werden.

 

Im Mittelpunkt dieser Gespräche soll der Erfahrungsaustausch über

die Auswirkungen des nunmehr freien Treibstoffmarktes auf die

wirtschaftliche Situation sowohl der Mineralölgesellschaften, als

auch der Konsumenten stehen.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage :

 

Die Beantwortung dieser Frage steht in keinem Zusammenhang mit

den Vollziehungsaufgaben des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Angelegenheiten. Den staatlichen Organen kommen

lediglich Aufgaben zur Schaffung bestimmter Rahmenbedingungen für

das Funktionieren des freien Marktes zu .

 

Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage :

 

Es ist nicht Aufgabe des Bundesministers für wirtschaftliche

Angelegenheiten im Rahmen des Interpellationsrechtes Daten

privatwirtschaftlicher Unternehmen darzustellen , zu inter-

pretieren oder zu kommentieren.

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage :

 

Es gehört nicht zum Vollzugsbereich des Bundesministers für wirt-

schaftliche Angelegenheiten, die Aussagen von Vorstandsmit-

gliedern internationaler Ölkonzerne zu kommentieren .