4844/AB XX.GP

 

Beantwortung

 

der Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Petrovic u.a.

betreffend versteckte Arzneimittelwerbung

(Nr. 52061J)

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Tatsächlich ist davon auszugehen, daß einzelne Werbekampagnen, die konkret nicht auf ein

bestimmtes Arzneimittel hinweisen, indirekt sehr wohl der Verkaufsförderung für ein

Arzneimittel dienen. § 52 des Arzneimittelgesetzes bietet aber dennoch keine Handhabe,

gegen die erwähnten Werbeplakate einzuschreiten. Der zitierte § 52 enthält zwei

Regelungselemente: zum einen muß der Werbecharakter zum Ausdruck kommen, zum

anderen muß das Produkt eindeutig als Arzneimittel dargestellt werden. Nach Ansicht

meines Ministeriums kommt zwar der Werbecharakter zum Ausdruck, es wird aber im

Rahmen dieser Werbemaßnahmen auf kein Produkt Bezug genommen, das in der Folge klar

als Arzneimittel dargestellt werden müßte.