4844/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Petrovic u.a.
betreffend versteckte Arzneimittelwerbung
(Nr. 52061J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 und 2:
Tatsächlich ist davon auszugehen, daß einzelne Werbekampagnen, die konkret nicht auf ein
bestimmtes Arzneimittel hinweisen, indirekt sehr wohl der Verkaufsförderung für ein
Arzneimittel dienen. § 52 des Arzneimittelgesetzes bietet aber dennoch keine Handhabe,
gegen die erwähnten Werbeplakate einzuschreiten. Der zitierte § 52 enthält zwei
Regelungselemente: zum einen muß der Werbecharakter zum Ausdruck kommen, zum
anderen muß das Produkt eindeutig als Arzneimittel dargestellt werden. Nach Ansicht
meines Ministeriums kommt zwar der Werbecharakter zum Ausdruck, es wird aber im
Rahmen dieser Werbemaßnahmen auf kein Produkt Bezug genommen, das in der Folge klar
als Arzneimittel dargestellt werden müßte.