4846/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Kollegen
betreffend Organspendeaufkommen und Transplantation, Nr.51 79/J.
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Ich habe die in der Strukturkommission vertretenen politischen Entscheidungsträger
in den Ländern in der Sitzung der Strukturkommission vom 9. September 1998 auf
die Problematik rückläufiger Explantationen hingewiesen und diese ersucht, auch in
ihrem Wirkungskreis geeignete Maßnahmen zur Steigerung des Organaufkommens
zu ergreifen. Weiters habe ich mit Schreiben vom November 1998 alle ärztlichen
Direktoren der in Betracht kommenden Krankenanstalten auf die Problematik auf -
merksam gemacht und gebeten, im Rahmen der ärztlichen Kollegenschaft das
Anliegen ausreichender Spendermeldungen mit Nachdruck zu betonen.
Im Rahmen des Österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheitswesen (ÖBIG)
wird mit gezielten Spendenförderungsprogrammen begonnen werden; für das Land
Oberösterreich wurde ein solches bereits im Dezember gestartet. Schließlich ist
geplant, daß das ÖBIG die sogenannten “Transplantationsbeauftragten” der Kran -
kenanstalten periodisch zu regionalspezifischen Besprechungen einladen wird, wo
unter anderem anstehende Probleme bei der Spendermeldung und Organentnahme
erörtert werden sollen.
Das Spendenaufkommen wird seitens des ÖBIG weiterhin genau beobachtet und
dokumentiert werden, um den Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen zu evaluieren.
Zu Frage 2:
Grundsätzlich ist dazu anzumerken, daß die Einrichtung von Planstellen für Trans -
plantationskoordinatoren in den Transplantationszentren nicht im Kompetenzbereich
meines Ressorts liegt. In der
Universitätsklinik Graz ist eine Planstelle für einen
Transplantationskoordinator eingerichtet. Laut Auskunft durch den Leiter des dorti -
gen Transplantationszentrums, Herrn Univ. - Prof. Dr. Tscheliessnigg, ist die Einrich -
tung einer zweiten Planstelle jedoch wünschenswert. Schließlich wird darauf hinge -
wiesen, daß in der Universitätsklinik Graz “kein Transplantationszentrum heran-
wächst” sondern seit vielen Jahren besteht; die erste Organtransplantation wurde im
Jahr 1976 vorgenommen.
Zu Frage 3:
Das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfügt über kein
Mitspracherecht bei der Eurotransplant Foundation. Ein Mitarbeiter des ÖBIG ist
jedoch Mitglied des Financial Committee der Eurotransplant Foundation, mehrere
ärztliche Mitglieder des am ÖBIG eingerichteten Transplantationsbeirates gehören
diversen Advisory Committees an. Die Committees haben laut Statuten der
Eurotransplant Foundation beratende Funktion. Der Vorsitzende des am ÖBIG
eingerichteten Transplantationsbeirates ist Vorstandsmitglied der Eurotransplant
Foundation.
Zu Frage 4:
Zu dieser Frage liegen meinem Ressort keine Daten vor.
Zu Frage 5:
Die Beantwortung von Fragen hinsichtlich möglicher gerichtlicher strafrechtlicher
Sanktionen fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.
Zu Frage 6:
§ 29 des Krankenanstaltengrundsatzgesetzes regelt die Aufnahme fremder Staats -
angehöriger in Anstaltspflege bzw. die Kostenersatzpflicht in diesen Fällen. Bei der
Aufnahme fremder Staatsangehöriger kann die Landesgesetzgebung vorsehen, daß
statt der LKF - Gebühren oder Pflege(Sonder)gebühren die Bezahlung der tatsächlich
erwachsenden Behandlungskosten zu erfolgen hat, sofern unter anderem diese Per -
sonen nicht einem Träger der Sozialversicherung auf Grund zwischenstaatlichem
oder überstaatlichem Recht über soziale Sicherheit zur Gewährung von Sachlei -
stungen zugeordnet sind oder es sich um Staatsangehörige von Vertragsparteien
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum handelt, die in Österreich
eines Wohnsitz haben.
Es ist nicht in Aussicht genömmen, besondere gesetzliche Regelungen für die Auf -
nahme fremder Staatsangehöriger im Zusammenhang mit Organtranspiantationen
zu schaffen.
Zu Frage 7:
Gemäß § 27 Abs. 2 Krankenanstaltengesetz sind die Kosten der Bestattung eines in
der Krankenanstalt Verstorbenen in den LKF - Gebühren oder den Pfegegebühren
nicht inbegriffen. Eine darüber hinausgehende Finanzierung durch die Einrichtung
eines Fonds ist in den krankenanstaltenrechtlichen Regelungen nicht vorgesehen
und auch nicht geplant.