4851/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Leopold Maderthaner und Kollegen vom
4. November1998, Nr. 5115/J, betreffend Einhaltung von Zollvorschriften, beehre ich mich
folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sind dem Bundesministerium für Finanzen
zwei drittländische Schubschiffe bekannt, bei denen der Verdacht der Durchführung unzu -
lässiger Binnentransporte besteht.
Zu 2. und 3.:
Zoltverfahrensrechtlich können keine besonderen prophylaktischen Maßnahmen gesetzt
werden, da die Einfuhr von Wassenfahrzeugen in das Zollgebiet der Gemeinschaft, die vor -
übergehende Verwendung und die Wiederausfuhr nach Art. 735 in Verbindung mit Art. 232
und 233 der Zollkodex - Durchführungsverordnung Nr.2454/93 durch konkludente (formlose)
Handlungen ohne das Einschreiten oder die Befassung von Zollorganen erfolgt.
Hinsichtlich der zwei dem Bundesministerium für Finanzen bekannten Verdachtsfälle, bei
denen auch die Befassung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr als
oberste Schiffahrtsbehörde erforderlich ist, wurden Ermittlungen eingeleitet, die jedoch noch
nicht abgeschlossen werden konnten.
Zu 4. und 5.:
Im Zuge des EU - Beitrittes hat die österreichische Zollverwaltung die Überwachung des
Warenverkehrs auf die neuen Aufgabenstellungen abgestimmt und für die Abfertigung und
Kontrolle von Waren im Rahmen der Zoll - und Verbrauchsteuerverfahren neben den bereits
bestehenden Zollstellen außerhalb von Amtsplätzen zusätzliche mobile Einheiten einge -
richtet. Die von diesen mobilen Überwachungsgruppen gesetzten Maßnahmen der Zollauf -
sicht erfolgen insbesondere an wichtigen Verkehrswegen, Verkehrseinrichtungen sowie Um -
schlagplätzen. Aufgrund von Informationsanalysen nach Risikokriterien, Erfahrungswerten
und konkreten Anhaltspunkten werden die mobilen Einheiten auch im Binnengebiet verstärkt
tätig, wobei die entsprechenden Erfolge auf dem Sektor der Schmuggelbekämpfung das
Konzept bestätigen.
Die angesprochenen Verdachtsfälle wurden zum Anlaß genommen, durch die koordinierte
Vorgangsweise der betreffenden Organisationseinheiten der Zollverwaltung verstärkt auf die
Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen zu achten.
Für die effizientere Überwachung der Donau sind auch technische und organisatorische
Maßnahmen vorgesehenen, wobei die auf Basis eines Kooperationsübereinkommens be -
stehende ressortübergreifende Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und der Zollver -
waltung durch ein den gesamten Donauverkehr erfassendes technisches Überwachungs -
system zweckmäßig ergänzt werden soll. Ein konkreter Umsetzungszeitpunkt steht aufgrund
der zahlreichen technischen Details derzeit aber noch nicht fest.