4851/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Leopold Maderthaner und Kollegen vom

4. November1998, Nr. 5115/J, betreffend Einhaltung von Zollvorschriften, beehre ich mich

folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu 1.:

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sind dem Bundesministerium für Finanzen

zwei drittländische Schubschiffe bekannt, bei denen der Verdacht der Durchführung unzu -

lässiger Binnentransporte besteht.

 

Zu 2. und 3.:

Zoltverfahrensrechtlich können keine besonderen prophylaktischen Maßnahmen gesetzt

werden, da die Einfuhr von Wassenfahrzeugen in das Zollgebiet der Gemeinschaft, die vor -

übergehende Verwendung und die Wiederausfuhr nach Art. 735 in Verbindung mit Art. 232

und 233 der Zollkodex - Durchführungsverordnung Nr.2454/93 durch konkludente (formlose)

Handlungen ohne das Einschreiten oder die Befassung von Zollorganen erfolgt.

 

Hinsichtlich der zwei dem Bundesministerium für Finanzen bekannten Verdachtsfälle, bei

denen auch die Befassung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr als

oberste Schiffahrtsbehörde erforderlich ist, wurden Ermittlungen eingeleitet, die jedoch noch

nicht abgeschlossen werden konnten.

Zu 4. und 5.:

Im Zuge des EU - Beitrittes hat die österreichische Zollverwaltung die Überwachung des

Warenverkehrs auf die neuen Aufgabenstellungen abgestimmt und für die Abfertigung und

Kontrolle von Waren im Rahmen der Zoll - und Verbrauchsteuerverfahren neben den bereits

bestehenden Zollstellen außerhalb von Amtsplätzen zusätzliche mobile Einheiten einge -

richtet. Die von diesen mobilen Überwachungsgruppen gesetzten Maßnahmen der Zollauf -

sicht erfolgen insbesondere an wichtigen Verkehrswegen, Verkehrseinrichtungen sowie Um -

schlagplätzen. Aufgrund von Informationsanalysen nach Risikokriterien, Erfahrungswerten

und konkreten Anhaltspunkten werden die mobilen Einheiten auch im Binnengebiet verstärkt

tätig, wobei die entsprechenden Erfolge auf dem Sektor der Schmuggelbekämpfung das

Konzept bestätigen.

 

Die angesprochenen Verdachtsfälle wurden zum Anlaß genommen, durch die koordinierte

Vorgangsweise der betreffenden Organisationseinheiten der Zollverwaltung verstärkt auf die

Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen zu achten.

 

Für die effizientere Überwachung der Donau sind auch technische und organisatorische

Maßnahmen vorgesehenen, wobei die auf Basis eines Kooperationsübereinkommens be -

stehende ressortübergreifende Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und der Zollver -

waltung durch ein den gesamten Donauverkehr erfassendes technisches Überwachungs -

system zweckmäßig ergänzt werden soll. Ein konkreter Umsetzungszeitpunkt steht aufgrund

der zahlreichen technischen Details derzeit aber noch nicht fest.