4852/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen vom
4.11.1998, Nr. 5119/J, betreffend die österreichische Bankenaufsicht, beehre ich mich
folgendes mitzuteilen:
Bevor ich zu den einzelnen Punkten der Anfrage näher eingehe, möchte ich ausdrücklich
betonen, daß die von meinem Amtsvorgänger auf Ihre Fragen gegebenen Antworten auch
im Lichte der jüngsten Entwicklung der Rieger Bank uneingeschränkt zutreffen und Ihre
Meinung, es habe sich um eine eklatante Fehleinschätzung gehandelt, in keiner Weise
nachvollziehen kann.
Zu 1. bis 3.:
Zunächst möchte ich mit aller Deutlichkeit feststellen, daß es sich beim Fall Rieger - Bank um
einen Kriminalfall handelt, der keineswegs dazu geeignet ist, Rückschlüsse auf die gesamte
österreichische Bankenlandschaft zuzulassen.
Das österreichische Bankenaufsichtssystem muß aber aufgrund der Entwicklung der
Informationstechnologie, die immer wieder neue Arten von Bankgeschäften und damit auch
neue Risken hervorbringt, sowie die Liberalisierung und Globalisierung verändert und
verschärft werden.
Entsprechende Vorarbeiten wurden bereits im Frühjahr 1998 aufgenommen. Mit der
Erstellung eines Organisationskonzeptes wurde ein externes Beratungsunternehmen
beauftragt, dessen erste Ergebnisse Mitte Jänner vorliegen werden.
Aufgrund der aktuellen Ereignisse werden wir die Arbeiten zur Reform der Bankenaufsicht
beschleunigen, weil es wichtig ist, auch im Bereich der vertrauensbildenden Maßnahmen
deutlich zu signalisieren, daß das System der Bankenaufsicht entsprechend angepaßt
werden muß, wenngleich die wahren Ursachen im Fall Rieger ja erst durch Gerichts -
verfahren festgestellt werden müssen.
Ziel meiner Überlegungen ist es, die Bankenaufsicht in Österreich schlagkräftiger zu
gestalten. Die Struktur soll straffer und damit effizienter werden. Und sie sollte noch mehr
operative Möglichkeiten bekommen.
Mittelfristig ist dafür die Ausgliederung aus dem Finanzministerium erforderlich. Die
Erfahrungen mit der bereits ausgegliederten und seit Jahresbeginn voll operativen Wert -
papieraufsicht werden hier einzubeziehen sein.
Dabei müssen die verschiedenen Komponenten berücksichtigt werden, aus denen sich das
österreichische System der Bankenaufsicht zusammensetzt.
Die Rolle und Verantwortung der Geschäftsführung und der Innenrevision einer Bank, der
Wirtschaftsprüfer, der Aufsichtsräte, selbstverständlich auch der Bankenaufsicht im
Finanzministerium, der Oesterreichischen Nationalbank, aber auch der Gerichte müssen
genau geprüft werden.
Wir werden auch die verschiedenen Vorschläge - unter anderem der Kammer der
Wirtschaftstreuhänder, der Arbeiterkammer oder der Oesterreichischen Nationalbank -
genau prüfen und den internationalen Vergleich suchen.
Dennoch wird aber selbst mit dem besten gesetzlichen Regelwerk kriminelles Verhalten von
Marktteilnehmern nicht auszuschließen sein.