4852/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen vom

4.11.1998, Nr. 5119/J, betreffend die österreichische Bankenaufsicht, beehre ich mich

folgendes mitzuteilen:

 

Bevor ich zu den einzelnen Punkten der Anfrage näher eingehe, möchte ich ausdrücklich

betonen, daß die von meinem Amtsvorgänger auf Ihre Fragen gegebenen Antworten auch

im Lichte der jüngsten Entwicklung der Rieger Bank uneingeschränkt zutreffen und Ihre

Meinung, es habe sich um eine eklatante Fehleinschätzung gehandelt, in keiner Weise

nachvollziehen kann.

 

Zu 1. bis 3.:

 

Zunächst möchte ich mit aller Deutlichkeit feststellen, daß es sich beim Fall Rieger - Bank um

einen Kriminalfall handelt, der keineswegs dazu geeignet ist, Rückschlüsse auf die gesamte

österreichische Bankenlandschaft zuzulassen.

 

Das österreichische Bankenaufsichtssystem muß aber aufgrund der Entwicklung der

Informationstechnologie, die immer wieder neue Arten von Bankgeschäften und damit auch

neue Risken hervorbringt, sowie die Liberalisierung und Globalisierung verändert und

verschärft werden.

Entsprechende Vorarbeiten wurden bereits im Frühjahr 1998 aufgenommen. Mit der

Erstellung eines Organisationskonzeptes wurde ein externes Beratungsunternehmen

beauftragt, dessen erste Ergebnisse Mitte Jänner vorliegen werden.

 

Aufgrund der aktuellen Ereignisse werden wir die Arbeiten zur Reform der Bankenaufsicht

beschleunigen, weil es wichtig ist, auch im Bereich der vertrauensbildenden Maßnahmen

deutlich zu signalisieren, daß das System der Bankenaufsicht entsprechend angepaßt

werden muß, wenngleich die wahren Ursachen im Fall Rieger ja erst durch Gerichts -

verfahren festgestellt werden müssen.

 

Ziel meiner Überlegungen ist es, die Bankenaufsicht in Österreich schlagkräftiger zu

gestalten. Die Struktur soll straffer und damit effizienter werden. Und sie sollte noch mehr

operative Möglichkeiten bekommen.

 

Mittelfristig ist dafür die Ausgliederung aus dem Finanzministerium erforderlich. Die

Erfahrungen mit der bereits ausgegliederten und seit Jahresbeginn voll operativen Wert -

papieraufsicht werden hier einzubeziehen sein.

 

Dabei müssen die verschiedenen Komponenten berücksichtigt werden, aus denen sich das

österreichische System der Bankenaufsicht zusammensetzt.

 

Die Rolle und Verantwortung der Geschäftsführung und der Innenrevision einer Bank, der

Wirtschaftsprüfer, der Aufsichtsräte, selbstverständlich auch der Bankenaufsicht im

Finanzministerium, der Oesterreichischen Nationalbank, aber auch der Gerichte müssen

genau geprüft werden.

 

Wir werden auch die verschiedenen Vorschläge - unter anderem der Kammer der

Wirtschaftstreuhänder, der Arbeiterkammer oder der Oesterreichischen Nationalbank -

genau prüfen und den internationalen Vergleich suchen.

 

Dennoch wird aber selbst mit dem besten gesetzlichen Regelwerk kriminelles Verhalten von

Marktteilnehmern nicht auszuschließen sein.