4853/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage Nr.5130/J der Abgeordneten Mag. Franz Steind und Kollegen

vom 5. November 1998, betreffend Förderung der Gemeinden, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

 

Die Möglichkeit unterschiedlicher Systeme der Förderung von Gemeinden in den einzelnen

Ländern resultiert aus der bundesstaatlichen Organisationsform, auf der die österreichische

Verfassung aufgebaut ist. Ich sehe daher keine Notwendigkeit für den Bund, hier den

Ländern konkrete inhaltliche Vorgaben zu diktieren bzw. eine Studie über Förderungen der

Gemeinden durch die Bundesländer in Auftrag zu geben. Es ist jedoch richtig, daß derartige

Regelungen gemeinschaftsrechtlich zulässig und auch finanzverfassungsrechtlich zumindest

insoweit möglich wären, als die Landesförderung aus bundesgesetzlich zweckgebundenen

Mitteln erfolgt.

 

Zu 4. und 5.:

 

Eine derartige statistische Fortschreibung gibt es im Bundesministerium für Finanzen nicht.

 

Zu 6. und 7.:

 

Da der aktuelle Finanzausgleich noch bis 31. Dezember 2000 gilt, die Steuerreform jedoch

bereits grundsätzlich mit 1. Jänner 2000 in Kraft treten soll, werden die Verhandlungen zum

nächsten Finanzausgleich nicht gemeinsam mit jenen über die geplante Steuerreform

geführt. Dessen ungeachtet werden aber die Auswirkungen der Steuerreform auf die

anderen Gebietskörperschaften Gegenstand von Gesprächen zwischen den

Finanzausgleichspartnern sein.