4853/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr.5130/J der Abgeordneten Mag. Franz Steind und Kollegen
vom 5. November 1998, betreffend Förderung der Gemeinden, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Die Möglichkeit unterschiedlicher Systeme der Förderung von Gemeinden in den einzelnen
Ländern resultiert aus der bundesstaatlichen Organisationsform, auf der die österreichische
Verfassung aufgebaut ist. Ich sehe daher keine Notwendigkeit für den Bund, hier den
Ländern konkrete inhaltliche Vorgaben zu diktieren bzw. eine Studie über Förderungen der
Gemeinden durch die Bundesländer in Auftrag zu geben. Es ist jedoch richtig, daß derartige
Regelungen gemeinschaftsrechtlich zulässig und auch finanzverfassungsrechtlich zumindest
insoweit möglich wären, als die Landesförderung aus bundesgesetzlich zweckgebundenen
Mitteln erfolgt.
Zu 4. und 5.:
Eine derartige statistische Fortschreibung gibt es im Bundesministerium für Finanzen nicht.
Zu 6. und 7.:
Da der aktuelle Finanzausgleich noch bis 31. Dezember 2000 gilt, die Steuerreform jedoch
bereits grundsätzlich mit 1. Jänner
2000 in Kraft treten soll, werden die Verhandlungen zum
nächsten Finanzausgleich nicht gemeinsam mit jenen über die geplante Steuerreform
geführt. Dessen ungeachtet werden aber die Auswirkungen der Steuerreform auf die
anderen Gebietskörperschaften Gegenstand von Gesprächen zwischen den
Finanzausgleichspartnern sein.