4854/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karl Gerfried Müller und Genossen
vom 5. November 1998, Nr. 5158/J, betreffend Post - Infrastruktur in Kärnten, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Die schriftliche Anfrage bezieht sich auf Angelegenheiten, welche nicht Gegenstand der
Vollziehung durch den Bundesminister für Finanzen sind. Der Bundesminister für Finanzen
nimmt ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Post
und Telekom - Beteiligungsverwaltungsgesellschaft (PTBG) in der Generalversammlung der
PTBG wahr.
Für die den Gegenstand der Anfrage zugrundeliegenden Vorgänge sind ausschließlich die
Unternehmensorgane der Post und Telekom Austria AG (PTA) zuständig.
Die in der vorliegenden Anfrage gestellten Fragen sind somit durch das Fragerecht gemäß
§ 90 Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates nicht erfaßt.
Ich nehme zu den einzelnen Fragen nur aufgrund einer Sachverhaltsdarstellung der PTA
Stellung.
Zu 1. und 2.:
Die Schließung oder Einschränkung von Postämtern in Kärnten ist nach Mitteilung der PTA
nicht geplant.
Zu 3.:
Zur Schließung von Postämtern ist es in den vergangenen 5 Jahren nicht gekommen. Die
PTA plant hingegen, im Jahr 1999 zur Verbesserung der postalischen Infrastruktur der
Landeshauptstadt Klagenfurt im Bereich der Universität Klagenfurt ein Postamt zu errichten.
In Bezug auf 13 Postämter ist es in der Vergangenheit zu Anpassungen der Öffnungszeiten
aus Effizienzgründen gekommen, die jedoch keine wesentliche Einschränkung des
Leistungsangebotes darstellen.
Zu 4.:
Nach Mitteilung der PTA ist für Kärnten auch in Zukunft ein flächendeckendes Netz an Post -
ämtern vorgesehen.
Zu 5.:
Die PTA arbeitet permanent an der Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Verbesserung des
Service und der Kundenorientierung der Postämter.
Zu 6.:
Ein privatwirtschaftlich organisiertes und in weiten Bereichen im Wettbewerb stehendes
Unternehmen wie die PTA muß auf die Wirtschaftlichkeit seiner Unternehmensaktivitäten
achten. Dies betrifft sämtliche Investitionsentscheidungen und damit auch die Entscheidung
über Investitionen in die Modernisierung von Postämtern.