4855/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karl Gerfried Müller und Genossen vom

5. November 1998, Nr. 5156/J, betreffend Kostenersatz für Schülerbeförderung im

Gelegenheitsverkehr, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 4.:

 

Die Vollziehung der in der Anfrage angesprochenen Angelegenheiten fällt in den

Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie, das gemäß

§ 30 f in Verbindung mit § 51 Abs. 2 Z 7 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) mit der

Wahrnehmung dieser Aufgaben betraut ist.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß die gemäß § 30 f Abs. 6 FLAG

bestehende Möglichkeit des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie, die

Finanzlandesdirektionen mit der Besorgung von Geschäften im Zusammenhang mit dem

Gelegenheitsverkehr zu beauftragen, keinen Übergang der Zuständigkeit vom

Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie auf das Bundesministerium für Finanzen

bewirkt.

 

Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich diese Fragen nicht beantworten kann und

verweise daher auf die Ausführungen in der Antwort auf die gleichlautend an den Herrn

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie gerichtete Anfrage Nr. 5157/J.