4855/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karl Gerfried Müller und Genossen vom
5. November 1998, Nr. 5156/J, betreffend Kostenersatz für Schülerbeförderung im
Gelegenheitsverkehr, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 4.:
Die Vollziehung der in der Anfrage angesprochenen Angelegenheiten fällt in den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie, das gemäß
§ 30 f in Verbindung mit § 51 Abs. 2 Z 7 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) mit der
Wahrnehmung dieser Aufgaben betraut ist.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß die gemäß § 30 f Abs. 6 FLAG
bestehende Möglichkeit des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie, die
Finanzlandesdirektionen mit der Besorgung von Geschäften im Zusammenhang mit dem
Gelegenheitsverkehr zu beauftragen, keinen Übergang der Zuständigkeit vom
Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie auf das Bundesministerium für Finanzen
bewirkt.
Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich diese Fragen nicht beantworten kann und
verweise daher auf die Ausführungen in der Antwort auf die gleichlautend an den Herrn
Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie gerichtete Anfrage Nr. 5157/J.