4860/AB XX.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde vom
28. Oktober 1998, Nr. 5068/J, betreffend Anhebung der Exporterstattungen für Rindfleisch,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Der Verwaltungsausschuß für Rindfleisch hat am 16.10.1998 eine Erhöhung sowohl der
Erstattungen für Rindfleisch als auch für Lebendrinder um 8% beschlossen, um eine
Stabilisierung des Marktes zu bewirken. Österreich hat diesem Vorschlag der Kommission
angesichts der schlechten Marktlage und vor allem wegen der problematischen Situation auf
dem Hauptexportmarkt Rußland zugestimmt. Ich darf darauf hinweisen, daß es sich bei den
aus Österreich exportierten Lebendrindern zu einem großen Teil um Zuchttiere handelt, die
zum Aufbau bzw. zur Verbesserung der Produktion in den Importländern benötigt werden.
Zu Frage 2:
Zu den Bedenken gegen die Exporterstattungen für Lebendrinder wird darauf hingewiesen,
daß der Lebendexport aus Österreich vor allem bei Zuchttieren von großer wirtschaftlicher
Bedeutung ist.
Die Abschaffung der Exporterstattung für Lebendtiere wäre für die österreichische
Rinderwirtschaft mit enormen
Preiseinbußen verbunden, der Zucht - und Nutzrinderabsatz in
Drittländer käme zum Erliegen. Nach dem geltenden EU - Recht sind andere
Unterstützungsmaßnahmen nicht möglich. Österreich hat aber EU - weit gesehen einen sehr
geringen Anteil an diesen Exporten. Eine gänzliche Abschaffung der Erstattungen für
Lebendrinder kann ich auch deshalb nicht befürworten, da den betroffenen Importländern
innerhalb kürzester Zeit andere Lieferanten zur Verfügung stünden, die jedoch nicht an
dieselben strengen Auflagen gebunden wären wie die europäischen Exporteure.
Beim Vergleich der Erstattungen für Lebendrinder und Rindfleisch ist feststellbar, daß die
Höhe der Erstattungen umgerechnet auf Stück für Lebendrinder nur etwa 80 % des Satzes
für Fleisch beträgt.
Für die Zukunft kann man davon ausgehen, daß nach erfolgter Umsetzung der AGENDA
2000 auch im Erstattungsbereich Veränderungen zu erwarten sind.
Eine deutliche Verbesserung der Situation für Lebendrinder hat die für die Auszahlung der
Erstaftungen verpflichtende Einhaltung der Tierschutzvorschriften beim Export (VO 615/98)
bewirkt. Jeder Transport ist nunmehr bei der Ausfuhrgrenzstelle von einem Veterinär auf das
Wohlbefinden der Tiere zu überprüfen. Außerdem sind bei problematischen Exporten
Kontrollen in den Bestimmungsländern vorgeschrieben.
Zu Frage 3:
In den letzten drei Jahren wurden EU - weit folgende Beträge für Erstattungen zum Export von
Lebendrindern im EU Haushaltsvoranschlag festgelegt:
1997: 233,2 MECU
1998: 100 MECU
1999: 84,8 MECU.
Dies zeigt, daß eine deutliche Verringerung der Ausfuhren von Lebendrindem erwartet wird.
Tatsächlich exportiert wurden insgesamt (einschließlich Exporte ohne Erstattung):
1995: 662.000 Stk.
1996: 498.000 Stk.
1997: 287.500 Stk.
Quelle: ZMP Bilanz (Zentrale Markt - und
Preisberichtstelle)
Auch die Gesamtausfuhren von Lebendrindern aus der EU in Drittländer weisen in den letz -
ten Jahren mit einem Rückgang auf etwa ein Drittel eine stark fallende Tendenz auf.
Zu Frage 4:
Das Pilotprojekt “Fahrender Schlachthof” wurde vom Bundesministerium für Land - und
Forstwirtschaft und dem Land Niederösterreich im Rahmen eines Innovationsprojektes im
Jahre 1993 mit je S 593.000,-- unterstützt.
Der praktische Betrieb brachte aber in der Folge eine Reihe von Schwierigkeiten mit sich. So
ist dem “Fahrenden Schlachthof‘” etwa die Einhaltung der strengen EU - Hygienebestimmun -
gen für Schlachthöfe schwer möglich. Die gesetzlichen Anforderungen verursachten wirt -
schaftliche Probleme bei der Betreiber Ges.m.b.H. Im Lichte der strengen österreichischen
lebensmittelrechtlichen Vorschriften kann für dieses Projekt keine Zukunft gesehen werden.
Die Direktvermarkter bauen durchwegs kleine stationäre Schlachtanlagen und Zeriegungs -
räume, die sämtliche Auflagen erfüllen. Diese Anlagen werden häufig in kleinen Gemein -
schaften errichtet und betrieben.
Von der Betreiber Ges.m.b.H. ist ein Vorschlag für ein Forschungsprojekt (Nachweis der
Streßbelastung von Rindfleisch mittels Biophotonen) vorgelegt worden, welcher derzeit vom
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft auf eine mögliche Umsetzbarkeit in Zu -
sammenarbeit mit der Versuchswirtschaften Ges.m.b.H. geprüft wird.