4860/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde vom

28. Oktober 1998, Nr. 5068/J, betreffend Anhebung der Exporterstattungen für Rindfleisch,

beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Der Verwaltungsausschuß für Rindfleisch hat am 16.10.1998 eine Erhöhung sowohl der

Erstattungen für Rindfleisch als auch für Lebendrinder um 8% beschlossen, um eine

Stabilisierung des Marktes zu bewirken. Österreich hat diesem Vorschlag der Kommission

angesichts der schlechten Marktlage und vor allem wegen der problematischen Situation auf

dem Hauptexportmarkt Rußland zugestimmt. Ich darf darauf hinweisen, daß es sich bei den

aus Österreich exportierten Lebendrindern zu einem großen Teil um Zuchttiere handelt, die

zum Aufbau bzw. zur Verbesserung der Produktion in den Importländern benötigt werden.

 

Zu Frage 2:

 

Zu den Bedenken gegen die Exporterstattungen für Lebendrinder wird darauf hingewiesen,

daß der Lebendexport aus Österreich vor allem bei Zuchttieren von großer wirtschaftlicher

Bedeutung ist.

Die Abschaffung der Exporterstattung für Lebendtiere wäre für die österreichische

Rinderwirtschaft mit enormen Preiseinbußen verbunden, der Zucht - und Nutzrinderabsatz in

Drittländer käme zum Erliegen. Nach dem geltenden EU - Recht sind andere

Unterstützungsmaßnahmen nicht möglich. Österreich hat aber EU - weit gesehen einen sehr

geringen Anteil an diesen Exporten. Eine gänzliche Abschaffung der Erstattungen für

Lebendrinder kann ich auch deshalb nicht befürworten, da den betroffenen Importländern

innerhalb kürzester Zeit andere Lieferanten zur Verfügung stünden, die jedoch nicht an

dieselben strengen Auflagen gebunden wären wie die europäischen Exporteure.

 

Beim Vergleich der Erstattungen für Lebendrinder und Rindfleisch ist feststellbar, daß die

Höhe der Erstattungen umgerechnet auf Stück für Lebendrinder nur etwa 80 % des Satzes

für Fleisch beträgt.

 

Für die Zukunft kann man davon ausgehen, daß nach erfolgter Umsetzung der AGENDA

2000 auch im Erstattungsbereich Veränderungen zu erwarten sind.

 

Eine deutliche Verbesserung der Situation für Lebendrinder hat die für die Auszahlung der

Erstaftungen verpflichtende Einhaltung der Tierschutzvorschriften beim Export (VO 615/98)

bewirkt. Jeder Transport ist nunmehr bei der Ausfuhrgrenzstelle von einem Veterinär auf das

Wohlbefinden der Tiere zu überprüfen. Außerdem sind bei problematischen Exporten

Kontrollen in den Bestimmungsländern vorgeschrieben.

 

Zu Frage 3:

In den letzten drei Jahren wurden EU - weit folgende Beträge für Erstattungen zum Export von

Lebendrindern im EU Haushaltsvoranschlag festgelegt:

1997: 233,2 MECU

1998: 100 MECU

1999: 84,8 MECU.

 

Dies zeigt, daß eine deutliche Verringerung der Ausfuhren von Lebendrindem erwartet wird.

Tatsächlich exportiert wurden insgesamt (einschließlich Exporte ohne Erstattung):

1995: 662.000 Stk.

1996: 498.000 Stk.

1997: 287.500 Stk.

Quelle: ZMP Bilanz (Zentrale Markt - und Preisberichtstelle)

Auch die Gesamtausfuhren von Lebendrindern aus der EU in Drittländer weisen in den letz -

ten Jahren mit einem Rückgang auf etwa ein Drittel eine stark fallende Tendenz auf.

 

Zu Frage 4:

Das Pilotprojekt “Fahrender Schlachthof” wurde vom Bundesministerium für Land - und

Forstwirtschaft und dem Land Niederösterreich im Rahmen eines Innovationsprojektes im

Jahre 1993 mit je S 593.000,-- unterstützt.

Der praktische Betrieb brachte aber in der Folge eine Reihe von Schwierigkeiten mit sich. So

ist dem “Fahrenden Schlachthof‘” etwa die Einhaltung der strengen EU - Hygienebestimmun -

gen für Schlachthöfe schwer möglich. Die gesetzlichen Anforderungen verursachten wirt -

schaftliche Probleme bei der Betreiber Ges.m.b.H. Im Lichte der strengen österreichischen

lebensmittelrechtlichen Vorschriften kann für dieses Projekt keine Zukunft gesehen werden.

Die Direktvermarkter bauen durchwegs kleine stationäre Schlachtanlagen und Zeriegungs -

räume, die sämtliche Auflagen erfüllen. Diese Anlagen werden häufig in kleinen Gemein -

schaften errichtet und betrieben.

Von der Betreiber Ges.m.b.H. ist ein Vorschlag für ein Forschungsprojekt (Nachweis der

Streßbelastung von Rindfleisch mittels Biophotonen) vorgelegt worden, welcher derzeit vom

Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft auf eine mögliche Umsetzbarkeit in Zu -

sammenarbeit mit der Versuchswirtschaften Ges.m.b.H. geprüft wird.