4862/AB XX.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Aumayr und Kollegen vom 5.November 1998,
Nr. 5155/J, betreffend Wasserüberwachung und Landwirtschaft, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Bevor ich Ihre Fragen im Einzelnen beantworte, darf ich folgendes feststellen:
Durch die Verordnung (EWG) Nr.2078192 für umweltgerechte und den natürlichen Lebens -
raum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren wurde eine vom Europäischen
Ausrichtungs - und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, kofi-
nanzierte gemeinschaftliche Beihilferegelung geschaffen, um im Rahmen der gemeinsamen
Marktorganisationen vorgesehene Änderungen abzustützen, zur Verwirklichung der Ziele der
Agrar- und Umweltpolitik der Gemeinschaft beizutragen und den Landwirten ein angemes-
senes Einkommen zu sichern. Mit den in der VO 2078/92 und der Durchführungsverordnung
(EG) Nr.746/96 vorgesehenen Maßnahmen soll für die Landwirte ein Anreiz geschaffen
werden, sich zu Produktionsverfahren zu verpflichten, die mit den Belangen des Schutzes
der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraumes vereinbar sind und dadurch
zum Gleichgewicht auf den Märkten beitragen. Die Durchführung erfolgt im Rahmen gebiets-
spezifischer Programme (in Österreich:
ÖPUL).
Die Richtlinie 911676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus
landwirtschaftlichen Quellen hingegen ist keine Beihilferegelung, sondern enthält die an die
Mitgliedstaaten gerichtete Verpflichtung durch die Ausweisung gefährdeter Gebiete und die
Aufstellung von Aktionsprogrammen, zum Schutze der menschlichen Gesundheit, der leben-
den Ressourcen und der Ökosysteme der Gewässer Gewässervemnreinigungen zu reduzie-
ren und einer weiteren Verunreinigung vorzubeugen.
Zwischen dieser an die Mitgliedstaaten gerichteten Verpflichtung zum Gewässerschutz und
der Beihilferegelung der VO 2078/92 besteht kein direkter formeller Zusammenhang.
Zu den Fragen 1 und 2:
Aus dem Bericht der Kommission (97/620) an den Rat und das Europäische Parlament be-
treffend die Umsetzung der VO 2078/92 durch die Mitgliedstaaten ergibt sich folgende Lage:
- Bis Juni 1997 hatte die Kommission 127 Programme genehmigt. Die genehmigten
Programme weisen höchst unterschiedliche Merkmale auf, so daß Vergleiche zwi-
schen den Programmen der Mitgliedstaaten nur in begrenztem Umfang möglich sind.
- Die Agrarumweltprogramme werden von der Gemeinschaft in Ziel - 1 -Regionen bis zu
einem Satz von 75% bzw. in den übrigen Regionen bis zu 50% kofinanziert (EAGFL).
Der Saldo der kofinanzierten Programme wird von den Mitgliedstaaten oder den Re-
gionen übernommen: Von 1993 - 1997 liegen folgende Ausgaben der EU 15 vor:
EAGFL 3787 MECU
Mitgliedstaaten 2458 MECU
Gesamt 6245 MECU
Nachstehend werden die Zahlen für den Gesamtanteil der EAGFL(Garantie)-
Ausgaben und der Mitgliedstaaten für Agrarumweltprogramme im Jahr 1997 aufge-
zeigt:
EAGFL 1557 MECU
Mitgliedstaaten 1095 MECU
Gesamt 2652 MECU
Einzeldaten der Mitgliedstaaten (Gesamtausgaben für Agrarumweltprogramme
in MECU 1997):
|
|
Gesamt |
EAGFL |
|
B |
3 |
2 |
|
Dk |
17 |
9 |
|
D |
428 |
304 |
|
El |
13 |
10 |
|
E |
72 |
54 |
|
F |
287 |
144 |
|
In |
134 |
100 |
|
l |
560 |
336 |
|
L |
9 |
4 |
|
NL |
23 |
12 |
|
Ös |
509 |
265 |
|
P |
77 |
58 |
|
Fin |
225 |
143 |
|
S |
166 |
83 |
|
Uk |
70 |
36 |
|
|
1557 |
1095 |
Bei einem Vergleich ergibt sich, daß durchschnittlich 3,6% der Ausgaben der Abteilung Ga-
rantie im Rahmen der Agrarumweltprogramme erfolgt. In den neuen Mitgliedstaaten erreicht
der Anteil erheblich höhere Werte und liegt zwischen 7% (Schweden) und 22% (Österreich).
Trotz der hohen Ausgaben für einige wenige Mitgliedstaaten erreichen die Ausgaben für
Agrarumweltprogramme lediglich 1,6% bis
1,8% des Gesamt-EG- Haushaltes.
Hinsichtlich der “neuen Beitrittswerber” (Mittel- und Osteuropäische Staaten) kann, da das
Datum eines etwaigen Beitrittes zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abschätzbar erscheint, keine
Aussage getroffen werden.
Zu Frage 3:
Basis für die grundsätzliche Finanzierung der Umweltprogramme der Mitgliedstaaten ist die
VO 2078/92. Die Notifikation von ÖPUL 2000 wird Anfang 1999 erfolgen. In weiterer Folge
sind dann entsprechende Verhandlungen über die konkreten finanziellen Rahmenbedingun-
gen aufzunehmen. Es ist davon auszugehen, daß auch eine Finanzierung von ÖPUL 2000
zwischen 50 bis 75% durch die EU im Rahmen der Kofinanzierung erfolgen wird.
Zu Frage 4:
Der von der dänischen Kommissarin Blerregaard in ihrem Schreiben vom 24.08.1998 an
Außenminister Schüssel ausgesprochene Hinweis auf die mangelhafte Umsetzung der Ni-
trat- RL wird sehr ernst genommen.
Wie bereits einleitend festgestellt, besteht aber kein direkter formeller Zusammenhang zwi-
schen der Umsetzung der Nitratrichtlinie und der Genehmigung des ÖPUL-Programms durch
die Kommission.
Zu Frage 5:
Da es sich um eine kommissionsinterne Entscheidung handelt, sind derartige Erwägungen
dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft nicht bekannt.
Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens wegen der Verletzung gemeinschaftsrecht-
licher Verpflichtungen, wie z.B. der mangelnden Umsetzung einer Richtlinie in der nationalen
Rechtsordnung, wird geprüft, ob das Verhalten der Organe eines bestimmten Mitgliedstaa-
tes das Gemeinschaftsrecht verletzt. Darüber hinausgehende Erwägungen, die auch das
Verhalten anderer Mitgliedstaaten und deren Organe überprüfen, wären nicht zulässig. Ein
Mitgliedstaat kann sich nämlich nicht auf ein allfällig vertragswidriges Verhalten anderer Mit-
gliedstaaten berufen.
Zu Frage 6:
Da es sich um eine kommissionsinterne Entscheidung handelt, sind derartige Erwägungen
dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft nicht bekannt.
Zu Frage 7:
Österreich ist der Kommission als Land, das zu mehr als 99 % seines Trinkwasserbedarfes
aus Grundwasser bezieht und daher ein europaweit vorbildliches Gwndwassermonitoring
betreibt, bekannt. Aus Veröffentlichungen der Europäischen Umweltagentur bzw. des in de-
ren Auftrag tätigen Themenzentrums für Inlandwasser ist bekannt, daß auch andere Mit-
gliedstaaten der Gemeinschaft entsprechende Monitoringsysteme betreiben. Eine Junktimie-
rung der Bereitstellung von Umweltförderungsmitteln mit Meßstellenzahlen wird nicht als
geeigneter Weg gesehen, um einen entsprechenden Anteil an Fördermitteln für Österreich
abzusichern. Grundsätzlich sollte die umweltgerechte und umweltwirksame Verwendung der
Fördermittel von jedem Mitgliedstaat bestmöglich nachgewiesen werden.
Zu Frage 8:
Der Entwurf von ÖPUL 2000, der gerade innerösterreichisch verhandelt wird, sieht insbe-
sondere die Verstärkung folgender Aspekte vor:
- betriebsbezogene Ansätze
- spezielle Regionalprojekte (Gewässerschutz, Naturschutz)
- Überarbeitung der Integrierten Produktionsrichtlinien
- neue Maßnahmen betreffend Aufzeichnungen und Bodenuntersuchungen