4867/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5132/J betreffend die
Einhausung von Bundesstraßen und Autobahnen, welche die Abgeordneten Wurm und
Genossen am 5. November 1998 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Neben der Errichtung der Galerie Schönberg auf der A 13 Brenner Autobahn ist als
Überbauung einer Autobahn vor allem die Überplattung der Donauuferautobahn A 22 mit
einer Länge von 2,15 km zu nennen, Davon wurde der 1 km lange Lärmschutztunnel
Kaisermühlen gleichzeitig mit der Donauuferautobahn errichtet und zur Gänze vom Bund
finanziert. Die Verlängerung dieses Lärmschutztunnels bis auf 2,15 km wurde später durch die
Überpiattung der Autobahn allein aus
Mitteln des Landes Wien erreicht.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Bei sehr vielen Umfahrungen von dicht besiedelten Gebieten, die in den letzten Jahren errichtet
wurden, sind Tunnels oder Unterflurtrassen ausgeführt worden. Als Beispiele dafür seien
insbesondere genannt der Lückenschluß der A 2 im Bereich Klagenfurt von Klagenfurt West
bis Völkermarkt West, der zum Teil bereits in Verkehr ist und zum anderen Teil sich derzeit in
Bau befindet.
Als Ortsumfahrungen, bei denen längere Tunnels und Unterflurstrecken integriert sind, sind zu
nennen: Zell am See, Lofer, Unken, Nassereith und Strass.
Alle diese Autobahnabschnitte und Umfahrungen wurden zur Gänze aus Bundesmitteln
errichtet.