4867/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5132/J betreffend die

Einhausung von Bundesstraßen und Autobahnen, welche die Abgeordneten Wurm und

Genossen am 5. November 1998 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Neben der Errichtung der Galerie Schönberg auf der A 13 Brenner Autobahn ist als

Überbauung einer Autobahn vor allem die Überplattung der Donauuferautobahn A 22 mit

einer Länge von 2,15 km zu nennen, Davon wurde der 1 km lange Lärmschutztunnel

Kaisermühlen gleichzeitig mit der Donauuferautobahn errichtet und zur Gänze vom Bund

finanziert. Die Verlängerung dieses Lärmschutztunnels bis auf 2,15 km wurde später durch die

Überpiattung der Autobahn allein aus Mitteln des Landes Wien erreicht.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Bei sehr vielen Umfahrungen von dicht besiedelten Gebieten, die in den letzten Jahren errichtet

wurden, sind Tunnels oder Unterflurtrassen ausgeführt worden. Als Beispiele dafür seien

insbesondere genannt der Lückenschluß der A 2 im Bereich Klagenfurt von Klagenfurt West

bis Völkermarkt West, der zum Teil bereits in Verkehr ist und zum anderen Teil sich derzeit in

Bau befindet.

Als Ortsumfahrungen, bei denen längere Tunnels und Unterflurstrecken integriert sind, sind zu

nennen: Zell am See, Lofer, Unken, Nassereith und Strass.

Alle diese Autobahnabschnitte und Umfahrungen wurden zur Gänze aus Bundesmitteln

errichtet.