4868/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5133/J betreffend

Autobahnzubringer Innsbruck - Mitte und Hauptmautstelle Radfeld, welche die Abgeordneten

Wurm und Genossen am 5. November 1998 an mich richteten, stelle ich fest;

 

Antwort zu den Punkten 1, 2 und 3 der Anfrage:

 

Ein Projekt Autobahnanschlußstelle Innsbruck Mitte war in der seinerzeitigen

Bedarfsfeststellung für Tirol mit etwa 80 Mio. ATS angeführt.

 

Da mit Inkrafttreten des Infrastrukturgesetzes auch die Finanzierung von Baumaßnahmen im

Zuge von Autobahnen in den Verantwortungsbereich der ASFINAG (Autobahnen -  und

Schnellstraßen Finanzierungs AG) übertragen wurde, ist eine finanzielle Zusage des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten nicht möglich. Auch liegt die

Festlegung eines Kostenteilungsschlüssels bei allfälliger Beteiligung von Land oder Stadt im

ausschließlichen Verantwortungsbereich dieser Gesellschaft.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die A 12 im Unterinntal ist Bestandteil des gesamtösterreichischen Mautsystems, wobei im

Bereich Radfeld eine Hauptrnautstelle und an mehreren angrenzenden Anschlußstellen

Nebenmautstellen errichtet werden sollen.

 

Die ASFINAG, die mit Vorbereitung und Realisierung des Mautsystems beauftragt wurde,

führt derzeit die Planungen für ganz Österreich, unter anderem auch für Radfeld durch.

Laut Aussage der ASFINAG ist eine Inbetriebnahme des Mautsystems ab 2002 möglich. Es

wird aber überprüft, ob die Mautstellen an der A 12 im Unterinntal - gegebenenfalls - unter

Inkaufnahme eines zeitlich befristeten geringeren technischen Standards bei Bedarf etwa ein

Jahr früher in Betrieb genommen werden könnten.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Regionalspezifische Belange, wie z.B. der Wohnsitz stellen für mich kein geeignetes

Auswahlkriterium für die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern dar.