4868/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5133/J betreffend
Autobahnzubringer Innsbruck - Mitte und Hauptmautstelle Radfeld, welche die Abgeordneten
Wurm und Genossen am 5. November 1998 an mich richteten, stelle ich fest;
Antwort zu den Punkten 1, 2 und 3 der Anfrage:
Ein Projekt Autobahnanschlußstelle Innsbruck Mitte war in der seinerzeitigen
Bedarfsfeststellung für Tirol mit etwa 80 Mio. ATS angeführt.
Da mit Inkrafttreten des Infrastrukturgesetzes auch die Finanzierung von Baumaßnahmen im
Zuge von Autobahnen in den Verantwortungsbereich der ASFINAG (Autobahnen - und
Schnellstraßen Finanzierungs AG) übertragen wurde, ist eine finanzielle Zusage des
Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten nicht möglich. Auch liegt die
Festlegung eines Kostenteilungsschlüssels bei allfälliger Beteiligung von Land oder Stadt im
ausschließlichen Verantwortungsbereich dieser Gesellschaft.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die A 12 im Unterinntal ist Bestandteil des gesamtösterreichischen Mautsystems, wobei im
Bereich Radfeld eine Hauptrnautstelle und an mehreren angrenzenden Anschlußstellen
Nebenmautstellen errichtet werden sollen.
Die ASFINAG, die mit Vorbereitung und Realisierung des Mautsystems beauftragt wurde,
führt derzeit die Planungen für ganz Österreich, unter anderem auch für Radfeld durch.
Laut Aussage der ASFINAG ist eine Inbetriebnahme des Mautsystems ab 2002 möglich. Es
wird aber überprüft, ob die Mautstellen an der A 12 im Unterinntal - gegebenenfalls - unter
Inkaufnahme eines zeitlich befristeten geringeren technischen Standards bei Bedarf etwa ein
Jahr früher in Betrieb genommen werden könnten.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Regionalspezifische Belange, wie z.B. der Wohnsitz stellen für mich kein geeignetes
Auswahlkriterium für die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern dar.