4871/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5170/J betreffend
Autobahnabfahrt Innsbruck - Mitte, welche die Abgeordneten Mag. Trattner, Ing.
Meischberger und Kollegen am 5. November 1998 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1, 1a, 4, 5 und 5a der Anfrage:
Seit Inkrafttreten des Infrastrukturgesetzes liegt die Finanzierung und Planung von Projekten
im Zuge von Autobahnen im ausschließlichen Verantwortungsbereich der ASFINAG
(Autobahnen - und Schnellstraßen Finanzierungs AG). Eine finanzielle Zusage des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten ist damit nicht möglich.
Aktuell wird ein Projekt Anschlußstelle Innsbruck Mitte zwischen ASFINAG und
Bundesstraßenverwaltung Tirol abgeklärt, dieses wurde dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten jedoch
nicht übermittelt.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
In der seinerzeitigen Bedarfsfeststellung des Landes Tirol beliefen sich die Kosten des
gegenständlichen Projektes auf etwa 80 Mio. ATS. Eine aktuelle Kostenkalkulation wird den
von der ASFINAG im Zusammenwirken mit der Bundesstraßenverwaltung Tirol
durchzuführenden Planungen zu entnehmen sein.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Nein, diese Maßnahmen sind dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten im
Detail nicht bekannt.