4871/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5170/J betreffend

Autobahnabfahrt Innsbruck - Mitte, welche die Abgeordneten Mag. Trattner, Ing.

Meischberger und Kollegen am 5. November 1998 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1, 1a, 4, 5 und 5a der Anfrage:

 

Seit Inkrafttreten des Infrastrukturgesetzes liegt die Finanzierung und Planung von Projekten

im Zuge von Autobahnen im ausschließlichen Verantwortungsbereich der ASFINAG

(Autobahnen - und Schnellstraßen Finanzierungs AG). Eine finanzielle Zusage des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten ist damit nicht möglich.

 

Aktuell wird ein Projekt Anschlußstelle Innsbruck Mitte zwischen ASFINAG und

Bundesstraßenverwaltung Tirol abgeklärt, dieses wurde dem Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten jedoch nicht übermittelt.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

In der seinerzeitigen Bedarfsfeststellung des Landes Tirol beliefen sich die Kosten des

gegenständlichen Projektes auf etwa 80 Mio. ATS. Eine aktuelle Kostenkalkulation wird den

von der ASFINAG im Zusammenwirken mit der Bundesstraßenverwaltung Tirol

durchzuführenden Planungen zu entnehmen sein.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Nein, diese Maßnahmen sind dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten im

Detail nicht bekannt.