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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5067/J - NR/1998, betreffend Fahrplanauskunft

“Call Center”, die die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am 28. Oktober 1998

an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

1. Welches Konzept verfolgt das ÖVAS? Aus welchen Elementen setzt es sich zusam -

    men?

 

Antwort:

Ziel von ÖVAS ist es, verkehrsmittelübergreifend über Fahrpläne, Fahrpreise und Angebote

aller österreichischen Verkehrsunternehmen des öffentlichen Verkehrs (ÖV) zu informieren.

Die Auskunft soll online (Internet), offline (CD - Rom) sowie über eine einheitliche Rufnum -

mer auf Basis Haus zu Haus erfolgen; d.h. nicht nur von Haltestelle zu Haltestelle. In weite -

ren Ausbauetappen wird die Verknüpfung der ÖV - Information mit Informationssystemen aus

Tourismus und Kultur sowie die Weiterentwicklung zur On Trip - Information und die In -

tegration von Real Time - Verkehrsinformation angestrebt.

 

Elektronische Auskunftssysteme stehen derzeit bereits bei einigen Verkehrsunternehmen

(z.B.: bei den ÖBB, Wr. Linien) und Verkehrsverbünden (z.B. VOR) im Einsatz. Der Grund -

gedanke von ÖVAS ist, diese bereits bestehenden Systeme miteinander zu verknüpfen und

sie auf derzeit nicht beauskunftete Regionen auszudehnen. Damit wird die Zugangsbarriere

zum öffentlichen Verkehr infolge mangelnder Kenntnis des Verkehrsangebotes deutlich

verringert.

ÖVAS ist somit auch als Konzept zur Implementierung, Betrieb und Weiterentwicklung der

ÖV - Auskunfi in Österreich zu verstehen, welches von den österreichischen Verkehrsunter -

nehmen und Verkehrsverbünden mit Unterstützung des BMWV erarbeitet wird.

 

2. In welchem Zeitrahmen soll ÖVAS verwirklicht werden?

 

Antwort:

Die grundsätzliche technische Machbarkeit eines österreichweit einheitlichen Auskunfts -

Systems wurde 1996 in einer Machbarkeitsstudie (Phase 1) nachgewiesen. Auf Initiative des

BMWV kamen die Projektpartner IGV (Interessengemeinschaft Österreichischer Verkehrs -

verbünde), ÖBB (Bahn und Bahnbus) und PTA (Postbus und Telekom) im Frühjahr 1997

überein, die Realisierung zu konkretisieren Phase 2).

 

Aufgabe der Konkretisierungsphase war es, den Funktionsumfang des Auskunftssystems zu

definieren, Varianten für den Betrieb vorzuschlagen, für diese Varianten Kosten abzuschät -

zen und einen Zeitplan für die Umsetzung zu erstellen. Diese Phase wurde soeben abge -

schlossen, der Schlussbericht liegt seit Ende November vor. Damit existiert eine Entschei -

dungsgrundlage für die Verhandlungen zwischen den Verkehrsunternehmen, den Verkehrs -

verbünden und den Gebietskörperschaften. Wenn diese erfolgreich sind, kann mit einer In -

betriebnahme des Systems in einer ersten Ausbaustufe im Jahr 2000 gerechnet werden.

 

3. Beschäftigen sich außer Forschungsvereinen und öffentlichen Stellen auch private

    kommerzielle Unternehmen mit dem Thema Beauskunftung von ÖPNV - Informatio -

    nen. Wenn ja, wurden mit diesen Unternehmen Kooperationen eingegangen oder

    Kontakte geknüpft?

 

Antwort:

Die Bearbeitung erfolgte in drei aus Vertretern der Auftraggeber bestehenden Expertengrup -

pen (Marketing, Technik und Organisation) unter Moderation zweier Beratungsunternehmen.

Insgesamt fanden im Zeitraum Mai 1997 bis Oktober 1998 21 Expertensitzungen, 16 Sit-

zungen des Lenkungsausschusses, eine Präsentation von Anbietern in Österreich eingesetzter

Systeme, eine Gesprächsrunde mit der österreichischen Telekommunikationsindustrie und

ein Erfaluungsaustausch mit Systembetreibern aus Holland und Baden Württemberg statt.

4. Wie hoch werden sich die Einführungs - und die laufenden Kosten belaufen? Wer

    wird diese Kosten (Einführungskosten laufende Kosten) übernehmen?

 

Antwort:

Für die im Vergleich stehenden drei Betreibervarianten wurden Business- Pläne erstellt, die

Kosten und Erlöse für den Zeitraum 1998 - 2003 abschätzen. Die Gesamtkosten für die Im -

plementierung und den Betrieb der zentralen Datenintegration sowie des Call Centers für die

einheitliche Rufnummer belaufen sich bei der kostengünstigsten Betreibervariante in Summe

der 5 Jahre im Mittel der kalkulierten Werte auf ca. 130 Millionen ÖS. Dabei entfallen auf

die Realisierung der einheitlichen Rufnummer rund zwei Drittel der Kosten. Die Kosten bei

den regionalen Datenintegrationsstellen wurden zusätzlich auf ca. 20 Millionen ÖS ge -

schätzt. Das Verhältnis der Investitionskosten zu den laufenden Kosten beträgt im Kalkula -

tionszeitraum ca. 1:1,4. Die durch den Call Center - Betrieb bedingten relativ hohen laufenden

Kosten werden durch den Bedeutungsanstieg der Internet - Auskunft sukzessiv wieder sinken.

 

Wie in der Konkretisierungsphase nachgewiesen wurde, schafft ein österreichweites Aus -

kunftssystem für den öffentlichen Verkehr hohen Nutzen, sowohl für den Bürger als auch für

die Verkehrsunternehmen. Da die Verlagerung vom Individualverkehr zum öffentlichen

Verkehr mein erklärtes Ziel ist, und wie die erfolgreichen Beispiele Holland und Baden

Württemberg zeigen, ein solches Auskunftssystem nur mit Unterstützung der öffentlichen

Hand realisiert werden kann, ist mein Ressort bereit, einen Finanzierungsbeitrag zu leisten.

Seitens einiger Bundesländer wurden ebenfalls Absichten zur Kofinanzierung signalisiert.

 

5. Welche Aufgaben zum Thema ÖPNV - Informationen soll der Bund, welche die Län -

    der, welche die Verbünde und welche die Verkehrsunternehmen übernehmen?

 

Antwort:

Die Fahrplan - und Tarifinformation ist Bestandteil der Fahrgastinformation der Verkehrs -

unternehmen und damit ein elementarer Bestandteil ihrer Marketing - und Vertriebsaktivitä -

ten. Diese lnformationsaktivitäten werden durch diesbezügliche Maßnahmen der Verkehrs -

verbünde ergänzt. Die Realisierung von ÖVAS steigert den Grad der Verfügbarkeit und die

Qualität der gebotenen Informationen, die Aufgabe der Informationsbereitstellung wird auch

in Zukunft von den Verkehrsunternehmen und - verbünden wahrgenommen. Weder dem

Bund noch den Ländern kommt daher eine direkte operative Aufgabe zu.

 

6. Wäre es denkbar, daß sich der Bund auf die Aufgabe der Datenbereitstellung für

    alle auskunftsgebenden Stellen beschränkt?

 

Antwort:

Im Rahmen des Projektes wurde festgestellt, dass als Betreiber der zentralen Datenintegra -

tion und des Call Centers nur Verkehrsunternehmen und/oder Verkehrsverbünde in Frage

kommen. Damit können im Sinne einer kostengünstigen, qualitativ hochstehenden und ra -

schen Realisierung die bestehenden Ressourcen und das Know How dieser Unternehmen,

sowohl für die Implementierung der Systeme als auch für die Wartung der Datensätze best -

möglich genützt werden. Weiters spricht auch die Integrationsmöglichkeit bereits getätigter

Investitionen und die rechtliche Situation der Datensätze dafür.

 

7. Wer bemüht sich um die Vernetzung der unterschiedlichen Quell - und Zielsysteme

   der verschiedenen Verkehrsträger?

 

Antwort:

Der Auskunft liegt bei ÖVAS ein mehrstufiges Daten - Modell zugrunde. Es erfolgt einerseits

eine Integration der Daten auf Ebene regionaler Datenintegrationsstellen, andererseits eine

Teilnetzbildung je nach in Verwendung stehendem Integrationssystem sowie die daraufauf -

setzende österreichweite Integration. Für jede Stufe wird es klare Verantwortlichkeiten der

jeweiligen Betreiber geben.

 

8. Sind Ihnen andere, kostengünstigere Modelle der Beauskunftung bekannt?

 

Antwort:

Die unter 4. genannten Kosten sind Kostenschätzungen innerhalb einer bestimmten Band -

breite. Die exakten Kosten von ÖVAS können erst nach der Entscheidung für ein bestimmtes

Betreibermodell und im Detail erst im Zuge der Ausschreibungen der Systemelemente er -

mittelt werden. Die vorgeschlagenen technischen Lösungen sind das Ergebnis eines um -

fangreichen Entscheidungsfindungsprozesses namhafter Experten und stellen ein Optimum

unter den gegebenen technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen dar.

 

9. Muß auch in Zukunft jährlich ein amtliches Kursbuch in Papierform (Druckerei)

    herausgegeben werden (Kraftfahrliniengesetz) oder können in Zukunft elektroni -

    sche tagesaktuelle Systeme ausreichen?

 

Antwort:

Durch die Realisierung von ÖVAS ergibt sich mittelfristig keine Notwendigkeit, geltende

Bestimmungen des Kraftfahrliniengesetzes hinsichtlich der Veröffentlichung von Fahr -

plandaten zu ändern.