4875/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.5100/J-NR/1998, betreffend Manipulations-

sicherheit von Fahrtenschreibern, die die Abgeordneten Meischberger und Kollegen am 4.

November 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

1. Ist Ihnen bekannt, daß an der Universität von Cambridge eine Studie über die neuen

elektronischen Fahrtenschreiber, die europaweit in LKW zum Einsatz kommen sollen,

zum Schluß kommt, daß diese nicht manipulationssicher seien?

 

Antwort:

Bei der infragekommenden Studie handelt es sich um: “On the Security of Digital Tach -

graphs" von Ross Anderson, Cambridge University Computer Laboratoty. Diese Studie wurde

vom Ministerium für Umwelt, Verkehr und der Regionen des Vereinigten Königreiches 1997

in Auftrag gegeben und Anfang 1998 präsentiert.

2. Welche Reaktionen wurden Ihrerseits daraufhin gesetzt?

Antwort:

Die zu setzenden Reaktionen wurden bereits wahrend und vor dem Entstehen dieser Studie

gesetzt. Österreich hat Standpunkte zu sicherheitsrelevanten Positionen eingebracht, die vor

allem durch das Vereinigte Königreich und Deutschland, aber auch durch Experten anderer EU -

Mitglieder unterstützt wurden. Diese Maßnahmen sind wie in der Anderson Studie aufgeführt,

u.a. die Typenprüfung des System als Ganzes, die Einführung von Normen, die die Crganisation

miteinschließen (ITSEC) etc.

3. Welche Maßnahmen wurden seitens der EU daraufhin gesetzt?

Antwort:

Die technischen Anforderungen wurden im Anhang IB der Verordnung festgeschrieben. Die

Kommission hat aufgrund insbesondere der Sicherheitsbedenken die Beschlußfassung über die

Verordnung und den Anhang IB getrennt.

Gleichzeitig wurde im Rahmen des Tacho Smart Projekts der Auftrag zu Studien ausgeweitet

(ERTICO, Arbeitsgruppen). Nur der Text der Verordnung ohne Anhang ist derzeit beschlossen,

nicht hingegen der Anhang. Letzterer wurde nicht wie geplant bis 1.7.1998 fertiggestellt; gerade

wegen der bekannten technischen Probleme werden noch immer die einzelnen Spezifikationen,

Stück um Stück, erarbeitet.

4. Halten Sie aufgrund dieser Erkenntnisse eine Änderung dieser Geräte für erforderlich

und haben Sie in dieser Angelegenheit bereits die Initiative ergriffen; wenn nein,

warum nicht?

Antwort:

Österreich ist sich der Sicherheitsprobleme bei EU- Kontrollgeräten sehr wohl bewußt. Gerade

deswegen wurde das zukunftsweisende Projekt Digitaler- Tachograph unterstützt. Zu wesentli-

chen Anregungen der Gerätespezifikationen hat, wie bereits angeführt, Österreich erfolgreich

die Initiative eigriffen und Anderungen durchgesetzt.

Erwartete Systemunsicherheiten werden nach Einführung des digitalen Tachographen durch

nationale Regelungen zur Kartenausgabe, Datenspeicherung und Intensivierung der Straßenkon-

trolle miiiert. Dies ist gemäß Text der Verordnung 24 Monate nach Fertigstellung des

Anhanges 113 erforderlich. Aufgrund der Problemstellung ist eine Fertigstellung des Anhanges

113 vermutlich in der zweiten Jahreshälfte 1999 zu erwarten, d.h. die komplette Verordnung

wird vermutlich erst mit 2002 wirksam werden.

5. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrollen von LKW, insbesondere der

Verstöße gegen die Ruhenszeitenbestimmungen, trotz der Wegfall der Grenzkon-

trollen haben Sie gesetzt?

Antwort:

Um die Effizienz und Kapazität der bestehenden Kontrollen wesentlich zu erhöhen, hat die

Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge mit Partnern, und besonders unterstützt durch die Länder

Steiermark und Vorarlberg, ein Automatisches - Diagrammscheiben - Auswerte - Systern (ADAS)

entwickelt. Dieses System reduziert den Aufwand der Prüforgane und Behörden erheblich. Der

Regelprobebetrieb ist abgeschlossen, das System mit 1999 für Behörden verfügbar. Nach

Beschaffung und Einschulung spezialisierter Organe der Exekutive durch die Bundesprüfanstalt

für Kraftfahrzeuge ist eine wesentliche Qualitätsverbesserung und Qualitätssteigerung zu

erwarten.

 

Anlage konnte nicht gescannt werden!!!