4877/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5177/J-NR/1998, betreffend politische Propa-
ganda in Zügen der ÖBB, die die Abgeordneten Dr. Kurzmann, Scheibner, Dr. Preisinger und
Kollegen am 5. Novernber 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant-
wollen:
1. Ist Ihnen der oben angeführte Sachverhalt bereits bekannt, und wenn ja, wann und
durch wen wurden Sie darüber informiert?
Antwort:
Der Umstand, daß die in der Anfrage genannten Broschüren in Waggons des ÖBB- Zuges IC
Graz-Bregenz aufgelegen seien, wurde mir erstmals durch die Parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Dr. Kurzmann, Scheibner, Dr. Preisinger und Kollegen bekannt.
Es wurde umgehend eine Stellungnahme der ÖBB eingeholt, zumal es sich um eine Angelegen-
heit handelt, die in den Zuständigkeitsbereich der ÖBB fällt.
2. Ist dieses “Lesematerial" mit Billigung der ÖBB in den Zugsgarnituren verteilt wor-
den?
Wenn ja, von wem und wann wurde die Genehmigung erteilt in Waggons der ÖBB
linksextreme Propagandabroschüren als Lektüre für die Fahrgäste aufzuhängen und
nennen Sie die konkreten Gründe für ein solches Vorgehen und die Auswahl gerade
dieser Schriften?
Wenn nein, was werden Sie konkret unternehmen, damit diese Broschüren sofort aus
den Garnituren der ÖBB entfernt werden?
Antwort:
Aufgrund der Stellungnahme der ÖBB wird folgendes festgehalten:
Im Bereich der ÖBB ist jede Art politischer Werbung untersagt. Von den ÖBB wurde und wird
daher stets höchstes Augenmerk auf die Einhaltung des Verbotes politischer Werbung auf
Bahngrund und in sämtlichen Betriebsmitteln gelegt. Die Auflage der gegenständlichen Bro-
schüren waren den ÖBB nicht bekannt.
3. Wurden außer in der oben angeführten Zugsgarnitur der ÖBB noch in anderen Zügen
auf anderen Strecken dieses Propagandamaterial aufgelegt oder festgestellt?
Wenn ja, um welche Züge handelt es sich dabei und wer war dafür verantwortlich?
Antwort:
Derartige Vorkommnisse sind nicht bekannt.
4. Wer ist für die Auswahl und Verteilung von Lesematerial in den Zügen der ÖBB
verantwortlich, und um welche Druckwerke handelt es sich dabei?
Antwort:
Für die Auflage von Zeitungen und Zeitschriften in Zügen sind die ÖBB zuständig. In den
diesbezüglichen Standardvereinbarungen ist explizit vorgesehen, daß die angelieferten Zeit-
schriften nicht parteipolitisch sind. Die Auswahl des Lesematerials erfolgt ÖBB - intern und die
Auflage in den jeweiligen Zügen erfolgt aufgrund vorgegebener Verteilerlisten.
5. Ist eine Kontrolle des in den Waggons aufgelegten Lesematerials durch Bedienstete
der ÖBB vorgesehen?
Wenn ja, wer ist für diese Kontrollen zuständig und in welchem Abstand werden diese
Überprüfungen durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die ÖBB haben mir mitgeteilt, daß alle betroffenen ÖBB- Mitarbeiter umgehend angewiesen
wurden, auf unrechtmäßig angebrachtes Lesematerial besonders zu achten, diese sofort zu
entfernen und die Art des Lesematerials unverzüglich der vorgesetzten Dienststelle zu melden.
6. Wie erklären Sie sich unter Bezugnahme der Frage 5 überhaupt den Umstand, daß
oben angeführte Propagandaschriften mittels Aufhängevorrichtungen völlig offen und
anscheinend legal in den Waggons des IC - Graz/Bregenz zum gefälligen Durchlesen
angebracht worden sind?
Antwort:
Die ÖBB gehen davon aus, daß die in der Anfrage genannten Broschüren unerlaubt angebracht
wurden. Es liegt die Vermutung nahe, daß die Auflage dieser Broschüren erst zu einem Zeit-
punkt erfolgte, an dem der Zug bereits vom Reisepublikum - also nach erfolgter Bereitstellung
der Garnitur - frequentiert werden konnte.
7. Sind Ihnen die oben angeführten Druckwerke und die dazugehörigen Vereine be-
kannt?
Wenn ja, identifizieren Sie sich mit den Inhalten dieser Broschüren und den politi-
schen Zielen dieser Vereine?
Antwort:
Wie bereits in Frage 1 dargestellt, wurden mir die Druckwerke erst durch die Anfrage bekannt.
8. Werden von Seiten Ihres Ministeriums oder von der ÖBB Schritte gegen diese un-
orthodoxen Informationsverteilungsmaßnahmen unternommen?
Wenn ja, wie sehen diese Schritte konkret aus?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Sollten unrechtmäßig Einrichtungen der ÖBB inklusive rollendes Material für Werbe- und
Propagandezwecke genutzt werden, besteht ein gemeinsames Verständnis mit den ÖBB
dahingehend, daß alle rechtlichen Schritte ausgeschöpft werden, um unrechtmäßiges Vorgehen
abzustellen.