4877/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5177/J-NR/1998, betreffend politische Propa-

ganda in Zügen der ÖBB, die die Abgeordneten Dr. Kurzmann, Scheibner, Dr. Preisinger und

Kollegen am 5. Novernber 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant-

wollen:

1. Ist Ihnen der oben angeführte Sachverhalt bereits bekannt, und wenn ja, wann und

durch wen wurden Sie darüber informiert?

Antwort:

Der Umstand, daß die in der Anfrage genannten Broschüren in Waggons des ÖBB- Zuges IC

Graz-Bregenz aufgelegen seien, wurde mir erstmals durch die Parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Dr. Kurzmann, Scheibner, Dr. Preisinger und Kollegen bekannt.

Es wurde umgehend eine Stellungnahme der ÖBB eingeholt, zumal es sich um eine Angelegen-

heit handelt, die in den Zuständigkeitsbereich der ÖBB fällt.

2. Ist dieses “Lesematerial" mit Billigung der ÖBB in den Zugsgarnituren verteilt wor-

den?

Wenn ja, von wem und wann wurde die Genehmigung erteilt in Waggons der ÖBB

linksextreme Propagandabroschüren als Lektüre für die Fahrgäste aufzuhängen und

nennen Sie die konkreten Gründe für ein solches Vorgehen und die Auswahl gerade

dieser Schriften?

Wenn nein, was werden Sie konkret unternehmen, damit diese Broschüren sofort aus

den Garnituren der ÖBB entfernt werden?

Antwort:

Aufgrund der Stellungnahme der ÖBB wird folgendes festgehalten:

Im Bereich der ÖBB ist jede Art politischer Werbung untersagt. Von den ÖBB wurde und wird

daher stets höchstes Augenmerk auf die Einhaltung des Verbotes politischer Werbung auf

Bahngrund und in sämtlichen Betriebsmitteln gelegt. Die Auflage der gegenständlichen Bro-

schüren waren den ÖBB nicht bekannt.

3. Wurden außer in der oben angeführten Zugsgarnitur der ÖBB noch in anderen Zügen

auf anderen Strecken dieses Propagandamaterial aufgelegt oder festgestellt?

Wenn ja, um welche Züge handelt es sich dabei und wer war dafür verantwortlich?

Antwort:

Derartige Vorkommnisse sind nicht bekannt.

4. Wer ist für die Auswahl und Verteilung von Lesematerial in den Zügen der ÖBB

verantwortlich, und um welche Druckwerke handelt es sich dabei?

Antwort:

Für die Auflage von Zeitungen und Zeitschriften in Zügen sind die ÖBB zuständig. In den

diesbezüglichen Standardvereinbarungen ist explizit vorgesehen, daß die angelieferten Zeit-

schriften nicht parteipolitisch sind. Die Auswahl des Lesematerials erfolgt ÖBB - intern und die

Auflage in den jeweiligen Zügen erfolgt aufgrund vorgegebener Verteilerlisten.

5. Ist eine Kontrolle des in den Waggons aufgelegten Lesematerials durch Bedienstete

der ÖBB vorgesehen?

Wenn ja, wer ist für diese Kontrollen zuständig und in welchem Abstand werden diese

Überprüfungen durchgeführt?

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Die ÖBB haben mir mitgeteilt, daß alle betroffenen ÖBB- Mitarbeiter umgehend angewiesen

wurden, auf unrechtmäßig angebrachtes Lesematerial besonders zu achten, diese sofort zu

entfernen und die Art des Lesematerials unverzüglich der vorgesetzten Dienststelle zu melden.

6. Wie erklären Sie sich unter Bezugnahme der Frage 5 überhaupt den Umstand, daß

oben angeführte Propagandaschriften mittels Aufhängevorrichtungen völlig offen und

anscheinend legal in den Waggons des IC - Graz/Bregenz zum gefälligen Durchlesen

angebracht worden sind?

Antwort:

Die ÖBB gehen davon aus, daß die in der Anfrage genannten Broschüren unerlaubt angebracht

wurden. Es liegt die Vermutung nahe, daß die Auflage dieser Broschüren erst zu einem Zeit-

punkt erfolgte, an dem der Zug bereits vom Reisepublikum - also nach erfolgter Bereitstellung

der Garnitur - frequentiert werden konnte.

7. Sind Ihnen die oben angeführten Druckwerke und die dazugehörigen Vereine be-

kannt?

Wenn ja, identifizieren Sie sich mit den Inhalten dieser Broschüren und den politi-

schen Zielen dieser Vereine?

Antwort:

Wie bereits in Frage 1 dargestellt, wurden mir die Druckwerke erst durch die Anfrage bekannt.

8. Werden von Seiten Ihres Ministeriums oder von der ÖBB Schritte gegen diese un-

orthodoxen Informationsverteilungsmaßnahmen unternommen?

Wenn ja, wie sehen diese Schritte konkret aus?

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Sollten unrechtmäßig Einrichtungen der ÖBB inklusive rollendes Material für Werbe- und

Propagandezwecke genutzt werden, besteht ein gemeinsames Verständnis mit den ÖBB

dahingehend, daß alle rechtlichen Schritte ausgeschöpft werden, um unrechtmäßiges Vorgehen

abzustellen.