4878/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.5188/J-NR/1998, betreffend Sinn und Kosten der
Informationskampagne “Schiene statt Verkehrslawine", die die Abgeordneten Kukacka und
Kollegen am 6. November 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant-
worten:
1. und 3.
Die Kosten für die Kampagne “Schiene statt Verkehrslawine” betragen 32 Millionen
Schilling und somit 2,5 Promille des gesamten geplanten Investitionsvolumens. Werden
diese Kosten aus dem Budget oder aus den für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfü-
gung stehenden Mitteln der Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (SCHIG)
bestritten?
Wenn es sich um Mittel der SCHIG handelt: Woher nehmen Sie die rechtliche Grund-
lage, Mittel, die für den Ausbau der Schieneninfrastruktur zweckgebunden sind, für
Werbemaßnahmen zu verwenden?
Antwort:
Die Gesamtkosten für die Kampagne “Schiene statt Verkehrslawine” betragen im Jahre 1998
40 Mio ÖS. Diese Kosten werden nicht aus Mitteln der SCHIG bestritten, sondern aus dem
Budget des Verkehrsressorts.
2. Wenn es sich um Mittel aus dem Budget handelt: Aus welchem Budgetansatz werden
die Kosten bestritten?
Antwort:
Die Kosten werden aus dem Budgetansatz
1/65148 bestritten.
4. Fand vor der Vergabe des Auftrages an eine Werbeagentur eine Ausschreibung statt?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Ja, es fand eine dem Vergaberecht entsprechende EU - weite Ausschreibung statt.
5. Welche Werbeagentur wurde mit der Durchführung der Kampagne beauftragt?
Antwort:
Aufgrund der rechtlich vorgesehenen Verfahren wählte eine unabhängige Jury die Agenturen
Demner, Merlicek & Bergmann und Ecker und Partner aus.
6. Warum haben Sie sich für die Werbeagentur entschieden? Welche Kriterien haben bei
der Auswahl eine Rolle gespielt?
Antwort:
Die Auswahl der Agenturen erfolgte auf Basis eines Kriterienkatalogs (siehe Beilage) durch die
Jury.
7. Glauben Sie nicht, daß Investitionen in die Serviceleistung der Bahn eher zum Um-
steigen von der Straße auf die Schiene motivieren als eine teure Werbekampagne?
Antwort:
Ziel dieser Initiative ist, die Akzeptanz der Bevölkerung für Schienenitifrastrukturmaßnahmen
zu erhöhen. Es darf nicht ubersehen werden, daß zur Herstellung einer modernen, zukunfts-
orientierten Schieneninfrastruktur signifikante öffentliche Mittel notwendig sind. Was die
Verbesserung der Serviceleistungen der Bahn betrifft, halte ich diese für sinnvoll und notwen-
dig; diese Aufgabe fällt allerdings ausschließlich in den kaufmännischen Bereich der Bahn. Ein
Eingriff meinerseits ist schon alleine
durch das Bundesbahngesetz nicht möglich.
A. ALLGEMEINE KRITERIEN
— Grad und Art des Eingehens auf die Problemstellung
— Zahl und Qualität der unterschiedlichen Problemlösungszugänge
— Schlüssigkeit der Argumentation
— Übereinstimmung zwischen Briefing und Konzeptionsvorschlägen
B. KAMPAGNENVORSCHLÄGE UND ANGEBOT
B.1 Kampagnenvorschläge:
- Strategie der Kampagne
* Konzeptionelle Ebene:
- Eingehen auf Wünsche und Bedürfnisse der Zielgruppen
- Verknüpfung mit den Zielen des Bundesministeriums
* Umsetzungsebene:
- “Wahrnehmung der Positionierung” durch die Konsumenten
- Eigenständige Gestaltung
- Integrierte Kommunikation
— Kreativität
Originalität - Neuheitsgrad
- Sozialtechnische Umsetzung
* Aufmerksamkeit erzielen und Kontakt schaffen
* Kontakt wirksam nutzen und Informationen vermitteln
* Verständnis erreichen
* Emotionen vermitteln
* Einprägsam gestalten
B.2. Angebotsprüfung
— Vorgehen bei der Problemlösung
— kostenbewusstsein
— Interaktion mit dem Auftraggeber
Kommunikationscontrolling
- Vorlage eines erfolgsabhängigen Honorarmodells
- Budget
- Zeitplan
- Nachweis der Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Umsetzungsmaßnahmen ab
Herbst 1998
c. AGENTURAUFTRITT
Präsentation und verantvvortliche Agenturmitarbeiter
- Ausarbeitung der Präsentationsunterlagen
- Auftreten
- Kompetenz
- Strategische Denkweise
- Sozialtechnisches Know - how