4881/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Helene Partik - Pablè, Lafer, Dolinschek und
Kollegen haben am 4. November 1998 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Falschgeldmeldungen gestellt, die folgenden Wortlaut hat:
“1. Ist Ihnen oben dargestellter Sachverhalt bekannt?
2. Aus welchen Gründen wurde dem Hinweis des Imbißstubenbesitzers bisher noch
nicht nachgegangen?
3. Wurden die falschen Geldscheine mittlerweile eingezogen?
4. Hat die Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos Kärnten von
diesem Sachverhalt bereits Kenntnis erlangt?
5. Hat bzw. wird es Konsequenzen für die beteiligten Beamten geben?
Wenn ja, welche?
6. Gibt es Gebiete in welchen vermehrt Falschgeld verbreitet wird?
Wenn ja, wo?
7. Gibt es Maßnahmen, die seitens Ihres Ministeriums gesetzt werden, um die
Verbreitung von Falschgeld zu verhindern bzw. einzudämmen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, werden Sie Maßnahmen, die die Verbreitung von Falschgeld
verhindern bzw. eindämmen setzen, und wie werden diese konkret aussehen?
8. An wen, wenn nicht an die Gendarmerie, soll sich ein Bürger, dem ein falscher
Geldschein unterkommt, wenden?
9. Werden in Gebieten, die für den Vertrieb von Falschgeld bekannt sind, die
Bewohner gewarnt?
Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?
10. Welche Konsequenzen ziehen Vorfälle wie der oben geschilderte generell nach
sich?
11. Glauben Sie, daß durch das ständige “Unzuständigerklären” von diversen
SicherheitsbehÖrden und der damit bedingten Verschleppung von der Verfolgung
bzw. Aufklärung von Delikten in Zusammenhang mit Falschgeld dem
Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung noch Rechnung getragen werden kann?”
Diese Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1
Die Tatsache der Verbreitung gefälschter 100.000 Lire Banknoten im Bereich des
Bundeslandes Kärnten ist mir bekannt.
Zu Frage 2
Der Imbißstubenbesitzer lieferte nach seinen Angaben am 18. August 1998 seine
Tageslosung bei der Bank Austria, Zweigstelle Völkermarkt ab. Erst dort wurde
festgestellt, daß sich darunter eine gefälschte 100.000 Lire Banknote befindet und
über die Nationalbank wurde das Bundesministerium für Inneres verständigt.
Daraufhin wurde die Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für
Kärnten mit den weiteren Erhebungen beauftragt. Der entsprechende Auftrag langte
dort am 22. September 1998 ein und der Besitzer der Imbißstube wurde am 24.
September 1998 zum Sachverhalt befragt und die entsprechenden Erhebungen
eingeleitet.
Zu Frage 3
Die vom Besitzer der Imbißstube abgelieferte gefälschte Banknote wurde
eingezogen. Eine von diesem nach seinen eigenen Angaben erhaltene zweite
gefälschte Banknote - wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt von diesem noch nicht
abgegeben noch ist diese sonst aufgetaucht.
Zu Frage 4
Am 22.9.1998 hat die Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für
Kärnten von der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Kärnten den Falschgeldakt,
ZL. 1 573 650/1-II/10/Fl des BMI, Verbreitung einer falschen 100.000,-Lire-Banknote
des lndikativs 111172 am 27.8.1998 in Völkermarkt zur Bearbeitung erhalten.
Bereits am 24.9.1998 wurde der Besitzer der Imbißstube zum Sachverhalt
niederschriftlich befragt.
Zu Frage 5
Der Beamte des GP Völkermarkt, der den Anruf des Besitzers der Imbißstube
entgegengenommen haben soll konnte nicht
eruiert werden. Gegenständlicher
Vorfall wurde jedoch vom vorgesetzten Kommando zum Gegenstand von
Schulungen gemacht.
Zu Frage 6
Zu Falschgeldverbreitungen kommt es hauptsächlich entlang der Transitrouten.
Betroffen davon sind hauptsächlich Wechselstuben, Raststätten, Gasthäuser,
Imbißstände und Tankstellen
Zu Frage 7
Die mit der Bekämpfung von Fälschungsdelikten befaßten Beamten der
Bundespolizeidirektionen und Landesgendarmeriekommanden und die Beamten des
Kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes informieren regelmäßig oder nach
besonderen Anlaßfällen die Betreiber von allfällig betroffenen Betrieben.
Durch solch gezielte Informationen an Betroffene gelang es beispielsweise in
Kärnten, mehrere Täter nach der Verbreitung von Falsifikaten auszuforschen und
dem Gericht anzuzeigen.
Nach Bekanntwerden des Vorfalles von dem der lmbißbesitzer betroffen war, wurde
von der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten ein
entsprechendes Falsifikat bei der Nationalbank angefordert und die Betreiber allfällig
betroffener Betriebe anhand dieses Falsifikates über Fälschungsmerkmale
informiert.
Zu Frage 8
Zur Entgegennahme von Anzeigen sind alle Sicherheitsbehörden, Polizei- und
Gendarmeriedienststellen verpflichtet.
Zu Frage 9
siehe Antwort zu Frage 7
Zu Frage 10
Vorfälle dieser Art werden als Schulungsbeispiele herangezogen, um den Beamten
in Zukunft bei Anzeigenentgegennahmen effizientere Vorgangsweisen bewußt zu
machen.
Bei schuldhaftem Verhalten von Beamten werden disziplinarrechtliche Schritte
eingeleitet.
Zu Frage 11
Fehlleistungen einzelner Beamter bei der Entgegennahme von Anzeigen können nie
gänzlich ausgeschlossen werden. Von einem ständigen "Unzuständigerklären”, das
dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung nicht mehr Rechnung trägt, kann jedoch
nicht gesprochen werden. Die Anzahl der geklärten Verbrechen und Vergehen zeigt,
daß Polizei und Gendarmene effizient arbeiten und die Bevölkerung in hohem Maß
mit der Arbeit der Sicherheitsexekutive zufrieden ist.