4881/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Helene Partik - Pablè, Lafer, Dolinschek und

Kollegen haben am 4. November 1998 an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Falschgeldmeldungen gestellt, die folgenden Wortlaut hat:

 

“1. Ist Ihnen oben dargestellter Sachverhalt bekannt?

 

2. Aus welchen Gründen wurde dem Hinweis des Imbißstubenbesitzers bisher noch

nicht nachgegangen?

 

3. Wurden die falschen Geldscheine mittlerweile eingezogen?

 

4. Hat die Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos Kärnten von

diesem Sachverhalt bereits Kenntnis erlangt?

 

5. Hat bzw. wird es Konsequenzen für die beteiligten Beamten geben?

Wenn ja, welche?

 

6. Gibt es Gebiete in welchen vermehrt Falschgeld verbreitet wird?

Wenn ja, wo?

 

7. Gibt es Maßnahmen, die seitens Ihres Ministeriums gesetzt werden, um die

Verbreitung von Falschgeld zu verhindern bzw. einzudämmen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, werden Sie Maßnahmen, die die Verbreitung von Falschgeld

verhindern bzw. eindämmen setzen, und wie werden diese konkret aussehen?

 

8. An wen, wenn nicht an die Gendarmerie, soll sich ein Bürger, dem ein falscher

Geldschein unterkommt, wenden?

 

9. Werden in Gebieten, die für den Vertrieb von Falschgeld bekannt sind, die

Bewohner gewarnt?

Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?

10. Welche Konsequenzen ziehen Vorfälle wie der oben geschilderte generell nach

sich?

11. Glauben Sie, daß durch das ständige “Unzuständigerklären” von diversen

SicherheitsbehÖrden und der damit bedingten Verschleppung von der Verfolgung

bzw. Aufklärung von Delikten in Zusammenhang mit Falschgeld dem

Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung noch Rechnung getragen werden kann?”

Diese Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1

Die Tatsache der Verbreitung gefälschter 100.000 Lire Banknoten im Bereich des

Bundeslandes Kärnten ist mir bekannt.

Zu Frage 2

Der Imbißstubenbesitzer lieferte nach seinen Angaben am 18. August 1998 seine

Tageslosung bei der Bank Austria, Zweigstelle Völkermarkt ab. Erst dort wurde

festgestellt, daß sich darunter eine gefälschte 100.000 Lire Banknote befindet und

über die Nationalbank wurde das Bundesministerium für Inneres verständigt.

Daraufhin wurde die Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für

Kärnten mit den weiteren Erhebungen beauftragt. Der entsprechende Auftrag langte

dort am 22. September 1998 ein und der Besitzer der Imbißstube wurde am 24.

September 1998 zum Sachverhalt befragt und die entsprechenden Erhebungen

eingeleitet.

Zu Frage 3

Die vom Besitzer der Imbißstube abgelieferte gefälschte Banknote wurde

eingezogen. Eine von diesem nach seinen eigenen Angaben erhaltene zweite

gefälschte Banknote - wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt von diesem noch nicht

abgegeben noch ist diese sonst aufgetaucht.

Zu Frage 4

Am 22.9.1998 hat die Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für

Kärnten von der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Kärnten den Falschgeldakt,

ZL. 1 573 650/1-II/10/Fl des BMI, Verbreitung einer falschen 100.000,-Lire-Banknote

des lndikativs 111172 am 27.8.1998 in Völkermarkt zur Bearbeitung erhalten.

Bereits am 24.9.1998 wurde der Besitzer der Imbißstube zum Sachverhalt

niederschriftlich befragt.

Zu Frage 5

Der Beamte des GP Völkermarkt, der den Anruf des Besitzers der Imbißstube

entgegengenommen haben soll konnte nicht eruiert werden. Gegenständlicher

Vorfall wurde jedoch vom vorgesetzten Kommando zum Gegenstand von

Schulungen gemacht.

Zu Frage 6

Zu Falschgeldverbreitungen kommt es hauptsächlich entlang der Transitrouten.

Betroffen davon sind hauptsächlich Wechselstuben, Raststätten, Gasthäuser,

Imbißstände und Tankstellen

Zu Frage 7

Die mit der Bekämpfung von Fälschungsdelikten befaßten Beamten der

Bundespolizeidirektionen und Landesgendarmeriekommanden und die Beamten des

Kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes informieren regelmäßig oder nach

besonderen Anlaßfällen die Betreiber von allfällig betroffenen Betrieben.

Durch solch gezielte Informationen an Betroffene gelang es beispielsweise in

Kärnten, mehrere Täter nach der Verbreitung von Falsifikaten auszuforschen und

dem Gericht anzuzeigen.

Nach Bekanntwerden des Vorfalles von dem der lmbißbesitzer betroffen war, wurde

von der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten ein

entsprechendes Falsifikat bei der Nationalbank angefordert und die Betreiber allfällig

betroffener Betriebe anhand dieses Falsifikates über Fälschungsmerkmale

informiert.

Zu Frage 8

Zur Entgegennahme von Anzeigen sind alle Sicherheitsbehörden, Polizei- und

Gendarmeriedienststellen verpflichtet.

Zu Frage 9

siehe Antwort zu Frage 7

Zu Frage 10

Vorfälle dieser Art werden als Schulungsbeispiele herangezogen, um den Beamten

in Zukunft bei Anzeigenentgegennahmen effizientere Vorgangsweisen bewußt zu

machen.

Bei schuldhaftem Verhalten von Beamten werden disziplinarrechtliche Schritte

eingeleitet.

Zu Frage 11

Fehlleistungen einzelner Beamter bei der Entgegennahme von Anzeigen können nie

gänzlich ausgeschlossen werden. Von einem ständigen "Unzuständigerklären”, das

dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung nicht mehr Rechnung trägt, kann jedoch

nicht gesprochen werden. Die Anzahl der geklärten Verbrechen und Vergehen zeigt,

daß Polizei und Gendarmene effizient arbeiten und die Bevölkerung in hohem Maß

mit der Arbeit der Sicherheitsexekutive zufrieden ist.