4882/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5253/J-NR/1998 b¤etreffend das Buch “Sozial—

psychologie des Rechtsextremismus” von Jutta Menschik-Bendele und Klaus Ottomayr, die die

Abgeordneten Dr. HALDER und Kollegen am 26. November 1998 an mich genehtet haben,

bcehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. Ist Ihnen das obengenannte Buch mit dem Titel ,,Sozialpsychoiogie des Rechtsextre—

mismus” von Jutta Menscliik-Bendele und Klaus Ottomaycr bekannt?

Ja.

2. Wer war der Auftraggeber des Forschungsprojektes, das von den genannten Autoren

zwischen 1995 und 1997 durchgeführt wurde und auf dessen Grundlage das oben

zitierte Buch basiert?

Der Auftraggeber war der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung.

3. Welche konkrete Gründe gab es, ein Forschungsprojekt mit diesem Inhalt durch-

zuführen?

Der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) ist ein durch Bundesgesetz

eingerichteter unabhängiger Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit, der Forschungsförderung

nach den Richtlinien des Forschungsförderungsgesetzes betreibt. Das Bundesministerium für

Wissenschaft und Verkehr hat auf die Entscheidungen des FWF keinen Einfluß.

4. In welcher Höhe wurde das Projekt aus dem österreichischen FWF (Fonds zur

Förderung der wissenschaftlichen Forschung) gefördert?

5. Wie wurden die Förderungsmittel im Konkreten verteilt (Mitarbeiter, Material,

Analysen...)?

6. Welches konkrete Ziel sollte mit dem Forschungsprojekt verfolgt werden?

8. Warum wurden für das Projekt gerade die Bundesländer Kärnten und Steiermark

herangezogen?

13. An welchen Schulen, in welchen Bezirken, wurde das Projekt durchgeführt und nach

welchen Kriterien wurden diese Schulen ausgewählt?

14. Nach welchen Kriterien wurden die Schüler und Schülerinnen, die im Zuge des Pro—

jektes befragt wurden, für das Projekt ausgewählt? Welche Altersgruppen wurden

für die Befragungen herangezogen und warum wurden gerade diese Altersgruppen

befragt?

Diese Fragen betreffen Finanzierung, Inhalte und Methoden des Forschungsprojektes. Da dieses

Projekt vom FWF gefördert wurde, können diese Fragen von mir nicht beantwortet werden.

7. Haben Sie Konsequenzen/Schlüsse aus dem Projekt gezogen? Wenn ja, welche?

9. Teilen Sie die Auffassung, daß die unbewiesene Behauptung, Kärnten sei eine

“Hochburg des Rechtsextremismus” dem Ansehen Kärntens schaden könnte?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

10. Was werden Sie unternehmen, um die Kärntnerinnen und Kärntner von diesem un -

geheuerlichen Vorwurf zu exkulpieren?

12. Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen der Behauptung, in Kärnten habe man bis

vor kurzem rechtsextreme Inszenierungen und Traditionen wie in einem Sozialmu-

seum betrachten können und dem Umstand, daß Kärnten durch mehr als 4 jahrzehn-

te hindurch von einem sozialistischen Landeshauptmann mit solider SPÖ—Mehrheit

regiert wurde? Wenn ja, weshalb hat die SPÖ rechtsextreme Inszenierungen und

Traditionen gefördert?

Dem parlamentarischen Interpellationsrecht unterliegen nur Angelegenheiten der Vollziehung aus

dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministers, nicht jedoch persönliche Meinungen oder

Handlungsabsichten.

11. Halten Sie es für gerechtfertigt, derart unqualitizierte Behauptungen, wie Kärnten

sei eine “Hochburg des Rechtsextremismus” und Dr. Haider sei ein Politiker mit

rechtsextremen Positionen, mit Steuergeld zu fördern?

Wenn ja, wie rechtfertigen Sie dies gegenüber den Steuerzahlern?

Da das Projekt nicht von meinem Ressort sondern vorn FWF finanziert wurde, erübrigt sich die

Beantwortung dieser Frage (siehe Antwort zu Frage 3).