4883/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5291/J—NR/1998 betreffend verschwenderische und
ineffiziente Reaktorsicherheitsforschung, die die Abgeordneten Dr. POVYSIL und Kollegen
am 27. November 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Ist Ih rem Ressort bekannt, all welcher Adresse die “aufwendigen Kernschmelzversu -
ehe”, welche “kapitalaufwendige Einrichtungen” erfordern, durchgeführt wurden und
werden?
Das Projekt mit dem Akronym RASPLAV wird am Nuclear Safety Institute des Russischeii For-
schungszentrums “Kurtschatov- Institut” in RU-1 23182 Moskau, Kurtschatovplatz 1 durchgeführt.
2. Hat Ihr Ressort inzwischen über die Finanzierungsstrukturen des RASPIAV—Projektes
Informationen erhalten?
Das RASPLAV—Projekt wird als autonomes Gemeinschaftsprojekt (autonomousjoint projeet) von
den Projektteilnehmern (Belgien, Kanada, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan,
Korea, Niederlande, Spanien, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten,
Tschechien¤ Ungarn und
Rußland) gemeinschaftlich finanziert. Die Aufbringung der Mittel erfolgt
in
der Form, daß 50 % von Rußland und 50 % von den 16 teilnehmenden OECD-Mitgliedsstaaten
bereitgestellt werden. Im übrigen verweise ich auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamen-
tarischen Anfrage Nr. 3398/J-NR/1997.
3. Hat Ihr Ressort inzwischen bei der OECD gegen die freihändige Vergabe des
RASPLAV- Projektes protestiert, da Österreich ja schließlich diese Organisation aus
Mitgliedsbeiträgen mitfinanziert? Wenn nein: warum nicht?
Wie schon unter Punkt 2 dieser Beantwortung ausgeführt, wird das RASPLAV- Projekt als auto-
nomes Gern einschaftsproj ekt von der Russischen Föderation gern einsam mit 16 OECD- Ländem
durchgefuhrt und von diesen Projektteilnehm cm zur Gänze finanziert. Osterreich ist nicht Partner in
diesem Projekt und leistet daher auch keinen finanziellen Beitrag. Aufgrund des autonomen Status
dieses Gemeinschaftsprojektes, in dem Österreich weder direkt noch indirekt sowohl organisato-
risch wie finanziell involviert ist, ist Österreich auch nicht in der Lage, Einfluss auf Planung, Durch-
führung und Kontrolle des RASPLAV -Projektes auszuüben.
4. Werden Sie aufgrund des EU-Reclinungshofberichtes über die verschwenderische und
inefliziente Atom — und Reaktorsicherbeitsforschung, insbesondere in Rußland und den
osteuropäischen Staaten,
a) die Herabsetzung der österreichischen Beiträge verlangen,
b) im Rahmen der EU- Ratspräsidentschaft die entsprechenden EU-Mittel um den
Betrag reduzieren, der mißbräuchlich verwendet wurde,
c) im Rahmen der EU- Ratspräsidcntschaft von den Projektbetreibern die Rückzah-
lung der mißbräuchlich verwendeten Gelder fordern,
d) eine transparente, sinnvolle und der Höhe nach gerechtfertigte Vergabe von For-
schungsmitteln fordern?
Meinem Ressort ist kein EU-Rechnungshofbericht über die verschwenderische und ineffiziente
Atom- und
Reaktorsicherheitsforschung” bekannt. Sollte damit jedoch der
Sonderbericht Nr 25/98
,¤Zu den Maßnahmen der Europäischen Union auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit in den
Ländern Mittel- und Osteuropas (MOEL) und in den Neuen Unabhängigen Staaten (NUS)” des
Europäischen Rechnungshofes gemeint sein¤ so ist darauf hinzuweisen, dass die kritischen Aussagen
des Rechnungshofes nicht Forschungsbelange betreffen.
Soweit ich in meiner Rolle als Vorsitzender des EU-Forschungsministerrates betroffen war¤
bestand kein Zusammenhang.
Im Sinne des Ministerratsvortrages vom 10. Februar 1998 konnte ich folgende Maßnahmen
erwirken:
1. Dass das Budget für den EURATOM-Forschungsbereich weder prozentuell noch in absoluten
Zahlen steigt und sich zugunsten der nicht-nuklearen Energieträger des 5. Rahmenprogramms
verändert.
2. Dass Osterreich seine bereits im Zuge des EG-Rahmenprogramms erhobene Forderung nach
einer Leitaktion für Erneuerbare Energieträger auch im EURATOM-Rahmenprogramm durch-
gesetzt hat.
5. Wo Iicgcii dic Ursachen flir die niedrigen Riickflüsse au Forscliungsmitteln nach
Osterreich
a) VOll internationalen Organisationen, bei denen Österreich Mitglied ist,
b) von der EU und iii re ii Nebenorganisationen wie EURATOM, obwohl Österreich d je
CII ropaweit höchsten Pro—Kopr— Beiträge bezahlt,
c) von einzelnen EU-Programmen, obwohl sich Österreich beim EU-Beitritt ohne
Wenn und Aber mit allen Förderungsrichtlinien einverstanden erklärt hat?
Den hier getroffenen Aussagen kann nicht
zugestimmt werden.
a): Es gibt viele internationale Organisationen deren Rückflüsse nicht in meinen Ressoribereich
fallen (z. B. UNESCO). Im Rahmen der ESA gibt es Rückflüsse gemäß der ESA-Konvention,
welche den Beiträgen entspricht.
b) und c): Meine Beantwortung der Frage bezieht sich statistisch auf den EG-TeiI wobei es
selbstverständlich auch bei EURATOM Rückflüsse gibt:
Im Jahre 1998 gab es ca.6.400 österreichische Beteiligungen an ca.5.100 eingereichten Vor-
schlägen (37% Industrie, 37% Universitäten, 17% Forschungseinriehtungen, 9% Sonstige) sowie
über 1.700 österreichische Beteiligungen an ca. 1300 bewilligten Projekten (39% Industrie, 34%
Universitäten, 16% Forschungseinrichtungen, 11%Sonstige). Die Rückflüsse nach Österreich
betrugen 1998 über 70% (2,465 Mrd ATS an österreichische Organisationen; 43% Industrie, 35%
Universitäten, 14% Forschungseinrichtungen, 8% Sonstige).
Für den EURATOM-Teil “Sicherheit der Kernspaltung und Kontrollierte Kernfusion" verweise ich
in diesem Zusammenhang auf den “Bericht des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr an
den Nationalrat” gemäß § 8Abs. 1 des Forschungsorganisationsgesetzes BGBI. Nr.341/1981,
aus dem Jahr 1998.
Weiters verweise ich auf beträchtliche Rückflüsse in Form von Veranstaltungsbeiträgen und
Konsulentenbeiträgen, wie z.B. das Wirtschaftsforschungsinstitut, welche staatlich nicht erfaßt sind.
6. Weiter ist damit zu rechnen, daß Erkenntnisse der Forschungsökonomie
a) In die österreichische Forschungspolitik,
1)) in die Forschungsförderung der EU und ihrer Nebenorganisationen
einfließen und die Vergabe von Forschungsmitteln bestimmen?
In Beantwortung dieser Frage erlaube ich mir festzuhalten, dass die in der gegenständlichen
Anfrage angesprochenen “Erkenntnisse der Forsehungsökonomie” in meinem Ressort und in der
Vollziehung von dessen Gebarung den Grundsätzen der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und
Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der
österreichischen Forschungspolitik entsprechen. Weiters vertreten
österreichische Repräsentanten bei der Durchführung des Rahmenprogrammes für Forschung und
technologische Entwicklung der BU diese Gesichtspunkte und tragen dam lt den Grundsätzen der
Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit in der Forschung angemessener Weise
Rechnung. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß ausschließlich ökonomische Zielsetzungen
forscherischer Tätigkeit nicht gerecht zu werden vermögen.