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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5291/J—NR/1998 betreffend verschwenderische und

ineffiziente Reaktorsicherheitsforschung, die die Abgeordneten Dr. POVYSIL und Kollegen

am 27. November 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. Ist Ih rem Ressort bekannt, all welcher Adresse die “aufwendigen Kernschmelzversu -

ehe”, welche “kapitalaufwendige Einrichtungen” erfordern, durchgeführt wurden und

werden?

Das Projekt mit dem Akronym RASPLAV wird am Nuclear Safety Institute des Russischeii For-

schungszentrums “Kurtschatov- Institut” in RU-1 23182 Moskau, Kurtschatovplatz 1 durchgeführt.

2. Hat Ihr Ressort inzwischen über die Finanzierungsstrukturen des RASPIAV—Projektes

Informationen erhalten?

Das RASPLAV—Projekt wird als autonomes Gemeinschaftsprojekt (autonomousjoint projeet) von

den Projektteilnehmern (Belgien, Kanada, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan,

Korea, Niederlande, Spanien, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten,

Tschechien¤ Ungarn und Rußland) gemeinschaftlich finanziert. Die Aufbringung der Mittel erfolgt in

der Form, daß 50 % von Rußland und 50 % von den 16 teilnehmenden OECD-Mitgliedsstaaten

bereitgestellt werden. Im übrigen verweise ich auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamen-

tarischen Anfrage Nr. 3398/J-NR/1997.

3. Hat Ihr Ressort inzwischen bei der OECD gegen die freihändige Vergabe des

RASPLAV- Projektes protestiert, da Österreich ja schließlich diese Organisation aus

Mitgliedsbeiträgen mitfinanziert? Wenn nein: warum nicht?

Wie schon unter Punkt 2 dieser Beantwortung ausgeführt, wird das RASPLAV- Projekt als auto-

nomes Gern einschaftsproj ekt von der Russischen Föderation gern einsam mit 16 OECD- Ländem

durchgefuhrt und von diesen Projektteilnehm cm zur Gänze finanziert. Osterreich ist nicht Partner in

diesem Projekt und leistet daher auch keinen finanziellen Beitrag. Aufgrund des autonomen Status

dieses Gemeinschaftsprojektes, in dem Österreich weder direkt noch indirekt sowohl organisato-

risch wie finanziell involviert ist, ist Österreich auch nicht in der Lage, Einfluss auf Planung, Durch-

führung und Kontrolle des RASPLAV -Projektes auszuüben.

4. Werden Sie aufgrund des EU-Reclinungshofberichtes über die verschwenderische und

inefliziente Atom — und Reaktorsicherbeitsforschung, insbesondere in Rußland und den

osteuropäischen Staaten,

a) die Herabsetzung der österreichischen Beiträge verlangen,

b) im Rahmen der EU- Ratspräsidentschaft die entsprechenden EU-Mittel um den

Betrag reduzieren, der  mißbräuchlich verwendet wurde,

c) im Rahmen der EU- Ratspräsidcntschaft von den Projektbetreibern die Rückzah-

lung der mißbräuchlich verwendeten Gelder fordern,

d) eine transparente, sinnvolle und der Höhe nach gerechtfertigte Vergabe von For-

schungsmitteln fordern?

Meinem Ressort ist kein EU-Rechnungshofbericht über die verschwenderische und ineffiziente

Atom- und Reaktorsicherheitsforschung” bekannt. Sollte damit jedoch der Sonderbericht Nr 25/98

,¤Zu den Maßnahmen der Europäischen Union auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit in den

Ländern Mittel- und Osteuropas (MOEL) und in den Neuen Unabhängigen Staaten (NUS)” des

Europäischen Rechnungshofes gemeint sein¤ so ist darauf hinzuweisen, dass die kritischen Aussagen

des Rechnungshofes nicht Forschungsbelange betreffen.

Soweit ich in meiner Rolle als Vorsitzender des EU-Forschungsministerrates betroffen war¤

bestand kein Zusammenhang.

Im Sinne des Ministerratsvortrages vom 10. Februar 1998 konnte ich folgende Maßnahmen

erwirken:

1. Dass das Budget für den EURATOM-Forschungsbereich weder prozentuell noch in absoluten

Zahlen steigt und sich zugunsten der nicht-nuklearen Energieträger des 5. Rahmenprogramms

verändert.

2. Dass Osterreich seine bereits im Zuge des EG-Rahmenprogramms erhobene Forderung nach

einer Leitaktion für Erneuerbare Energieträger auch im EURATOM-Rahmenprogramm durch-

gesetzt hat.

5. Wo Iicgcii dic Ursachen flir die niedrigen Riickflüsse au Forscliungsmitteln nach

Osterreich

a) VOll internationalen Organisationen, bei denen Österreich Mitglied ist,

b) von der EU und iii re ii Nebenorganisationen wie EURATOM, obwohl Österreich d je

CII ropaweit höchsten Pro—Kopr— Beiträge bezahlt,

c) von einzelnen EU-Programmen, obwohl sich Österreich beim EU-Beitritt ohne

Wenn und Aber mit allen Förderungsrichtlinien einverstanden erklärt hat?

Den hier getroffenen Aussagen kann nicht zugestimmt werden.

a): Es gibt viele internationale Organisationen deren Rückflüsse nicht in meinen Ressoribereich

fallen (z. B. UNESCO). Im Rahmen der ESA gibt es Rückflüsse gemäß der ESA-Konvention,

welche den Beiträgen entspricht.

b) und c): Meine Beantwortung der Frage bezieht sich statistisch auf den EG-TeiI wobei es

selbstverständlich auch bei EURATOM Rückflüsse gibt:

Im Jahre 1998 gab es ca.6.400 österreichische Beteiligungen an ca.5.100 eingereichten Vor-

schlägen (37% Industrie, 37% Universitäten, 17% Forschungseinriehtungen, 9% Sonstige) sowie

über 1.700 österreichische Beteiligungen an ca. 1300 bewilligten Projekten (39% Industrie, 34%

Universitäten, 16% Forschungseinrichtungen, 11%Sonstige). Die Rückflüsse nach Österreich

betrugen 1998 über 70% (2,465 Mrd ATS an österreichische Organisationen; 43% Industrie, 35%

Universitäten, 14% Forschungseinrichtungen, 8% Sonstige).

Für den EURATOM-Teil “Sicherheit der Kernspaltung und Kontrollierte Kernfusion" verweise ich

in diesem Zusammenhang auf den “Bericht des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr an

den Nationalrat” gemäß § 8Abs. 1 des Forschungsorganisationsgesetzes BGBI. Nr.341/1981,

aus dem Jahr 1998.

Weiters verweise ich auf beträchtliche Rückflüsse in Form von Veranstaltungsbeiträgen und

Konsulentenbeiträgen, wie z.B. das Wirtschaftsforschungsinstitut, welche staatlich nicht erfaßt sind.

6. Weiter ist damit zu rechnen, daß Erkenntnisse der Forschungsökonomie

a) In die österreichische Forschungspolitik,

1)) in die Forschungsförderung der EU und ihrer Nebenorganisationen

einfließen und die Vergabe von Forschungsmitteln bestimmen?

In Beantwortung dieser Frage erlaube ich mir festzuhalten, dass die in der gegenständlichen

Anfrage angesprochenen “Erkenntnisse der Forsehungsökonomie” in meinem Ressort und in der

Vollziehung von dessen Gebarung den Grundsätzen der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und

Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der österreichischen Forschungspolitik entsprechen. Weiters vertreten

österreichische Repräsentanten bei der Durchführung des Rahmenprogrammes für Forschung und

technologische Entwicklung der BU diese Gesichtspunkte und tragen dam lt den Grundsätzen der

Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit in der Forschung angemessener Weise

Rechnung. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß ausschließlich ökonomische Zielsetzungen

forscherischer Tätigkeit nicht gerecht zu werden vermögen.