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Die Abgeordneten zum Nationalrat Hans Helmut MOSER, Partnerinnen und Partner ha -

ben am 26.11.1998 unter der Zahl 5271/J - NR/1998 an mich eine schriftliche parlamenta -

rische Anfrage betreffend Schuldenerlaß für mittelamerikanische Staaten gerichtet, wel -

che folgenden Wortlaut hat:

 

 

1. “Werden Sie sich für eine umfassende internationale Entschuldung von Honduras und

    Nicaragua, aber auch von Guatemala, Belize, Costa Rica und El Salvador auf OECD -

    Ebene einsetzen? Wenn nein, warum nicht?

 

2. In welcher Höhe hat Österreich Nicaragua und Honduras Schuldennachlässe im Rah -

    men der Umschuldung des Pariser Clubs gewährt?

 

3. Auf welche Höhe belaufen sich die Zahlungsverpflichtungen von Honduras, Nicaragua,

    Guatemala, Costa Rica, EI Salvador und Belize gegenüber Österreich?

 

4. Werden Sie sich für eine vollständige Streichung der aushaftenden Schulden von Nica -

    ragua und Honduras sowie zumindest für einen teilweisen Schuldenerlaß Guatemalas,

    Belizes, Costa Ricas und El Salvadors gegenüber Österreich einsetzen? Wenn ja, über

    welchen Zeitraum? Wenn nein, warum nicht?

 

5. Wenn Frage 4 verneint wurde: bis zu welchem Ausmaß ist die Bundesregierung bereit,

    den betroffenen Staaten die Schulden zu erlassen?

6. Werden Sie bezüglich der Schulden Nicaraguas und Honduras die Kapitalstreichungs -

    Option (anstatt der Zinsreduktions - Option) im Rahmen des Pariser Clubs anwenden,

    um so die aushaftenden Schulden dieser Länder vollständig streichen zu können?

    Wenn nein, warum nicht?

 

7. Inwieweit wurden bereits Schritte unternommen, das in der Begründung erwähnte

    ,,Entschuldungsgesetz” gegenüber Nicaragua umzusetzen?

 

8. Gegenüber welchen anderen Entwicklungsländern wurden bereits Schritte unternom -

    men bzw. Verträge abgeschlossen, um das ,,Entschuldungsgesetz” umzusetzen? Zu

    wieviel Prozent ist die angestrebte Entschuldung von 1,7 Milliarden Schilling bereits

    erfolgt?‘”

    

 

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

Nach Hurrikan Mitch ist für die davon betroffenen Länder eine Hilfsaktion angelaufen, wo -

bei neben Sofortmaßnahmen (so wurde von Österreich im Rahmen der bilateralen Ent -

wicklungszusammenarbeit sofort eine Unterstützung in Höhe von ca. 10 Mio. Schilling

gewährt) auch bereits längerfristige Maßnahmen in Aussicht genommen werden. Dabei

handelt es sich vor allem um jene Maßnahmen, die verhindern sollen, daß künftige Natur -

katastrophen derart verheerende Auswirkungen nach sich ziehen; geprüft wird z.B. die

Errichtung von meteorologischen Frühwarnsystemen. Da aber auch die Wirtschaft dieser

Länder stark von den Auswirkungen der Naturkatastrophe betroffen ist (Exportausfälle),

hat die Gebergemeinschaft eine Behandlung der Schulden dieser Länder für vordringlich

erachtet, wobei jedoch in diesem Zusammenhang verschiedene Arten von Schulden un -

terschieden werden müssen. Bezüglich der bilateralen Entwicklungshilfekredite ist fest -

zuhalten, daß Österreich diese (wie einige andere Länder) bereits erlassen hat, Frank -

reich und Kuba im Begriffe sind, dies zu tun und andere Geber zumindest ihre Absicht

bekundet haben, ihre bilateralen EH - Kredite ebenfalls zu entschulden. Bei den multilate -

ralen Schulden wurde von der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds ange -

kündigt, daß Nicaragua und Honduras im Rahmen der Highly Indebted Poor Countries

(HIPC-) - Initiative bevorzugt behandelt würden. In diesem Zusammenhang ist außerdem

die Errichtung eines Trust Funds geplant, in dem die zeitweise Bedeckung aushaftender

oder fällig werdender Schulden (Zinsen und Kapital) durch die internationale Geberge -

meinschaft gewährleistet werden soll. Im Pariser Club wurde am 9. Dezember 1998 zu -

dem eine weitgehende Umschuldung der bilateralen Kommerzschulden dieser Länder

beschlossen. Österreich hat sich in allen Fällen für die oben genannten Entschuldungs -

maßnahmen eingesetzt.

 

Zu Frage 2 und 3:

Im Rahmen des Pariser Clubs wurde Nicaragua ein Moratorium für die nächsten 3 Jahre

eingeräumt, in dessen Verlauf keine Zahlungen zu leisten sind. Österreich trägt diese

Vereinbarung im Rahmen der bestehenden bilateralen Umschuldungsvereinbarung mit

Nicaragua mit.

 

Seitens der Gläubigerländer des Clubs von Paris wurde weiters die Bereitschaft erklärt,

die sogenannten “Lyon Terms” (bis zu 80%ige Schuldenerleichterung) einzuräumen, so -

bald Nicaragua in die HIPC - Initiative einbezogen ist; auch diese Bereitschaft wird von

Österreich mitgetragen.

 

Auf Österreichischer Seite besteht derzeit gegenüber Nicaragua ein bundesgarantierter

Forderungsbestand von Schilling 24 Mio.

 

Hinsichtlich Honduras ist festzuhalten, daß seitens der im Pariser Club vertretenen Gläu -

bigerländer ebenfalls ein Moratorium für den Schuldendienst der nächsten drei Jahre ein -

geräumt werden wird. Die Gläubigerländer erklärten sich darüber hinaus bereit, mit Hon -

duras eine formelle Vereinbarung zu den sogenannten “Naples Terms" (bis zu 67%ige

Schuldenerleichterung) zu treffen, sobald das Land ein Programm mit dem Internationalen

Währungsfonds (IMF) abgeschlossen hat.

 

Im Gegensatz zum Fall Nicaragua war Österreich von Umschuldungsvereinbarungen mit

Honduras im Rahmen des Pariser Clubs bisher nicht betroffen. Der bundesgarantierte

Forderungsbestand gegenüber Honduras beläuft sich derzeit auf Schilling 5,8 Mio.

 

Über diese Beträge hinaus bestehen lt. Auskunft des zuständigen Bundesministeriums für

Finanzen keine erheblichen Zahlungsverpflichtungen.

Zu Frage 4 und 5:

So weit dies möglich war, ist dies bereits geschehen. Österreich wird aber auch in Zukunft

im Pariser Club den Konsens der Gläubigerländer bei Schuldenerleichterungen im Rah -

men der bekannten Formeln mittragen.

 

Zu Frage 6:

Im Falle von Schuldenerleichterungen bei bundesgarantierten Forderungen hat sich

Österreich für die Anwendung der Schuldendienstreduktionsoption entschieden. Im Übri -

gen bleiben die konkreten Verhandlungen im Club von Paris abzuwarten.

 

Zu Frage 7:

Anläßlich der Umsetzung des Bundesgesetzes betreffend die Ermächtigung zum Verzicht

auf Darlehensforderungen aus der bilateralen Entwicklungshilfegebarung des Bundes ge -

genüber Entwicklungsländern wurden im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für

Finanzen in einer ersten Entschuldungsetappe unter anderem Nicaragua bilaterale Schul -

den (Kapital und Zinsen) in der Höhe von Schilling 504 Mio. erlassen.

 

Zu Frage 8:

Neben Nicaragua sind folgende Entwicklungsländer von der ersten Entschuldungsetappe

erfaßt:

 

Entwicklungsland

Derlehensforderungen

in Höhe von in etwa

Madagaskar

Schilling 78 Mio.

Kenia

Schilling 33 Mio.

Simbabwe

Schilling 7 Mio.

Mosambik

Schilling 130 Mio.

Uganda

Schilling 215 Mio.

Ruanda

Schilling 70 Mio.

Burkina Faso

Schilling 63 Mio.

Ghana

Schilling 45 Mio.


 

Insgesamt wurden anläßlich der Umsetzung des “Entschuldungsgesetzes” in einer ersten

Entschuldungsetappe den oben genannten Entwicklungsländern bilaterale Schulden ge -

genüber Österreich in der Höhe von Schilling 1,1 Mrd. erlassen, d.h. die Ermächtigung,

auf Darlehensforderungen aus der bilateralen Entwicklungshilfegebarung des Bundes in

der Höhe von max. Schilling 1,7 Mrd. zu verzichten, wurde bereits zu etwa 70% umge -

setzt.