489/AB

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

455/J betreffend Eich- und Vermessungsämter, welche die Abge-

ordneten Parnigoni und Genossen am 23.4. 1996 an mich richteten

und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt

ist, stelle ich fest :

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

1 Eichwesen:

 

In den Jahren 1992 bis 1995 wurden die in folgender Tabelle zu-

sammengefaßten Eichämter aufgelassen. In dieser Tabelle sind auch

die im letzten vollen Betriebsjahr des jeweiligen Eichamtes auf-

gelaufenen Betriebskosten angegeben, woraus die durch die Auf-

lassung erzielten jährlichen Einsparungen ersichtlich sind.

 

 

Bundesland Eichamt Auflassung letzte jährliche

Betriebskosten

 

Burgenland Oberwart 30.6.1995 21.340,--

 

Kärnten Villach 31.3.1993 62.470,--

Wolfsberg 31.3.1993 28.780,--

Spittal a.d.Drau 20.5.1994 9.800,--

 

NÖ Amstetten 30.6.1995 23.290,--

Baden 30.6.1995 22.780,--

Eggenburg 31.3.1993 7.670,--

Gänserndorf 20.5.1994 6.950,--

Laa a.d.Thaya 20.5.1994 55.710,--

Neunkirchen 30.6.1995 26.990,--

Tulln 31.3.1993 2.210,--

Waidhofen a.d.Thaya 30.6.1995 21.650,--

Wr. Neustadt 31.3.1993 37.060,--

 

OÖ Braunau am Inn 30.6.1996 1.670,--

Kirchdorf a.d.Krems 30.6.1995 19.930,--

Steyr 31.3.1993 31.240,--

Vöck1abruck 30.6.1995 1.620,--

 

Salzburg -

 

Steiermark Feldbach 30.6.1995 2.010,--

Fürstenfeld 30.6.1995 15.130,--

Hartberg 31.3.1993 20.710,--

Judenburg 30.6.1995 21.130,--

Mureck 31.3.1993 24.590,--

Mürzzuschlag 31.3.1993 l2.320,--

 

Tirol Landeck 20.5.1994 15.160,--

 

Vorar1berg Feldkirch 31.3.1993 8.490,--

 

Summe: 500.700,--

 

 

Im gleichen Zeitraum wurden die Eichämter Graz und Leoben sowie

 

Krems und St. Pölten unter gemeinsame Leitung gestellt. Dadurch

 

konnten 2 Leiterposten der Dienstklasse A 2/3 eingespart werden.

 

 

II Vermessungswesen:

 

 

In den letzten drei Jahren wurden keine Vermessungsämter zusam-

 

mengelegt bzw. aufgelassen. .

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

1 Eichwesen:

 

In den Jahren 1996 bis 1999 sollen die in folgender Tabelle zu-

sammengefaßten Eichämter aufgelassen werden. In dieser Tabelle

sind auch die im Betriebsjahr 1995 im jeweiligen Eichamt aufge-

laufenen Betriebskosten angegeben, woraus die durch die Auflas-

sung erzielbaren jährlichen Einsparungen ersichtlich sind.

 

 

 

Bundesland Eichamt Auflassung letzte jährliche

Betriebskosten

NÖ Mistelbach 1998 24.050,--

 

OÖ Ried i.Innkreis 1997 8.930,--

Steiermark Liezen 1997 2.190,--

 

Tirol Kufstein 1997 380,--

Lienz 1997 7.670,--

Vorarlberg Dornbirn 1997 69.500,--

 

Summe: 112.720,--

 

Im Zuge einer großangelegten Umorganisation des Eichwesens ist

vorgesehen, die Ämter Linz, Gmunden und Salzburg in einer ge-

meinsamen Organisationseinheit unter einer Führung zusammenzu-

fassen. Ebensolches ist bei den Eichämtern Graz, Leoben und

Klagenfurt bzw. Wien, Eisenstadt, Krems und St. Pölten vorge-

sehen, wobei auch eine Auflösung der Eichämter Gmunden, Leoben

und St. Pölten nicht auszuschließen ist.

 

I I Vermessungswesen :

 

Im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen wird derzeit ein

Konzept erarbeitet , das im Hinblick auf eine schlankere Ver-

waltung Strukturänderungen auch im Vermessungswesen zum Ziel hat .

Dabei werden auch Kriterien erarbeitet , die eine Entscheidung

über die optimalen Standorte der Vermessungsämter ermöglichen

sollen. Eine konkrete Aussage hiezu wird mit Vorliegen des

Konzeptes Ende des Jahres 199 6 möglich sein.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage :

 

I Eichwesen :

 

Abgesehen von den bereits zu den Fragen 1 und 2 ausgewiesenen

Betriebskostenreduktionen kommt es durch die Auflassung von

Nebeneichämtern zu einer wirtschaftlicheren Vorgangsweise im

Eichdienst . Bei den aufgelassenen Nebeneichämtern wurden im

Durchschnitt 12 bis 48 Amtstage pro Monat und Amt angesetzt . Bei

diesen Amtstagen mußten die Parteien mit ihren Meßgeräten in das

Eichamt kommen . Der Arbeitsanfall bei diesen Amtstagen war unter-

schiedlich. In der letzten Zeit wurden diese Amtstage von der

Bevölkerung auch nicht mehr stark frequentiert .

Nun können die bisher für die Amtstage eingesetzten Bediensteten

ganztägig im exekutiven Eichdienst tätig werden und im Sinne

eines effizienten Kundenservice Anträge auf Eichung rascher er-

ledigen.

 

Die Zusammenlegung mehrerer Eichämter zu einer gemeinsamen Orga-

nisationseinheit würde auch einen rationelleren Einsatz der Ver-

waltungsbediensteten sowie eine Reduzierung im Personalstand von

Schreibkräften und anderer Bediensteter, die derzeit mit Verwal-

tungsarbeiten verschiedenster Art in den einzelnen Eichämtern

beschäftigt sind, ermöglichen.

 

II Vermessungswesen :

 

Die Beantwortung dieser Frage ist im Zusammenhang mit den Aus-

führungen zu Frage 2 zu sehen. Ein Ergebnis wird ebenso erst Ende

1996 vorliegen.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage :

 

Im Bereich des Eichwesens kommt es einerseits zu Änderungen im

Bereich der Zulassungen von Meßgeräten zur Eichung und hinsicht-

lich der Eichung von Meßgeräten, andererseits entstehen neue

Tätigkeitsfelder für das staatliche Eichwesen, wie z . B. die

Fertigpackungskontrole.

 

Hinsicht1ich des Bereiches des Vermessungswesens kann gesagt

werden, daß durch die EU auf das staatliche Vermessungswesen in

Österreich und die Vermessungsämter im besonderen neue zusätz-

liche Aufgaben wie die Schaffung eines einheitlichen europäischen

Bezugssystems , neue Anwendungsgebiete im Bereich der Landesauf-

nahme ( Geographische Informationssysteme ) , Mitarbeit in europäi-

schen Organisationen ( CERCO und MEGRIN, EUROGI ) und Bereitstel-

lung von Daten für die Förderung der Landwirtschaft , zukommen.