489/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
455/J betreffend Eich- und Vermessungsämter, welche die Abge-
ordneten Parnigoni und Genossen am 23.4. 1996 an mich richteten
und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt
ist, stelle ich fest :
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
1 Eichwesen:
In den Jahren 1992 bis 1995 wurden die in folgender Tabelle zu-
sammengefaßten Eichämter aufgelassen. In dieser Tabelle sind auch
die im letzten vollen Betriebsjahr des jeweiligen Eichamtes auf-
gelaufenen Betriebskosten angegeben, woraus die durch die Auf-
lassung erzielten jährlichen Einsparungen ersichtlich sind.
Bundesland Eichamt Auflassung letzte jährliche
Betriebskosten
Burgenland Oberwart 30.6.1995 21.340,--
Kärnten Villach 31.3.1993 62.470,--
Wolfsberg 31.3.1993 28.780,--
Spittal a.d.Drau 20.5.1994 9.800,--
NÖ Amstetten 30.6.1995 23.290,--
Baden 30.6.1995 22.780,--
Eggenburg 31.3.1993 7.670,--
Gänserndorf 20.5.1994 6.950,--
Laa a.d.Thaya 20.5.1994 55.710,--
Neunkirchen 30.6.1995 26.990,--
Tulln 31.3.1993 2.210,--
Waidhofen a.d.Thaya 30.6.1995 21.650,--
Wr. Neustadt 31.3.1993 37.060,--
OÖ Braunau am Inn 30.6.1996 1.670,--
Kirchdorf a.d.Krems 30.6.1995 19.930,--
Steyr 31.3.1993 31.240,--
Vöck1abruck 30.6.1995 1.620,--
Salzburg -
Steiermark Feldbach 30.6.1995 2.010,--
Fürstenfeld 30.6.1995 15.130,--
Hartberg 31.3.1993 20.710,--
Judenburg 30.6.1995 21.130,--
Mureck 31.3.1993 24.590,--
Mürzzuschlag 31.3.1993 l2.320,--
Tirol Landeck 20.5.1994 15.160,--
Vorar1berg Feldkirch 31.3.1993 8.490,--
Summe: 500.700,--
Im gleichen Zeitraum wurden die Eichämter Graz und Leoben sowie
Krems und St. Pölten unter gemeinsame Leitung gestellt. Dadurch
konnten 2 Leiterposten der Dienstklasse A 2/3 eingespart werden.
II Vermessungswesen:
In den letzten drei Jahren wurden keine Vermessungsämter zusam-
mengelegt bzw. aufgelassen. .
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
1 Eichwesen:
In den Jahren 1996 bis 1999 sollen die in folgender Tabelle zu-
sammengefaßten Eichämter aufgelassen werden. In dieser Tabelle
sind auch die im Betriebsjahr 1995 im jeweiligen Eichamt aufge-
laufenen Betriebskosten angegeben, woraus die durch die Auflas-
sung erzielbaren jährlichen Einsparungen ersichtlich sind.
Bundesland Eichamt Auflassung letzte jährliche
Betriebskosten
NÖ Mistelbach 1998 24.050,--
OÖ Ried i.Innkreis 1997 8.930,--
Steiermark Liezen 1997 2.190,--
Tirol Kufstein 1997 380,--
Lienz 1997 7.670,--
Vorarlberg Dornbirn 1997 69.500,--
Summe: 112.720,--
Im Zuge einer großangelegten Umorganisation des Eichwesens ist
vorgesehen, die Ämter Linz, Gmunden und Salzburg in einer ge-
meinsamen Organisationseinheit unter einer Führung zusammenzu-
fassen. Ebensolches ist bei den Eichämtern Graz, Leoben und
Klagenfurt bzw. Wien, Eisenstadt, Krems und St. Pölten vorge-
sehen, wobei auch eine Auflösung der Eichämter Gmunden, Leoben
und St. Pölten nicht auszuschließen ist.
I I Vermessungswesen :
Im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen wird derzeit ein
Konzept erarbeitet , das im Hinblick auf eine schlankere Ver-
waltung Strukturänderungen auch im Vermessungswesen zum Ziel hat .
Dabei werden auch Kriterien erarbeitet , die eine Entscheidung
über die optimalen Standorte der Vermessungsämter ermöglichen
sollen. Eine konkrete Aussage hiezu wird mit Vorliegen des
Konzeptes Ende des Jahres 199 6 möglich sein.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage :
I Eichwesen :
Abgesehen von den bereits zu den Fragen 1 und 2 ausgewiesenen
Betriebskostenreduktionen kommt es durch die Auflassung von
Nebeneichämtern zu einer wirtschaftlicheren Vorgangsweise im
Eichdienst . Bei den aufgelassenen Nebeneichämtern wurden im
Durchschnitt 12 bis 48 Amtstage pro Monat und Amt angesetzt . Bei
diesen Amtstagen mußten die Parteien mit ihren Meßgeräten in das
Eichamt kommen . Der Arbeitsanfall bei diesen Amtstagen war unter-
schiedlich. In der letzten Zeit wurden diese Amtstage von der
Bevölkerung auch nicht mehr stark frequentiert .
Nun können die bisher für die Amtstage eingesetzten Bediensteten
ganztägig im exekutiven Eichdienst tätig werden und im Sinne
eines effizienten Kundenservice Anträge auf Eichung rascher er-
ledigen.
Die Zusammenlegung mehrerer Eichämter zu einer gemeinsamen Orga-
nisationseinheit würde auch einen rationelleren Einsatz der Ver-
waltungsbediensteten sowie eine Reduzierung im Personalstand von
Schreibkräften und anderer Bediensteter, die derzeit mit Verwal-
tungsarbeiten verschiedenster Art in den einzelnen Eichämtern
beschäftigt sind, ermöglichen.
II Vermessungswesen :
Die Beantwortung dieser Frage ist im Zusammenhang mit den Aus-
führungen zu Frage 2 zu sehen. Ein Ergebnis wird ebenso erst Ende
1996 vorliegen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage :
Im Bereich des Eichwesens kommt es einerseits zu Änderungen im
Bereich der Zulassungen von Meßgeräten zur Eichung und hinsicht-
lich der Eichung von Meßgeräten, andererseits entstehen neue
Tätigkeitsfelder für das staatliche Eichwesen, wie z . B. die
Fertigpackungskontrole.
Hinsicht1ich des Bereiches des Vermessungswesens kann gesagt
werden, daß durch die EU auf das staatliche Vermessungswesen in
Österreich und die Vermessungsämter im besonderen neue zusätz-
liche Aufgaben wie die Schaffung eines einheitlichen europäischen
Bezugssystems , neue Anwendungsgebiete im Bereich der Landesauf-
nahme ( Geographische Informationssysteme ) , Mitarbeit in europäi-
schen Organisationen ( CERCO und MEGRIN, EUROGI ) und Bereitstel-
lung von Daten für die Förderung der Landwirtschaft , zukommen.