4895/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5236/J - NR/1998 betreffend Zukunft der
Donau - Universität Krems, die die Abgeordneten Dipl. - Vw. Dr. LUKESCH und Kollegen am
26. November 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Wie beurteilen Sie den Rücktritt des Vorsitzenden des Kuratoriums der Donau - Uni -
versität Krems?
Da Univ. Prof. Dr. Raschauer in der Bestellung eines neuen Präsidenten eine Zäsur sieht, die
es ihm angebracht erscheinen ließ, als über eine Funktionsperiode hinaus tätiger Vorsitzender
des Kuratoriums sein Amt zurückzulegen, ist dieser Schritt zu akzeptieren. Es bleibt nur, ihm
für sein Engagement zu danken.
2. Welche Initiativen sind von Ihnen zu erwarten, um aus der Donau - Universität Krems
eine “Universität für Weiterbildung” zu machen?
Anlässlich der Behandlung der Novelle 1998 zum DUK - Gesetz wurde klar gelegt, dass diese
Novelle nur eine Regelung für ein Übergangsstadium ist. Die Arbeiten für eine Neuausrich -
tung der Donau - Universität Krems
werden längere Zeit in Anspruch nehmen. Um zu einer
sorgfältig vorbereiteten Lösung zu kommen, wird vorerst zur Fragestellung "Entwicklungs -
möglichkeiten für den Universitätsstandort Krems” ein externer Auftrag vergeben.
3. Wie erklären Sie sich, dass Ihnen die Donau - Universität leitende Funktionäre wie
z.B. Präsident, Vizepräsident etc. laufend abhanden kommen?
Prof. Lehner ist als Präsident der Donau - Universität Krems ausgeschieden, weil er einen Ruf
an die Universität Regensburg angenommen hat. Dr. Maria Berger ist als Vizepräsidentin
ausgeschieden, weil sie ins EU - Parlament gewählt wurde. Es handelt sich um persönliche
Entscheidungen der betreffenden Personen, die zu akzeptieren sind. Dr. Ingela Bruner hat ihr
Amt bis zum Ende der Funktionsperiode ausgeübt. Mit Januar 1999 beginnt eine neue Funk -
tionsperiode und ein neuer Präsident wird bestellt, sofern die noch zu führenden Gespräche
und Gehaltsverhandlungen positiv verlaufen.
4. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und dem Land Nieder -
österreich zur Donau - Universität?
Die Zusammenarbeit zwischen Bund und dem Land Niederösterreich gestaltet sich in allen
Verhandlungen die Erhalterpflichten betreffend äußerst schwierig. Der Bund hat nach dem
klärenden Gespräch zwischen mir und Landeshauptmann Pröll im Juni 1997 die Bundesmittel
für die Donau - Universität Krems um 13 Mio. ATS auf 52 Mio. ATS jährlich aufgestockt. Das
Land Niederösterreich hat hingegen die Zusage über den einmaligen Betrag von 13 Mio. ATS
für Baumaßnahmen noch immer nicht realisiert.
5. Wie beurteilen Sie die Aussage von Dr. Raschauer, dass in jüngster Zeit jene Fälle
kumulieren, die eine Übergehung des Kuratoriums bedeuten?
Rolle und Aufgaben des Kuratoriums sind im DUK - Gesetz definiert. Wünsche und Vorstel -
lungen des Kuratoriums können aber über die für die definierten Aufgaben erforderlichen
Informationen hinausgehen. Wenn diesen Wünschen bzw. den Vorstellungen nicht entspro -
chen wird, kann der Eindruck des
Übergangenwerdens entstehen.
6. Stimmt es, dass an das Wissenschaftsministerium gesandte Ersuchen unbeantwortet
bleiben?
Es kann sein, dass nicht alle vom Kuratorium an das Ministerium gesandten Poststücke beant -
wortet wurden. In einigen Fällen handelte es sich auch lediglich um Mitteilungen.
7. Ist es zutreffend, dass Ihnen die Position des Kuratoriums betreffend Abteilungs -
leitungen unerheblich erscheint?
Das Donau - Universitäts Gesetz sieht weder für das Kuratorium noch für das Ministerium eine
Mitsprache bei der Besetzung von Abteilungsleitungen vor. Abteilungsleiter wurden bisher
nach Ausschreibung vom Präsidium eingestellt. Ab 1.Januar 1999 erfolgt dies durch den
Präsidenten/die Präsidentin.
8. Ist es zutreffend, dass sich die Donau - Universität hinsichtlich der Besetzung des
Kuratoriums in einem rechtswidrigen Zustand befindet?
Nein. Nach Ausscheiden von Univ. Prof. Dr. Raschauer wurde Herr Rektor Univ. Prof. Dr.
Mag. Franz Strehl auf Vorschlag der Österreichischen Rektorenkonferenz bestellt. Das Kura -
torium ist mit 12 Personen vollzählig und gesetzeskonform zusammengesetzt.
9. Ist es zutreffend, dass eine sinnvolle Planung angesichts der Rahmenbedingungen
nicht möglich ist?
Es kann sein, dass die derzeitigen Rahmenbedinungen im Hochschulbereich schwierig er -
scheinen mögen. Eine Reihe von Reformmaßnahmen werden diskutiert. Es kommt durch die
schwierigeren Rahmenbedingungen gelegentlich zu Zeitverzögerungen. Die Meinung, dass
daher sinnvolle Planungen unmöglich seien, teile ich nicht.
10. Stimmt es, dass das Kuratorium von
Personalentscheidungen ausgeschlossen ist?
Das Donau - Universitäts Gesetz sieht für das Kuratorium keine Mitsprache bei Personalent -
scheidungen an der Donau - Universität Krems vor. Lediglich in § 11(2) sieht das DUK - Gesetz
vor, dass das Kuratorium vor Bestellung des Präsidenten/der Präsidentin durch den Bundes -
minister für Wissenschaft und Verkehr anzuhören ist.
11. Wann wollen Sie den neuen Präsidenten der Donau - Universität bestellen?
Es ist bereits eine Entscheidung gefallen. Mit dem betreffenden Kandidaten werden noch
ergänzende Gespräche und Gehaltsverhandlungen geführt. Es ist zu hoffen, dass diese rasch
und für beide Seiten zufriedenstellend beendet werden können. Zu der entstandenen Zeit -
verzögerung ist es in erster Linie gekommen, weil das DUK - Gesetz erst im Juli 1998 novel -
liert wurde und damit erst die Verkleinerung des Präsidiums von drei Personen auf eine er -
folgt ist.
12. Wann werden welche ordentlichen Studien an der Donau - Universität Krems angebo -
ten werden können?
Nach der derzeitigen Rechtslage sind an der Donau - Universität Krems keine ordentlichen
Studien einzurichten.
Wie bereits zu Punkt 2 ausgeführt, wird zur Fragestellung "Entwicklungsmöglichkeiten für
den Universitätsstandort Krems” ein Auftrag vergeben. Diese Frage kann folglich erst nach
Vorliegen der Ergebnisse der geplanten Gutachten bzw. Projekte beantwortet werden.