4905/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt, Dkfm. Bauer u.a.
betreffend Hygienestandards in Zahnmedizin und Endoskopie
(Nr. 5305/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Die Studie des Grazer Hygieneinstitutes zeigt klar die Notwendigkeit auf, die Bemühungen
um hohe Hygienestandards in zahnärztlichen Ordinationen noch weiter zu verstärken. Dabei
muß besonderes Augenmerk auf modernste Standards im Gerätebereich, bei der
Instrumentenaufbereitung, bei der Ausbildung des Personals und auf die Gewährleistung des
entsprechenden Problembewußtseins gelegt werden.
Zu Frage 2:
Derartige Studien sind mir nicht bekannt. Grundvoraussetzung solcher Studien im
zahnärztlichen Bereich ist aus meiner Sicht die Erstellung einer geeigneten Richtlinie, welche
die wesentlichen hygienischen Problembereiche anspricht und konkrete Lösungsvorschläge
dafür anbietet. Für den Endoskopie - Bereich hat mein Ressort den Gesundheitseinrichtungen
kürzlich eine entsprechende Richtlinie zur Verfügung gestellt. In analoger Weise soll eine
Hygiene - Richtlinie für den zahnärztlichen Bereich von führenden Experten 1999 fertiggestellt
und allen betroffenen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Zu Frage 3:
Aus der wissenschaftlichen Literatur ist die Möglichkeit der Übertragung von Hepatitis C bei
der insuffizienten hygienischen Aufbereitung von Endoskopen bekannt. Ich habe in diesem
Zusammenhang von führenden österreichischen Fachleuten eine eigene Richtlinie im
Hinblick auf die Aufbereitung von Endoskopen erarbeiten lassen und diese den
Gesundheitseinrichtungen im Wege der Landesregierungen zur Verfügung gestellt. Diese
Richtlinie gibt konkrete Hinweise auf den ordnungsgemäßen Ablauf der hygienischen
Aufbereitung von Endoskopen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik und
beinhaltet auch gerätetechnische,
organisatorische und Prüfaspekte.
Zu Frage 4:
Wie bereits ausgeführt, werde ich auch für den zahnärztlichen Bereich von führenden
Experten eine Hygiene - Richtlinie fertigstellen lassen. Dabei werden analog zum
Endoskopiebereich die dort bereits angesprochenen Aspekte behandelt werden. Diese
Richtlinie wird dann selbstverständlich im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung des
zahnmedizinischen Personals zu beachten sein und den für die Gestaltung derartiger
Ausbildungen zuständigen Institutionen zur Verfügung stehen. Für die hygienische
Überprüfung der zahnmedizinischen Einrichtungen werden dann einheitliche, detaillierte
Prüfkriterien zur Verfügung stehen. Darüber hinaus verweise ich in diesem Zusammenhang
auf die geltende Bestimmung der Bundes - Krankenanstaltengesetznovelle BGBl. Nr. 801/1993
(§ 8a) für zahnärztliche Einrichtungen in Krankenanstalten und Zahnambulatorien.