4905/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt, Dkfm. Bauer u.a.

betreffend Hygienestandards in Zahnmedizin und Endoskopie

(Nr. 5305/J)

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

 

Die Studie des Grazer Hygieneinstitutes zeigt klar die Notwendigkeit auf, die Bemühungen

um hohe Hygienestandards in zahnärztlichen Ordinationen noch weiter zu verstärken. Dabei

muß besonderes Augenmerk auf modernste Standards im Gerätebereich, bei der

Instrumentenaufbereitung, bei der Ausbildung des Personals und auf die Gewährleistung des

entsprechenden Problembewußtseins gelegt werden.

 

Zu Frage 2:

 

Derartige Studien sind mir nicht bekannt. Grundvoraussetzung solcher Studien im

zahnärztlichen Bereich ist aus meiner Sicht die Erstellung einer geeigneten Richtlinie, welche

die wesentlichen hygienischen Problembereiche anspricht und konkrete Lösungsvorschläge

dafür anbietet. Für den Endoskopie - Bereich hat mein Ressort den Gesundheitseinrichtungen

kürzlich eine entsprechende Richtlinie zur Verfügung gestellt. In analoger Weise soll eine

Hygiene - Richtlinie für den zahnärztlichen Bereich von führenden Experten 1999 fertiggestellt

und allen betroffenen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu Frage 3:

 

Aus der wissenschaftlichen Literatur ist die Möglichkeit der Übertragung von Hepatitis C bei

der insuffizienten hygienischen Aufbereitung von Endoskopen bekannt. Ich habe in diesem

Zusammenhang von führenden österreichischen Fachleuten eine eigene Richtlinie im

Hinblick auf die Aufbereitung von Endoskopen erarbeiten lassen und diese den

Gesundheitseinrichtungen im Wege der Landesregierungen zur Verfügung gestellt. Diese

Richtlinie gibt konkrete Hinweise auf den ordnungsgemäßen Ablauf der hygienischen

Aufbereitung von Endoskopen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik und

beinhaltet auch gerätetechnische, organisatorische und Prüfaspekte.

Zu Frage 4:

 

Wie bereits ausgeführt, werde ich auch für den zahnärztlichen Bereich von führenden

Experten eine Hygiene - Richtlinie fertigstellen lassen. Dabei werden analog zum

Endoskopiebereich die dort bereits angesprochenen Aspekte behandelt werden. Diese

Richtlinie wird dann selbstverständlich im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung des

zahnmedizinischen Personals zu beachten sein und den für die Gestaltung derartiger

Ausbildungen zuständigen Institutionen zur Verfügung stehen. Für die hygienische

Überprüfung der zahnmedizinischen Einrichtungen werden dann einheitliche, detaillierte

Prüfkriterien zur Verfügung stehen. Darüber hinaus verweise ich in diesem Zusammenhang

auf die geltende Bestimmung der Bundes - Krankenanstaltengesetznovelle BGBl. Nr. 801/1993

(§ 8a) für zahnärztliche Einrichtungen in Krankenanstalten und Zahnambulatorien.