4909/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde
haben am 26. November 1998 unter der Nr.5246/J eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend “Erhebungen in der Sache
Ebergassing” gestellt, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Ist es richtig, dass die Sicherheitsdirektion in den zurückliegenden
zwölf Monaten Erhebungen im Zusammenhang mit der versuchten
Strommastsprengung bei Ebergassing im April 1995 durchgeführt hat
bzw. noch immer durchführt?
2. Hat auch die Staatspolizei Wien oder eine andere, Ihnen
unterstehende Behörde, in den zurückliegenden zwölf Monaten
Erhebungen in dieser oder ähnlicher Angelegenheit durchgeführt?
Wenn ja, welche?
3. Wurden die Behörden von sich aus tätig und wenn ja, aus welchem
Anlass, oder im Auftrag einer Strafverfolgungsbehörde und wenn ja,
welcher?
4. Stehen diese Erhebungen in Zusammenhang mit der
parlamentarischen Anfrage der Abg. Stadler und Kollegen vom 26.
März 1998?
5. Richten sich diese Erhebungen gegen
- unbekannte Täter,
- eine oder mehrere der in der Anfrage der Abg. Stadler und
Kollegen genannten Personen (Einem, Prader, Purtscheller, Sika),
- wenn ja, gegen welche Personen,
- oder gegen dritte Personen?
6. Welche möglichen Delikte (Straftatbestände) liegen den Erhebungen
zugrunde?
7. Wann wurden diese Erhebungen aufgenommen?
8. Wieviele Personen wurden von der Sicherheitsdirektion
Niederösterreich bzw. einer anderen Behörde ihres Ressorts in
diesem Zusammenhang einvernommen?
9. In welchem Stadium befinden sich die Erhebungen?
10. Falls die Erhebungen bereits abgeschlossen wurden, was war ihr
Ergebnis?
11. Wenn nein, wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?
12. Laut einem NEWS - Bericht vom 12.11.1998 soll ein
Haupttatverdächtiger des Anschlages auf der Fahndungsliste von
Interpol zu den zehn wichtigsten international gesuchten Verbrechern
aus Österreich “aufgerückt” sein. Entspricht dieser Bericht den
Tatsachen und welche Gründe sind für diese “Aufwertung” der
Fahndung ausschlaggebend gewesen?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1. und 2.: Die Kriminalabteilung des
Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich hat im
Zusammenhang mit der versuchten Strommastsprengung bei
Ebergassing im April 1995 in den letzten zwölf Monaten Erhebungen über
Auftrag des Landesgerichtes Wien durchgeführt und diese bereits
teilweise abgeschlossen. Von der Abteilung I der Bundespolizeidirektion
Wien oder einer weiteren mir unterstehenden Behörde wurden keine
Erhebungen durchgeführt.
Zu Frage 3.: Die Erhebungen wurden bzw. werden über Auftrag des
Landesgerichtes Wien zu Zl. 27c Vr 11239/96 und zu Zl. 27c Vr 8829/92
durchgeführt.
Zu Frage 4.: Ob die Gerichtsaufträge aufgrund der parlamentarischen
Anfrage der Abg. Stadler und Kollegen vom 26.3.1998 erfolgten, ist mir
nicht bekannt.
Zu den Fragen 5, 6, 7, 9 und 11: Der erste Ermittlungsauftrag im
fraglichen Zeitraum betraf einen der in der Anfrage Genannten und
dessen Umfeld wegen Verdachtes nach §§ 15 i.V.m. 173 sowie 12 i.V.m.
302 StGB. Diese Erhebungen wurden am 23. Juli 1998 aufgenommen
und am 2. Dezember 1998 abgeschlossen. Das Ergebnis wurde dem
Landesgericht Wien übermittelt.
Ein zweiter Gerichtsauftrag betraf eine in der Anfrage nicht genannte
Person wegen des Verdachtes nach §§ 15 i.V.m. 173 und 15 i.V.m. 169
StGB und anderer Delikte. Dieser Erhebungsauftrag langte am 4.
Dezember 1998 bei der Kriminalabteilung des
Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich ein. Die
Ermittlungen laufen noch. Mit ihrem Abschluss kann nach derzeitiger
Einschätzung im Februar dieses Jahres gerechnet werden.
Zu Frage 8.: Von der Kriminalabteilung des
Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich wurden acht
Personen
niederschriftlich einvernommen.
Zu Frage 10.: Die Bewertung der Ermittlungsergebnisse obliegt dem
Gericht.
Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich aus Gründen der
Amtsverschwiegenheit von der Mitteilung der Erhebungsergebnisse wie
im übrigen auch von der Nennung der von den Verfahren betroffenen
Personen Abstand nehmen muss.
Zu Frage 12.: Bei der Aufnahme des erwähnten flüchtigen
Tatverdächtigen in die vom Generalsekretariat der Internationalen
Kriminalpolizeilichen Organisation - Interpol in Lyon weltweit
verbreiteten Liste von 10 international gefahndeten Personen, und der in
absehbarer Zeit vorgesehenen Veröffentlichung in der Interpol - Internet -
Website, handelt es sich um die Fortsetzung und Intensivierung der
bereits durch die Ausstrahlung des Fahndungsfalles in der TV - Sendung
"Aktenzeichen XY ... ungelöst” am 29. 9. 1995 im Einvernehmen mit dem
zuständigen Gericht eingeleiteten Öffentlichkeitsfahndung.