4909/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde

haben am 26. November 1998 unter der Nr.5246/J eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend “Erhebungen in der Sache

Ebergassing” gestellt, die folgenden Wortlaut hat:

 

"1. Ist es richtig, dass die Sicherheitsdirektion in den zurückliegenden

      zwölf Monaten Erhebungen im Zusammenhang mit der versuchten

      Strommastsprengung bei Ebergassing im April 1995 durchgeführt hat

      bzw. noch immer durchführt?

  2. Hat auch die Staatspolizei Wien oder eine andere, Ihnen

      unterstehende Behörde, in den zurückliegenden zwölf Monaten

      Erhebungen in dieser oder ähnlicher Angelegenheit durchgeführt?

      Wenn ja, welche?

  3. Wurden die Behörden von sich aus tätig und wenn ja, aus welchem

      Anlass, oder im Auftrag einer Strafverfolgungsbehörde und wenn ja,

      welcher?

  4. Stehen diese Erhebungen in Zusammenhang mit der

      parlamentarischen Anfrage der Abg. Stadler und Kollegen vom 26.

      März 1998?

  5. Richten sich diese Erhebungen gegen

       - unbekannte Täter,

       - eine oder mehrere der in der Anfrage der Abg. Stadler und

          Kollegen genannten Personen (Einem, Prader, Purtscheller, Sika),

       - wenn ja, gegen welche Personen,

       - oder gegen dritte Personen?

  6. Welche möglichen Delikte (Straftatbestände) liegen den Erhebungen

       zugrunde?

  7. Wann wurden diese Erhebungen aufgenommen?

  8. Wieviele Personen wurden von der Sicherheitsdirektion

       Niederösterreich bzw. einer anderen Behörde ihres Ressorts in

       diesem Zusammenhang einvernommen?

  9. In welchem Stadium befinden sich die Erhebungen?

10. Falls die Erhebungen bereits abgeschlossen wurden, was war ihr

      Ergebnis?

11. Wenn nein, wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?

12. Laut einem NEWS - Bericht vom 12.11.1998 soll ein

      Haupttatverdächtiger des Anschlages auf der Fahndungsliste von

      Interpol zu den zehn wichtigsten international gesuchten Verbrechern

      aus Österreich “aufgerückt” sein. Entspricht dieser Bericht den

      Tatsachen und welche Gründe sind für diese “Aufwertung” der

      Fahndung ausschlaggebend gewesen?”

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1. und 2.: Die Kriminalabteilung des

Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich hat im

Zusammenhang mit der versuchten Strommastsprengung bei

Ebergassing im April 1995 in den letzten zwölf Monaten Erhebungen über

Auftrag des Landesgerichtes Wien durchgeführt und diese bereits

teilweise abgeschlossen. Von der Abteilung I der Bundespolizeidirektion

Wien oder einer weiteren mir unterstehenden Behörde wurden keine

Erhebungen durchgeführt.

 

Zu Frage 3.: Die Erhebungen wurden bzw. werden über Auftrag des

Landesgerichtes Wien zu Zl. 27c Vr 11239/96 und zu Zl. 27c Vr 8829/92

durchgeführt.

 

Zu Frage 4.: Ob die Gerichtsaufträge aufgrund der parlamentarischen

Anfrage der Abg. Stadler und Kollegen vom 26.3.1998 erfolgten, ist mir

nicht bekannt.

 

Zu den Fragen 5, 6, 7, 9 und 11: Der erste Ermittlungsauftrag im

fraglichen Zeitraum betraf einen der in der Anfrage Genannten und

dessen Umfeld wegen Verdachtes nach §§ 15 i.V.m. 173 sowie 12 i.V.m.

302 StGB. Diese Erhebungen wurden am 23. Juli 1998 aufgenommen

und am 2. Dezember 1998 abgeschlossen. Das Ergebnis wurde dem

Landesgericht Wien übermittelt.

Ein zweiter Gerichtsauftrag betraf eine in der Anfrage nicht genannte

Person wegen des Verdachtes nach §§ 15 i.V.m. 173 und 15 i.V.m. 169

StGB und anderer Delikte. Dieser Erhebungsauftrag langte am 4.

Dezember 1998 bei der Kriminalabteilung des

Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich ein. Die

Ermittlungen laufen noch. Mit ihrem Abschluss kann nach derzeitiger

Einschätzung im Februar dieses Jahres gerechnet werden.

 

Zu Frage 8.: Von der Kriminalabteilung des

Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich wurden acht

Personen niederschriftlich einvernommen.

Zu Frage 10.: Die Bewertung der Ermittlungsergebnisse obliegt dem

Gericht.

Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich aus Gründen der

Amtsverschwiegenheit von der Mitteilung der Erhebungsergebnisse wie

im übrigen auch von der Nennung der von den Verfahren betroffenen

Personen Abstand nehmen muss.

 

Zu Frage 12.: Bei der Aufnahme des erwähnten flüchtigen

Tatverdächtigen in die vom Generalsekretariat der Internationalen

Kriminalpolizeilichen Organisation - Interpol in Lyon weltweit

verbreiteten Liste von 10 international gefahndeten Personen, und der in

absehbarer Zeit vorgesehenen Veröffentlichung in der Interpol - Internet -

Website, handelt es sich um die Fortsetzung und Intensivierung der

bereits durch die Ausstrahlung des Fahndungsfalles in der TV - Sendung

"Aktenzeichen XY ... ungelöst” am 29. 9. 1995 im Einvernehmen mit dem

zuständigen Gericht eingeleiteten Öffentlichkeitsfahndung.