491/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Pollet-Kammerlander,
Freundinnen und Freunde haben am 24 . April 1996 unter Nr. 466/J
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Politik-
kohärenz und Koordinierung der Entwicklungszusammenarbeit in
der EU an mich gerichtet , die folgenden Wortlaut hat :
''1. Welche Mechanismen in der EU garantieren die Kohärenz und
Implementierung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit?
2 . Wird sich der österreichische Vertreter anläßlich der
EU-Regierungskonferenz dafür einsetzen, daß die Entwick-
lungspolitik zu einem Tagesordnungspunkt der Regierungs-
konferenz gemacht wird?
3 . Welchen Beitrag wird Österreich leisten, damit die Effizi-
enz der Zusammenarbeit und Koordinierung der EU-Mitglied-
staaten verbessert wird? "
Die Anfrage beantworte ich wie folgt :
Zu Frage 1:
Die Kohärenz der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit wird
durch folgende Mechanismen garantiert :
Von der zuständigen Generaldirektion der Europäischen
Kommission, DG VIII, werden Expertentreffen einberufen. Die
EU-Mitgliedstaaten sind dabei durch je einen Experten ver-
treten. Diese haben die Aufgabe, einzelne entwicklungspoliti-
sche Themen zu diskutieren. erzeit bestehen folgende Experten-
gruppen: Gesundheit, Frauen und Entwicklung, Bevölkerungspoli-
tik, Ausbildung, Armutsbekämpfung, Fischerei, Transport, Land-
wirtschaft, Wissenschaft und Forschung, privater Sektor, Be-
schäftigung, urbane Entwicklung, Institutionenreform und Um-
welt. Die Expertentreffen greifen der politischen Meinungsbil-
dung nicht vor.
Für die entwicklungspolitische Arbeit im Rat ist eine Ratsar-
beitsgruppe eingesetzt, die wöchentlich tagt. iese Ratsar-
beitsgruppe ''Entwicklungszusammenarbeit" bereitet die EU-Ent-
wicklungsministerräte vor, die einmal pro Präsidentschaft (d.h.
zwei Mal im Jahr) zusammentreten.
Zur Kontrolle der Verwaltung der Haushaltslinien und der Mittel
des Europäischen Entwicklungsfonds durch die Kommission sind
Ausschüsse eingerichtet. iese Ausschüsse haben in erster Linie
die Funktion, die Entwicklungshilfeprojekte der Kommission zu
überwachen. Die wichtigsten Ausschüsse sind der Ausschuß zur
Verwaltung des Europäischen Entwicklungsfonds und der Ausschuß
für Mittelmeer, Asien und Lateinamerika.
Durch die Arbeit im Ausschuß der Ständigen Vertreter werd.en
auch andere, mit der Entwicklungspolitik verknüpfte Politikbe-
reiche wie Handel, Landwirtschaft, Fischerei etc. mitverfolgt.
Ein Gremium der Generaldirektoren der Generaldirektion IB, VIII
und ECHO (Europäisches Büro für humanitäre Hilfe) soll eine
kohärente Politikentwicklung sicherstellen. Im Vorlauf der
EU-Entwicklungsministerräte findet das informelle Treffen der
Generaldirektoren der Mitgliedstaaten statt, das sich zu einem
Verbindungsglied zur politischen Arbeit der Gemeinsamen Außen-
und Sicherheitspolitik der EU entwickeln könnte.
Zu Frage 2 :
Die EU-Entwicklungspolitik wurde 1992 zum ersten Mal als
eigenständiger Politikbereich der EU verankert. Der Umsetzungs-
prozeß der Artikel 130x ff des Vertrages von Maastricht ist
derzeit voll im Gange. Daher stellt die EU-Entwicklungspolitik
keinen ausdrücklichen Tagesordnungspunkt der Regierungskonfe-
renz 1996 dar.
Die grundsätzlichen entwicklungspolitischen Orientierungen bis
zum Jahr 2000 traf der Rat in einer Entschließung vom 18 . No-
vember 1992 ( "Horizonte 2000 '' ) . Im Februar 2000 wird das revi-
dierte Vierte Lome-Abkommen auslaufen. Aus beiden Entwicklungen
ergibt sich ein logischer Zeithorizont für systematische Ände-
rungen in der EU-Entwicklungszusammenarbeit. Unter öster-
reichischer Präsidentschaft in der zweiten Hälfte 1998 werden
einzelne strukturelle Aspekte zur Weiterentwicklung der EU-Ent-
wicklungspolitik aktiv von Österreich aufgenommen werden.
Zu Frage 3 :
Die operationelle Koordinierung soll zu einer erhöhten Effizi-
enz der Zusammenarbeit und Koordinierung der EU-Mitgliedstaaten
und der Kommission führen. Ein darauf gerichteter EU-Pilotver-
such wird in sechs ausgewählten Entwicklungsländern durchge-
führt und umfaßt derzeit drei wesentliche Punkte:
1. Verbesserung des Datenaustausches zwischen den Partnern
2 . Gemeinsame Strategieplanung im Ausschuß zur Verwaltung des
Europäischen Entwicklungsfonds
3 . Entwicklung von spezifischen Sektororientierungen und Sek-
torverantwortlichkeiten.
Österreich tritt für eine Ausweitung und Vertiefung dieser Be-
mühungen ein, die auch den Zielsetzungen der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit entsprechen.