4913/AB XX.GP
BEANTWORTUNG
der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Testinstitut
(Nr. 5219/J)
Die Antwort auf die Parlamentarische Anfrage stützt sich auf Angaben des Arbeits -
marktservice. Hinsichtlich allgemeiner Erläuterungen wird auf die Beantwortungen
zu den parlamentarischen Anfragen Nr. 4929/J und 5023/J aus 1998 in der gleichen
Sache verwiesen.
Antwort zu Frage 1:
In allen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (vormals Arbeitsmarktverwaltung)
werden seit Jahrzehnten psychologische Tests durch den Psychologischen Dienst
durchgeführt.
Antwort zu Frage 2:
Bei den in den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice durchgeführten Testungen
handelt es sich ausschließlich um psychologische Tests.
Sprachliche und fachliche Tests im Sinne einer Prüfung von Fertigkeiten z.B. für
bestimmte Maßnahmen wurden ausschließlich
von Schulungsträgern durchgeführt.
Gesundheitliche Tests im Sinne von "amtsärztlichen Untersuchungen" werden aus -
schließlich von zuständigen Amtsärzten bzw. Fachärzten durchgeführt, in Wien ist
das Rote Kreuz mit diesen gesundheitlichen Untersuchungen beauftragt.
Antwort zu Frage 3:
Im Jahr 1997 wurden österreichweit insgesamt 5.618 psychologische Testungen in
Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice durchgeführt. Der Anteil der männlichen
Probanden liegt bei ca. 60 %. Weitere 850 Testungen wurden von externen vom
Arbeitsmarktservice beauftragten Institutionen durchgeführt. Über die Anzahl der
Testungen durch Schulungsträger liegen keine genauen Angaben vor. Psychologi -
sche Tests werden im Arbeitsmarktservice im Rahmen der beruflichen Eignungsdia -
gnostik eingesetzt. Gründe für diese Testungen sind daher:
- Abklärung der beruflichen Eignung und Interesse
- Abklärung von Lern - bzw. Leistungsvoraussetzungen für Qualifizierungsmaßnah -
men,
- Abklärung von Ressourcen für die berufliche Rehabilitation und Reintegration,
- Abklärung von Arbeitsbelastbarkeit und Leistungsvermögen usw.
Antwort zu Frage 4:
Bei den verwendeten psychologischen Tests handelt es sich um wissenschaftlich
fundierte publizierte und standardisierte psychologische Testverfahren, die frage -
stellungsspezifisch zusammengestellt und von AMS - PsychologInnen vorgegeben
werden. Abhängig von der jeweiligen Fragestellung werden daher psychologische
Leistungs -, Persönlichkeits - und Interessentests verwendet.
Antwort zu Frage 5:
BeraterInnen und KundInnen entscheiden gemeinsam über die Inanspruchnahme
einer psychologischen Unterstützung im Rahmen der Betreuung im Arbeits -
marktservice. Bei den im Arbeitsmarktservice durchgeführten Tests bestimmen
Freiwilligkeit, Sinnhaftigkeit, fachliche Begründbarkeit, Zeitökonomie, Eigenmotivati -
on der Kundinnen und die spezifische Fragestellung die Kriterien und die Rahmen -
bedingungen.
Antwort zu Frage 6:
Bei allen Tests, die auf dem AMSG bzw. AMFG basieren, ist Freiwilligkeit und daher
die Zustimmung der KundInnen gewährleistet. Die Testergebnisse werden zur Bera -
tungsunterstützung im Arbeitsmarktservice verwendet. Gesundheitliche Untersu -
chungen - ich wiederhole, daß es hier nicht um eine Testung geht - basieren in der
Regel auf dem AIVG und bedürfen daher keiner Zustimmung und Freiwilligkeit, im
Ausnahmefall der AMFG - bzw. AMSG -Basis wird ebenfalls eine Zustimmungserklä -
rung unterfertigt.
Antwort zu Frage 7:
Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist gewährleistet.
Antwort zu Frage 8:
Es ist überall sichergestellt, daß ArbeitgeberInnen keinen Zugang zu den Tester -
gebnissen haben.
Antwort zu Frage 9:
Die getesteten Personen selbst erfahren im Zuge einer ausführlichen psychologi -
schen Beratung ihre Testergebnisse. "Berufsberatungsgutachten", die auf Grundla -
ge einer psychologischen Testung erstellt wurden, werden an beteiligte Kostenträger
(PVA, AUVA) nur nach Unterzeichnung einer Einverständniserklärung der KundIn -
nen weitergeleitet.
Antwort zu Frage 10:
Die eingesetzten Tests werden ausschließlich von den AMS - PsychologInnen unter
Berücksichtigung der jeweiligen Fragestellungen (die von BeraterInnen formuliert
werden) ausgewählt, ebenso wie die Untersuchungsmethoden durch die beauftrag -
ten Ärzte.
Antwort zu Frage 11:
Art und Inhalt der eingesetzten Tests hängen weitestgehend von der jeweiligen Fra -
gestellung ab und werden als motivierendes, unterstützendes Instrument im Sinne
einer optimalen Chancennutzung für die
KundInnen eingesetzt. In aller Regel wer -
den ressourcenorientierte Testungen vorgenommen, es gibt allerdings fallweise An -
laß, auch Defizite genauer zu beachten, z.B. im Zusammenhang mit Fragen der be -
ruflichen Rehabilitation nach Unfällen. Schwerpunkt der durchgeführten Testungen
ist jedoch das Erarbeiten von persönlichen Kapazitäten und Entwicklungsmöglichkei -
ten, nicht von Defiziten.
Antwort zu Frage 12:
Die Kosten für von externen Institutionen durchgeführten Eignungsuntersuchungen
beliefen sich im Jahre 1997 auf
S 500.000,- im Burgenland, und zwar für Jugendliche,
S 468.000,- in Salzburg, ebenfalls für Jugendliche sowie
S 1,620.684,26 in der Steiermark, für Jugendliche und Erwachsene.
Die Kosten für Testungen des Psychologischen Dienstes sind in den Präliminarien
des AMS enthalten und umfassen im wesentlichen die Personalkosten sowie die
Aufwendungen für die einzelnen Tests. Für das Jahr 1999 sind österreichweit
S 4,700.000,- (darunter für das AMS Wien S 1,200.000,-) vorgesehen.
Antwort zu Frage 13:
Das Arbeitsmarktservice Wien hat seit 1.2.1997 das Wiener Rote Kreuz mit der
Durchführung ärztlicher Untersuchungen zur Feststellung der physischen und psy-
chischen Eignung für die Arbeitsvermittlung aufgrund des AMFG sowie im Falle des
Zweifels an der Arbeitsfähigkeit zur Sicherung des Leistungsanspruches aufgrund
des AIVG beauftragt.
§ 8 Abs. 2 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AIVG) bestimmt, daß Arbeitslose ver -
pflichtet sind, sich auf Anordnung einer regionalen Geschäftsstelle ärztlich untersu -
chen zu lassen, wenn sich Zweifel über die Arbeitsfähigkeit ergeben. Demnach ord -
net im Falle eines Zweifels an der Arbeitsfähigkeit die für die BezieherInnen von
Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zuständige regionale Geschäftsstelle
eine ärztliche Untersuchung beim Roten Kreuz an. In diesem Fall bedarf es keiner
Zustimmungserklärung der arbeitslosen
Person.
Zu einer der Feststellung der Eignung des/der Arbeitsuchenden vorausgehenden
psychologischen oder ärztlichen Untersuchung gemäß § 10 lt. h AMFG bedarf es
der Zustimmung der betroffenen Person.
Antwort zu Frage 14 und 15:
Beide Fragen wurden bereits in Ihrer Parlamentarischen Anfrage Nr. 5023/J beant -
wortet. Es wurden 3.018 Personen ärztlich untersucht, die Kosten beliefen sich auf
S 1,823.400,--.
Antwort zu Frage 16:
Das AMS Wien schließt jährlich mit dem Wiener Roten Kreuz einen detaillierten
Werkvertrag, der die Leistungsarten, Leistungskriterien sowie die Untersuchungs -
bedingungen des Auftragnehmers genau festschreibt. Demnach erfolgt die ärztliche
Untersuchung des Wiener Roten Kreuz ausschließlich im Auftrag des AMS und auf -
grund der konkreten Fragestellung des/der AMS - BeraterIn im Hinblick auf die Ar -
beitsfähigkeit des/der Arbeitslosen im Sinne des § 8 ALVG bzw. der Vermittlungsfä -
higkeit des/der Arbeitslosen im Sinne des § 10 lit. g AMFG.
Nach Angabe des Arbeitsmarktservice kann daher dezidiert ausgeschlossen wer -
den, daß gesundheitliche Testungen für die Feststellung von Schwangerschaften
oder HIV Infektionen mißbraucht und vom AMS dafür Aufträge erteilt werden.
Antwort zu Frage 17:
Die Fa. Ratio hat den Betrieb des Testinstituts mit 1.1.1999 - de facto am ersten
Werktag nämlich dem 4.1.1999 - aufgenommen. Die übertragenen Agenden sind
die in der Ausschreibungsunterlage angeführten psychologischen und fachlichen
Tests der psychologische Teil ist jedoch bis zur Zustimmung der Datenschutzkom -
mission zu den Qualitäts - und
Datenschutzvereinbarungen sistiert.
Antwort zu Frage 18:
Die BeraterInnen werden (auch noch im Laufe des Jänner 1999) im Rahmen von
Schulungsveranstaltungen über den genauen Inhalt und Ablauf des Testinstituts
informiert. Zusätzlich ergeht eine schriftliche Dienstanweisung. Es dürfen nur dieje -
nigen BeraterInnen Zuweisungen zum Testinstitut vornehmen die bereits die Schu -
lung absolviert haben.
Antwort zu Frage 19:
Eine Evaluierung ist vorgesehen.