4914/AB XX.GP

 

B E A N T W O R T U N G

 

der Anfrage der Abgeordneten Maria Schaffenrath, Klara Motter und

PartnerInnen an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und

Soziales betreffend Beschäftigungsrichtlinien der EU für 1999

(Nr. 5267/J)

 

 

Zur gegenständlichen Anfrage wird mitgeteilt:

 

Einleitung:

Bevor ich auf den in der Anfrage konkret angesprochenen Fragenkomplex

eingehe, den ich für einen der gesellschafts - und sozialpolitisch

wichtigsten halte und in dem ich wie im folgenden dargelegt - einen

Erfolg der österreichischen Präsidentschaft sehe, möchte ich doch auch

festhalten, daß wir nicht nur im Bereich der Chancengleichheit von

Frauen und Männern die gesteckten Ziele erreicht haben, sondern auch im

Bereich der Beschäftigungspolitik entscheidende Fortschritte durchsetzen

konnten. Es ist uns vor allem gelungen, die makroökonomische Dimension

in der beschäftigungspolitischen Diskussion deutlich zu verstärken. In

diesem Zusammenhang haben wir die Notwendigkeit stärkerer

wirtschaftspolitischer Koordinierung zur Erhöhung der Beschäftigung

angesprochen. Neben der Stärkung der Chancengleichheit von Frauen auf

dem Arbeitsmarkt haben wir auch erreicht, daß sich in den Leitlinien

1999 stark das Ziel der Schaffung neuer Arbeitsplätze widerspiegelt. So

sollen im Steuer - und Beihilfensystem der Mitgliedstaaten

Anreizmaßnahmen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze entwickelt, das

Beschäftigungspotential des Dienstleistungssektors besser genutzt und die

Politik des lebensbegleitenden Lernens ausgebaut werden. Ebenso sollen

positive Maßnahmen für ältere ArbeitnehmerInnen gesetzt werden, um

ihnen einen längeren Verbleib im Berufsleben zu ermöglichen. Alle diese

Aspekte wurden in den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von

Wien aufgenommen und sind somit auch auf europäischer Ebene als

zentrale Aufgabenstellungen anerkannt.

 

zu Frage 1:

Beim Arbeits - und Sozialministerrat am 27. Oktober 1998 wurde die

Zusammenfassung des gemeinsamen Treffens der Arbeits -, Sozial - und

FrauenministerInnen im Juli 1998 nochmals den MinisterInnen zur

Kenntnisnahme vorgelegt. Von seiten der Delegationen hat es keine

Einwände zu diesem Papier gegeben.

 

Aufbauend auf dieser Zustimmung hat sich Österreich - wie bereits im

vorangegangenen Ausschuß für Beschäftigung und Arbeitsmarkt (ABA) -

auch in den Oktober und November-Sitzungen des Rates Arbeit und

Soziales stark für die zentralen Ergebnisse von Innsbruck eingesetzt. Bei

der Sitzung am 20.11.98 habe ich in meiner Funktion als Vorsitzende den

Mitgliedstaaten ein Kompromißpapier der Präsidentschaft zu den

beschäftigungspolitischen Leitlinien 1999 vorgelegt. Dieses sog. Non -

Paper beinhaltete eine deutliche Stärkung des Chancengleichheitspfeilers

und die Implementierung des Gender - Mainstreaming - Ansatzes.

Nach einer Überarbeitung des Papiers auf Basis der Stellungnahmen aus

den Mitgliedstaaten wurde es am 1. Dezember 1998 im Sozialministerrat

und im anschließenden gemeinsamen Treffen der Arbeits - und

SozialministerInnen und Finanzminister diskutiert und mit kleinen

Änderungen verabschiedet (das Dokument liegt bei).

 

Folgende Punkte sind bei den Leitlinien 1999 aus Sicht der

Chancengleichheit zentral:

• Schaffung eines eigenen Pfeilers zu Chancengleichheit von Frauen und

  Männern;

• Verankerung des Gender – Mainstreaming - Ansatzes in einer eigenen

  Leitlinie 19;

• Bekämpfung sowohl der horizontalen als auch der vertikalen

  Segregation am Arbeitsmarkt und die Reduktion der

  Einkommensunterschiede;

• Anerkennung der Bedeutung der partnerschaftlichen Teilung der

  Versorgungsarbeit für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie;

• Erarbeitung einer familienfreundlichen Politik, die vor allem die

  Bereitstellung bezahlbarer, leicht zugänglicher und qualitativ

  hochwertiger Betreuungseinrichtungen für Kinder und pflegebedürftige

  Personen sowie Elternurlaubsregelungen umfaßt.

 

Diese Punkte machen deutlich, daß die Ergebnisse von Innsbruck

Grundlage für die Überarbeitung der Leitlinien im Bereich

Chancengleichheit von Frauen und Männern waren. Ich glaube, damit ist

uns ein großer Schritt in Richtung Förderung der Chancengleichheit in der

Europäischen Beschäftigungsstrategie gelungen.

zu Frage 2:

Auf Basis der Leitlinien 1999 werden die Nationalen Aktionspläne (NAP)

im kommenden Jahr überarbeitet. Auch Österreich wird Anpassungen

vornehmen müssen und seine Änderungen bis Juni an die Kommission

übermitteln. Für diese Arbeiten wird es wie bereits bei der Erstellung des

NAP wieder Koordinationssitzungen unter der Leitung des BMAGS und des

BMwA mit den entsprechenden Ministerien und den Sozialpartnern geben.

 

Im Bereich Chancengleichheit von Frauen und Männern wurden bereits

im derzeitigen NAP viele Vorarbeiten für die Adaptierung geleistet: So ist

schon jetzt ein wesentliches Element des bestehenden Nationalen

Aktionsplans die Einbeziehung der Chancengleichheit von Frauen und

Männern in alle Maßnahmen. Damit hat Österreich bereits wichtige

Schritte in Richtung eines Gender – Mainstreaming - Ansatzes gesetzt, an die

wir bei der kommenden Überarbeitung anschließen können.

 

zu Frage 3:

Die Ergebnisse wurden eingearbeitet (siehe Frage 1).

 

zu Frage 4:

Im Bereich Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt

wurden einerseits auf nationaler Ebene die entsprechenden Maßnahmen

des NAP umgesetzt, andererseits im Rahmen der österreichischen EU -

Präsidentschaft dieses Thema zum Schwerpunkt verschiedener

Veranstaltungen gewählt.

 

Hinsichtlich der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans für

Beschäftigung wurden Erfolge für Frauenförderung am Arbeitsmarkt

erzielt. In einer Evaluierung der drei zentralen Maßnahmen

(Kindergartenmilliarde, Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS, Frauenstiftung

Steyr und das Unternehmensgründungsprojekt MINERVA) wurde deutlich,

daß diese Maßnahmen zu einer Erhöhung der Beschäftigung um

jahresdurchschnittlich 12.500 Frauen führt und die Arbeitslosigkeit bei

Frauen um 8.400 Personen verringert. Zu erwähnen ist in diesem

Zusammenhang, daß Österreich im sog. Joint - Employment - Report für

seinen “integrativen Ansatz zur Förderung von Frauen am Arbeitsmarkt”

als best - practice - Land hervorgehoben wurde.

 

Das Thema “Chancengleichheit und Beschäftigung” wurde während der

österreichischen Präsidentschaft breit diskutiert. Im Dezember 1998

erfolgte nochmals eine Präsentation der Studie von Prof. Jill Rubery im

Rahmen einer Veranstaltung des Renner - Institutes, wo auch meine

Kollegin Frau Bundesministerin Barbara Prammer und ich die Möglichkeit

hatten, nochmals die zentralen Ergebnisse von Innsbruck und die

Entwicklung bei den Leitlinien 1999 darzustellen. Darüber hinaus hat das

BMAGS bei verschiedenen Veranstaltungen im Rahmen der Präsidentschaft

(wie z.B. dem MISEP - Treffen in Wien), die Frage der Frauenbeschäftigung

zu einem zentralen Thema gemacht.

ERGEBNISSE

 

der gemeinsamen Tagung des Rates “Arbeit und Soziales” und des Rates

“Wirtschaft und Finanzen”

 

Nr. Kommissionsvorschlag: 11911/98 SOC 349 ECOFIN 210

Nr. Vordokument: 13105/98 SOC 434 ECOFIN 240

 

Betr.: Entwurf von Leitlinien für die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten 1999

 

Die Delegationen erhalten nachstehend den Entwurf der beschäftigungspolitischen Leitlinien für

1999, auf den sich der Rat (gemeinsame Tagung des Rates “Arbeit und Soziales” und des Rates

“Wirtschaft und Finanzen”) am 1. Dezember 1998 verständigt hat.

ENTWURF DER BESCHÄFTIGUNGSPOLITISCHEN LEITLINIEN FÜR 1999

 

A. EINLEITUNG

 

1. Aktueller wirtschaftlicher Ausblick und wirtschaftspolitische Reaktionen

 

1998 erfährt die EU ein starkes und beschäftigungsschaffendes BIP - Wachstum. Das

BIP wächst mit geschätzten 2,9 % im Durchschnitt. Etwa 1,7 Millionen neue

Arbeitsplätze sind in den vergangenen zwölf Monaten in der Union geschaffen worden

und die EU - Arbeitslosenquote ist zum ersten Mal seit 1992 unter 10% gefallen. Es ist

eher schwierig, die Auswirkungen der internationalen Finanzkrise auf das zukünftige

Wachstum und die Beschäftigungssituation in den EU – Ländern für 1999 genau zu

evaluieren. Aktuelle Prognosen erwarten einen vorübergehenden Abschwung des

durchschnittlichen BIP - Wachstums auf 2 bis 2 1/2 %, jedoch festhaltend, daß die Risiken

der Voraussage höher als normal sind.

 

Um Wachstum und Beschäftigung zu fördern, ist es wichtig, eine angemessene und

koordinierte Reaktion auf EU - Niveau fortzuführen, die sowohl die Haushalts - und

Geldpolitik als auch Strukturpolitikern und angemessene Lohnentwicklungen umfaßt.

Jeder Akteur ist aufgerufen, zur Sicherung eines für Wachstum und Beschäftigung

insgesamt positiven Policy - Mix beizutragen, in Zusammenhang mit der jeweiligen

konjunkturellen Situation.

 

Im Bereich der Haushaltspolitik muß die Strategie des Stabilitäts - und Wachstumspaktes

auch weiterhin verfolgt werden. Alle Möglichkeiten zur Verbesserung von Qualität und

Effizienz bei Regierungsausgaben müssen genutzt werden. Die Priorität soll dabei auf

Ausgaben für produktive Investitionen in Sach - und Humankapital liegen. Für den Fall,

daß es zu einer unerwartet drastischen Verlangsamung kommt, sollten die automa -

tischen Stabilisatoren soweit wirken können, ohne den Prozeß der strukturellen

Haushaltskonsolidierung zu behindern, soweit dafür der notwendige Raum innerhalb der

Bestimmungen des Stabilitäts - und Wachstumspaktes gegeben ist.

Auf Basis der aktuellen Prognosen werden die aggregierten Lohnentwicklungen moderat

und mit der Preisstabilität vereinbar sein und zu einem Anstieg der Reallöhne führen.

Dies würde dann zusammen mit einem Beschäftigungswachstum einen stetigen Anstieg

der Kaufkraft und des privaten Konsums erlauben. Lohnabschlüsse sollten der

wirtschaftlichen Lage insgesamt, in den verschiedenen Sektoren und in den einzelnen

Unternehmen Rechnung tragen.

 

Die Anstrengungen zur Verbesserung des Funktionierens von Arbeits-, Güter- und

Kapitalmärkten sollten weiter verfolgt werden, um das europäische Wachstumspotential

zu steigern.

 

Lohnentwicklungen, haushaltspolitische Maßnahmen und eine stabile Inflationsrate

haben eine Lockerung der geldpolitischen Bedingungen erlaubt. Es ist nun sehr wahr -

scheinlich, daß die Angleichung von kurzfristigen Zinssätzen innerhalb des Euro -

Währungsgebietes zum niedrigsten Zinsniveau der zukünftigen WWU - Teilnehmer

erfolgen wird. Sollte sich die Lage der Weltwirtschaft weiter verschlechtern, wären die

Voraussetzungen für niedrigere Zinssätze nominelle Lohnerhöhungen, die mit Preis -

stabilität vereinbar sind, und ein nachhaltiger Fortschritt im Prozeß der strukturellen

Haushaltskonsolidierung.

 

2. Verbesserung des Prozesses

 

Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die vorweggenommene Anwendung des

neuen Beschäftigungstitels im Vertrag weiterzuführen, wie es die Staats - und Regie -

rungschefs in Amsterdam bekräftigt haben. Aufbauend auf die diesjährige Erfahrung

wird eine etwas effizientere Gestaltung des Prozesses vorgeschlagen.

 

Im Jahr 1999 und in den folgenden Jahren wird von den Mitgliedstaaten bis Mitte Juni

nur ein jährlicher Implementierungsbericht übermittelt werden, welcher die NAP-

Anpassungen und die Implementierung beinhaltet.

 

Die Kommission wird in einem Frühjahrspaket eine Mitteilung zu “mainstreaming

employment policies” (Beschäftigungspolitik als horizontaler Politikbereich) auf Gemein -

schaftsebene auf der Grundlage von Artikel 127 des Amsterdamer Vertrags präsen -

tieren.

Im Herbst 1999 und in den darauffolgenden Jahren wird die Kommission wieder ihren

Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht und die neuen Leitlinien für die

Beschäftigungspolltik für das Jahr 2000 vorlegen. Der Gemeinsame

Beschäftigungsbericht 1999 wird eine erste Evaluation der Auswirkung der NAPs auf

Grundlage vollständigerer Informationen und aktueller Daten versuchen.

 

Für den zukünftigen Erfolg des Luxemburg - Prozesses ist es wichtig, den integrierten und

koordinierten Ansatz basierend auf soliden makroökonomischen Politiken und

strukturellen Reformen auf den Arbeits -, Produkt - und Kapitalmärkten in Überein -

stimmung mit den Beschäftigungspolitischen Leitlinien und dem neuen Prozeß der

Wirtschaftsreform fortzusetzen. Es ist wichtig, daß ein breiter und intensiver Dialog

zwischen allen Akteuren (Rat, Europäisches Parlament, Sozialpartner, EZB,

Europäische Kommission) stattfindet, der zur Gesamtstrategie für höheres Wachstum

und Beschäftigung beiträgt. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, daß alle

Mitgliedstaaten die Verpflichtung eingegangen sind, eine Politik zu verfolgen, die mit den

beiden politisch zentralen Dokumenten der Gemeinschaft, das sind die Grundzüge der

Wirtschaftspolitik und die Leitlinien für die Beschäftigungspolitik, in Einklang stehen. Dies

wird, unbeschadet der endgültigen Entscheidungen über diese Dokumente, auch einen

intensivierten Dialog und die gegenseitige Kooperation des Rates (ECOFIN und Arbeit

und Soziales) begünstigen. Um den Rat zu unterstützen, sollte die Zusammenarbeit der

beratenden Ausschüsse (WFA, ABA, WPA) wesentlich verstärkt werden.

B. DIE BESCHÄFTIGUNGSPOLITISCHEN LEITLINIEN FÜR 1999 (1)

 

EINLEITUNG: QUANTITATIVE ZIEL VORGABEN UND INDIKATOREN

 

Es ist wesentlich, daß die Beschäftigungspolitischen Leitlinien in konkrete Nationale

Aktionspläne für Beschäftigung umgesetzt werden. Der Gebrauch gemeinsamer

Indikatoren, die auf vergleichbaren Statistiken beruhen, ist von zentraler Bedeutung für

ein effektives Monitoring und die Evaluation der Maßnahmen, sowohl auf nationaler als

auch auf Gemeinschaftsebene. Bislang sind Grundlegende Indikatoren der

Beschäftigungsleistung in mehreren Gemeinsamen Beschäftigungsberichten verwendet

worden und die Arbeit an Maßnahmenindikatoren, in bezug auf die konkreten Leitlinien,

kommt gut voran. Es wurde in Luxemburg vereinbart, daß das letztendliche Ziel einer

Koordination der Beschäftigungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten eine signifikante und

nachhaltige Anhebung der Beschäftigungsquote in Europa ist.

 

Um konkrete Ergebnisse zu erreichen, werden die Mitgliedstaaten

- nachdrücklich aufgefordert, den Prozeß der Definition und Sammlung vergleichbarer

  Daten zu unterstützen um die drei EU-weiten operationellen Zielsetzungen der Leit - 

  linien 1 - 3 umzusetzen. Dies schließt insbesondere die Entwicklung verläßlicher

  Stromgrößen hinsichtlich der Beschäftigung und der Arbeitslosigkeit ein.

- dafür sorgen, daß im Hinblick auf eine aussagekräftige Bewertung der Umsetzung

  der Leitlinien geeignete Datenerhebungssysteme und -verfahren zur Verfügung

  stehen.

 

Außerdem werden die Mitgliedstaaten eingeladen, selbst einzelstaatliche Zielsetzungen

festzulegen, die, wo immer es möglich und geeignet ist, quantifiziert werden könnten.

 

Zusätzlich ist es erforderlich, objektive Kriterien für die Auswahl von guten Praktiken zu

entwickeln.

 

(1)    Der vom Rat auf seiner gemeinsamen Tagung vereinbarte Text basiert auf der Annahme, daß     die horizontalen Themenbereiche “Informationsgesellschaft nicht angemeldete Erwerbstätigkeit Förderung der lokalen Entwicklung, ESF, Umweltentwicklung und nachhaltige Entwicklung" (ergänzt durch den Bereich “Kultur und Beschäftigung") in ihren wesentlichen Teilen in den Erwägungsgründen der kommenden Entschließung des Rates zu den Leitlinien für die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten 1999 umgesetzt sind.

1. VERBESSERUNG DER BESCHÄFTIGUNGSFÄHIGKEIT

 

Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und Verhütung von

Langzeitarbeitslosigkeit

 

Zur Bekämpfung der Jugend - und Langzeitarbeitslosigkeit werden sich die Mitglied -

staaten verstärkt bemühen, präventive Strategien auszuarbeiten, die auf eine

frühzeitige Ermittlung der individuellen Bedürfnisse und auf die Verbesserung der

Beschäftigungsfähigkeit abzielen. Binnen einer von den Mitgliedstaaten selbst

festzulegenden Frist, die außer in Ländern mit besonders hoher Arbeitslosigkeit vier

Jahre nicht überschreiten darf, stellen die Mitgliedstaaten sicher,

 

1. daß allen Jugendlichen ein Neuanfang in Form einer Ausbildung, einer Umschu -

    lung, einer Berufserfahrung, eines Arbeitsplatzes oder einer anderen die

    Beschäftigungsfähigkeit fördernden Maßnahme ermöglicht wird, ehe sie sechs

    Monate lang arbeitslos sind;

 

2. daß arbeitslosen Erwachsenen durch eines der vorgenannten Mittel oder

    genereller durch individuelle Betreuung in Form von Berufsberatung ebenfalls ein

    Neuanfang ermöglicht wird, ehe sie zwölf Monate lang arbeitslos sind.

 

Diese Maßnahmen zur Vorbeugung und zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit

sollten mit Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen verknüpft

werden.

 

Übergang von passiven zu aktiven Maßnahmen

 

Die Sozialleistungssysteme, Steuersysteme und Ausbildungssysteme sind - soweit

erforderlich - zu überprüfen und so anzupassen, daß sie zur Förderung der Beschäf -

tigungsfähigkeit der Arbeitskräfte beitragen. Jeder Mitgliedstaat

3. bemüht sich, die Zahl der Personen spürbar zu erhöhen, die in den Genuß aktiver

   

    Maßnahmen zur Förderung ihrer Beschäftigungsfähigkeit kommen. Zwecks Erhö -

    hung des Prozentsatzes der Arbeitslosen, denen eine Ausbildung oder eine ent -

    sprechende Maßnahme angeboten wird, legt er dabei insbesondere nach

    Maßgabe seiner Ausgangssituation als Zielvorgabe fest, eine schrittweise

    Annäherung an den Durchschnitt der drei erfolgreichsten Mitgliedstaaten,

    mindestens aber einen Anteil von 20 % zu erreichen;

 

4. wird seine Steuer - und Leistungssysteme überprüfen und gegebenenfalls neu

    ausrichten und Arbeitslosen und anderen Nichterwerbstätigen Anreize bieten, sich

    um Arbeit oder Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit zu

    bemühen und entsprechende Angebote wahrzunehmen, und für die

    Arbeitgeberinnen Anreize bieten, damit sie mehr Arbeitsplätze schaffen.

    Außerdem ist es wichtig, im Zusammenhang mit einer Politik zugunsten des

    aktiven Alterns unter anderem Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Arbeits-

    fähigkeit und zur Förderung des lebensbegleitenden Lernens sowie andere

    flexible Arbeitsregelungen zu entwickeln, um auch älteren ArbeitnehmerInnen die

    aktive Teilnahme am Arbeitsleben zu ermöglichen.

 

Förderung eines Partnerschaftskonzepts

 

Maßnahmen der Mitgliedstaaten allein reichen nicht aus, um die Beschäftigungs -

fähigkeit in dem gewünschten Umfang zu fördern. Daher

 

5. werden die Sozialpartner nachdrücklich aufgefordert, auf ihrer jeweiligen

    Zuständigkeits - und Aktionsebene bald Vereinbarungen zu treffen, um zusätzliche

    Möglichkeiten für Ausbildung, Berufserfahrung, Praktika oder sonstige

    Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit zu schaffen;

 

6. werden sich beide, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner, bemühen, zur

    Heranbildung qualifizierter und anpassungsfähiger Arbeitskräfte die Möglichkeiten

    für lebensbegleitendes Lernen, insbesondere im Bereich der Informations- und

    Kommunikationstechnologien, auszubauen, und im Benehmen mit dem Ausschuß

    für Beschäftigung und Arbeitsmarkt eine Definition des lebensbegleitenden Lernen

    vornehmen, um Ziele im Einklang mit den nationalen Rahmenbedingungen für

    jene Personen zu setzen, die in den Genuß derartiger Maßnahmen kommen.

    Dabei ist insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß entsprechende Maßnahmen

    für ältere ArbeitnehmerInnen leicht zugänglich sind.

Erleichterung des Übergangs von der Schule zum Beruf

 

Schulabbrecher, die nicht über die auf dem Arbeitsmarkt geforderten Qualifikationen

verfügen, haben schlechte Aussichten auf einen Arbeitsplatz. Die Mitgliedstaaten

werden deshalb

 

7. die Qualität ihres Schulsystems verbessern, damit die Zahl der Schulabbrecher

    spürbar verringert wird. Ein besonderes Augenmerk sollte auch den Jugendlichen

    mit Lernschwierigkeiten gelten.

 

8. dafür Sorge tragen, daß die Jugendlichen besser befähigt werden, sich an den

    technologischen und wirtschaftlichen Wandel anzupassen, und daß ihnen den

    Bedürfnissen das Arbeitsmarktes entsprechende Qualifikationen vermittelt werden

    Dies kann gegebenenfalls durch die Einführung oder durch den Ausbau von

    Lehrlingsausbildungssystemen geschehen.

 

Schaffung eines Arbeitsmarktes, der allen offensteht

 

Zahlreichen gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersonen bereitet es besondere

Schwierigkeiten, geeignete Qualifikationen zu erwerben, Zugang zum Arbeitsmarkt zu

finden und sich auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten. Hier ist ein ganzes Bündel aufein -

ander abgestimmter Maßnahmen erforderlich, die darauf abstellen, die Eingliederung

der Betreffenden in das Erwerbsleben zu fördern und Diskriminierungen zu bekämpfen.

Die Mitgliedstaaten

 

9. werden den Bedürfnissen behinderter Menschen, ethnischer Minderheiten und

    anderer Gruppen und Einzelpersonen, die gegebenenfalls benachteiligt sind,

    besondere Aufmerksamkeit schenken und geeignete präventive und aktive

    politische Ansätze entwickeln, um die Eingliederung der Betreffenden in den

    Arbeitsmarkt zu fördern.

II. ENTWICKLUNG DES UNTERNEHMERGEISTES

 

Erleichterung der Gründung und des Führens von Unternehmen

 

Der Aufbau neuer Unternehmen und das Wachstum von Klein - und Mittelbetrieben sind

wesentliche Voraussetzungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für die Aus -

weitung von Weiterbildungsmöglichkeiten für junge Menschen. Zur Unterstützung

dieses Prozesses gilt es, in allen Teilen der Gesellschaft die Bereitschaft zur Ausübung

einer unternehmerischen Tätigkeit zu fördern, für klare, stabile und berechenbare

Vorschriften Sorge zu tragen und die Bedingungen für die Entwicklung der

Risikokapitalmärkte zu verbessern. Die Mitgliedstaaten sollten auch die administrativen

und steuerlichen Belastungen der mittelständischen Wirtschaft reduzieren und

vereinfachen. Diese Maßnahmen werden die Versuche der Mitgliedstaaten bei der

Bekämpfung der nichtangemeldeten Erwerbstätigkeit unterstützen. Die Mitgliedstaaten

werden zu diesem Zweck.

 

10. besondere Aufmerksamkeit darauf verwenden, die Gemeinkosten und die

     Verwaltungskosten der Unternehmen, vor allem der kleinen und mittleren

     Unternehmen, insbesondere bei Unternehmensgründungen und bei der Ein -

     stellung zusätzlichen Personals, erheblich zu senken;

 

11. die Entwicklung selbständiger Erwerbstätigkeit fördern, indem sie prüfen, welche

     Hindernisse - insbesondere in bezug auf Steuern und Sozialversicherung - der

     Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit und der Gründung von Klein-

     unternehmen möglicherweise im Wege stehen und wie diese Hindernisse

     abgebaut werden könnten, und indem sie spezielle Schulungsmaßnahmen und

     gezielte Unterstützungsangebote für UnternehmerInnen fördern.

 

Ausschöpfung neuer Möglichkeiten für die Schaffung von Arbeitsplätzen

 

Wenn die Europäische Union das Beschäftigungsproblem in den Griff bekommen will,

müssen alle Möglichkeiten für die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die neuen

Technologien und sonstige Innovationen effektiv genutzt werden. Zu diesem Zweck

werden die Mitgliedstaaten

12. Maßnahmen fördern, die darauf abzielen, die Möglichkeiten für die Schaffung von

     Arbeitsplätzen auf lokaler Ebene, im Sozialwesen, im Bereich der Um -

     welttechnologien und bei neuen Aktivitäten im Zusammenhang mit den vom Markt

     noch nicht befriedigten Bedürfnissen, voll auszuschöpfen und hierbei untersuchen,

     welche Hindernisse dem entgegenstehen und wie diese Hindernisse verringert

     werden können. Hierbei ist der besonderen Rolle der örtlichen Behörden und der

     Sozialpartner Rechnung zu tragen.

 

13. Rahmenbedingungen entwickeln, um das Beschäftigungspotential des Dienst -

      leistungssektors und der industrienahen Dienstleistungen voll zu nutzen, unter

      anderem durch die Erschließung des Beschäftigungspotentials der Informations -

      gesellschaft und des Umweltsektors, um mehr und bessere Arbeitsplätze zu

      schaffen.

 

Beschäftigungsfreundlichere Gestaltung der Steuersysteme

 

und Umkehr des langfristigen Trends zu einer höheren Steuer - und Abgabenbelastung

der Arbeit (Anstieg von 35 % im Jahre 1980 auf über 42 % im Jahre 1995). Jeder

Mitgliedstaat

 

14. legt, soweit erforderlich und unter Berücksichtigung des derzeitigen Niveaus, als

     Zielvorgabe eine schrittweise Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung insge -

     samt und, wo angemessen, der Steuerbelastung der Arbeit und der Lohnneben -

     kosten insbesondere hinsichtlich der niedrig qualifizierten und schlecht bezahlten

     Arbeit fest, ohne dabei die Sanierung der öffentlichen Haushalte und das finan -

     zielle Gleichgewicht der Sozialversicherungssysteme in Frage zu stellen. Dabei

     prüft er gegebenenfalls, ob die Einführung einer Energiesteuer, einer Besteuerung

     der Schadstoffemissionen oder sonstiger steuerlicher Maßnahmen zweckmäßig

     ist.

 

15. prüft - ohne daß dazu eine Verpflichtung besteht-, ob der Mehrwertsteuersatz bei

      arbeitsintensiven Dienstleistungen, die keinem grenzüberschreitenden Wett-

      bewerb ausgesetzt sind, gesenkt werden sollte.

III. FÖRDERUNG DER ANPASSUNGSFÄHIGKEIT DER UNTERNEHMEN UND IHRER

BESCHÄFTIGTEN

 

Modernisierung der Arbeitsorganisation

 

Um die Modernisierung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsverhältnisse zu fördern,

sollte eine starke Partnerschaft auf allen geeigneten Ebenen (europäische, nationale,

sektorale, lokale und Unternehmensebene) aufgebaut werden:

 

16. Die Sozialpartner werden aufgefordert, auf allen geeigneten Ebenen Vereinba -

      rungen zur Modernisierung der Arbeitsorganisation, darunter auch anpassungs -

      fähige Arbeitsregelungen, auszuhandeln, um die Unternehmen produktiv und

      wettbewerbsfähig zu machen und ausgewogenes Verhältnis zwischen Anpas -

      sungsfähigkeit und Sicherheit zu erreichen. Diese Vereinbarungen können bei -

      spielsweise auch Regelungen betreffend Jahresarbeitszeiten, Arbeitszeitverkür -

      zungen, Reduzierung der Überstunden, Ausbau der Teilzeitarbeit, lebenslange

      Weiterbildung und Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit beinhalten.

 

17. Jeder Mitgliedstaat prüft seinerseits, ob es zweckdienlich erscheint, in seinen

      Rechtsvorschriften anpassungsfähigere Formen von Arbeitsverträgen vorzusehen,

      um dem Umstand Rechnung zu tragen, daß immer vielfältigere Beschäfti -

      gungsformen entstehen. ArbeitnehmerInnen, die im Rahmen derartiger Arbeits -

      verträge beschäftigt sind, sollten zugleich in den Genuß einer ausreichenden

      Sicherheit und eines besseren Arbeitnehmerstatus gelangen, wobei den Erfor -

      dernissen der Unternehmen Rechnung zu tragen ist.

 

Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen

 

Um die Kenntnisse und Fertigkeiten der Beschäftigten in den Unternehmen zu verbes -

sern, werden von den Mitgliedstaaten

 

18. die Hemmnisse insbesondere steuerlicher Art überprüft, die möglicherweise In -

      vestitionen in die Humanressourcen im Wege stehen, und gegebenenfalls

      steuerliche oder sonstige Anreize für innerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen

      vorgesehen; sie prüfen ferner neue Regelungen und überprüfen den bestehenden

      Regelungsrahmen daraufhin, ob sie dazu beitragen, die Beschäftigungs -

      hemmnisse zu verringern und die Fähigkeit des Arbeitsmarktes zur Anpassung an

      den Strukturwandel der Wirtschaft zu erhöhen.

IV. VERSTÄRKUNG DER MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER

CHANCENGLEICHHEIT VON FRAUEN UND MÄNNERN

 

Gender Mainstreaming - Ansatz

 

Frauen haben nach wie vor besondere Probleme beim Zugang zum Arbeitsmarkt, beim

beruflichen Aufstieg beim Entgelt und bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Daher ist es unter anderem wichtig,

 

- sicherzustellen, daß aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Frauen in dem

  Umfang zugänglich gemacht werden, wie es ihrem Anteil an den Arbeitslosen

  entspricht;

 

- negative Anreizwirkungen, dort wo solche im Steuer -  und Leistungssystem

  identifiziert werden, aufgrund ihrer negativen Auswirkungen auf die Erwerbs -

  beteiligung von Frauen zu beseitigen;

 

- besondere Aufmerksamkeit den Hindernissen zu widmen, denen sich Frauen

  gegenübersehen, die Unternehmen gründen oder sich selbständig machen wollen;

 

- sicherzustellen, daß Frauen flexibler Formen der Arbeitsorganisation positiv

  nutzen können.

 

Daher werden die Mitgliedstaaten

 

19. einen Gender - Mainstreaming - Ansatz bei der Umsetzung der Leitlinien in allen

      4 Säulen zugrunde legen. Im Hinblick auf eine aussagekräftige Bewertung der mit

      dem Mainstreaming erzielten Fortschritte haben die Mitgliedstaaten dafür zu

      sorgen, daß geeignete Datenerhebungssysteme und - verfahren zur Verfügung

      stehen.

Abbau der geschlechtsspezifischen Unterschiede am Arbeitsmarkt

 

Die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner sollten ihren Willen zur Förderung der Chan -

cengleichheit durch eine Erhöhung der Frauenbeschäftigungsquote zum Ausdruck brin -

gen. Sie sollten ihre Aufmerksamkeit auch auf das Ungleichgewicht zwischen Frauen -

und Männeranteil in bestimmten Wirtschaftsbereichen und Berufen genauso wie auf die

Verbesserung der Aufstiegschancen von Frauen richten. Die Mitgliedstaaten

 

20. werden sich bemühen, das Gefälle zwischen der Arbeitslosigkeit von Frauen und

      Männern zu vermindern, indem sie aktiv für ein hohes Beschäftigungsniveau bei

      den Frauen hinarbeiten und Maßnahmen ergreifen, um eine ausgewogene Re-

      präsentanz von Frauen und Männern in allen Sektoren und an allen Arbeitsplätzen

      zu erreichen. Sie werden die Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts

      für gleiche Arbeit oder Arbeit gleichen Werts sowie die Verringerung der

      Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern vorantreiben. Um die

      Diskriminierung zwischen Frauen und Männern abzubauen, werden die Mitglied -

      staaten auch einen verstärkten Einsatz von frauenfördernden Maßnahmen in

      Erwägung ziehen.

 

Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

 

Maßnahmen für eine Unterbrechung der Berufstätigkeit, Elternurlaub und Teilzeitarbeit

wie auch flexible Arbeitsregelungen, die beiden, sowohl ArbeitgeberInnen als auch

ArbeitnehmerInnen nutzen, sind für Frauen und Männer von besonderer Bedeutung.

Die Umsetzung der verschiedenen Richtlinien und Vereinbarungen der Sozialpartner in

diesem Bereich sollte vorangetrieben und regelmäßig überprüft werden. Es muß ein

angemessenes Angebot an guten Betreuungs- und Pflegedienstleistungen für Kinder

und andere Familienangehörige geschaffen werden, um Frauen und Männern den

Zugang zum Arbeitsmarkt und das Verbleiben im Erwerbsleben zu erleichtern. In

diesem Zusammenhang ist die partnerschaftliche Teilung der Versorgungsarbeit

unumgänglich. Um die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu fördern, werden

die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner:

 

21. eine familienfreundliche Politik erarbeiten, umsetzen und vorantreiben, die die

      Bereitstellung bezahlbarer, leicht zugänglicher und qualitativ hochwertiger Be-

      treuungseinrichtungen für Kinder und pflegebedürftige Personen sowie Eltern-

      urlaubsregelungen und sonstige Möglichkeiten einer vorübergehender Arbeits-

      befreiung umfaßt.

Erleichterung der Rückkehr ins Erwerbsleben

 

Die Mitgliedstaaten

 

22. werden den Frauen und Männern besondere Aufmerksamkeit widmen, die nach

      einer Unterbrechung ins Arbeitsleben zurückkehren wollen, und in Hinblick darauf

      prüfen, wie sich die Hindernisse, die dem im Wege stehen, schrittweise beseitigen

      lassen.