4915/AB XX.GP
zur Zahl 5202/J - NR/1998
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl. - Ing. Maximilian Hofmann und Kollegen ha -
ben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend “die Behinderung des Bundesmini -
sters für Justiz bei der Bekämpfung der NS - Wiederbetätigung gem. § 3 Verbotsge -
setz durch das Bundesministerium für Inneres”, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Ich verweise auf meine Beantwortung vom 29. Juli 1998 zur Frage 13 der schriftli -
chen Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Dipl. - lng. Maximilian Hofmann,
Mag. Herbert Haupt und Kollegen, ZI. 4521/J - NR/1998, und auf meine Beantwor -
tung vom 10. November 1998 zur schriftlichen Anfrage der Abgeordneten zum Na -
tionalrat Dipl. - lng. Maximilian Hofmann und Kollegen, ZI. 5047/J - NR/1998, und halte
neuerlich fest, dass die den eben zitierten Anfragen sowie auch der nunmehrigen
Anfrage offenkundig zugrundeliegende Annahme, ein Vorgehen der Vereinsbehörde
zur Auflösung eines Vereines wegen Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgeset -
zes setze voraus, dass einzelne Mitglieder des Vereins oder bestimmte Teilnehmer
an Vereinsveranstaltungen nach dem Verbotsgesetz strafgerichtlich verfolgt oder
verurteilt worden seien, nicht zutreffend ist. Auf Grund der vorliegenden Anfrage
sind daher vom Justizressort keine Maßnahmen zu ergreifen.