4918/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5227/J betreffend
,,Klimt - Villa” im 13. Wiener Gemeindebezirk, Wittegasse/Feldmühlgasse, welche die
Abgeordneten Schmidt und PartnerInnen am 26. 1.1998 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Da seitens des Bundes kein Bedarf an einer weiteren Nutzung der Liegenschaft
angemeldet wurde, ist beabsichtigt, diese zu veräußern und es wurde die
Bundesimmobiliengesellschaft beauftragt, die Verkaufsverhandlungen Namens des
Bundes abzuwickeln. Mit der konkreten
Interessentensuche wurde noch nicht begonnen.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Bei Erhalt der bestehenden Widmung “Öffentliche Zwecke" wäre für den Erwerber eine
ungeschränkte Nutzung der verkaufsgegenständlichen Liegenschaft nicht möglich bzw.
würde sich dies negativ auf den Verkaufspreis auswirken.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die Republik Österreich bezahlte im Jahr 1954 einen Kaufpreis von insgesamt
ATS 498.552, -- . Davon entfielen ATS 317.552, -- auf den (Grundwert sowie
ATS 181.000, -- auf den Gebäudewert.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten hat keinen Bedarf
mit der Begründung Gedenkstätte oder Museum angemeldet. Das Bundesdenkmalamt hat
die Frage des Denkmalschutzes verneint.