4918/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5227/J betreffend

,,Klimt - Villa” im 13. Wiener Gemeindebezirk, Wittegasse/Feldmühlgasse, welche die

Abgeordneten Schmidt und PartnerInnen am 26. 1.1998 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Da seitens des Bundes kein Bedarf an einer weiteren Nutzung der Liegenschaft

angemeldet wurde, ist beabsichtigt, diese zu veräußern und es wurde die

Bundesimmobiliengesellschaft beauftragt, die Verkaufsverhandlungen Namens des

Bundes abzuwickeln. Mit der konkreten Interessentensuche wurde noch nicht begonnen.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Bei Erhalt der bestehenden Widmung “Öffentliche Zwecke" wäre für den Erwerber eine

ungeschränkte Nutzung der verkaufsgegenständlichen Liegenschaft nicht möglich bzw.

würde sich dies negativ auf den Verkaufspreis auswirken.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die Republik Österreich bezahlte im Jahr 1954 einen Kaufpreis von insgesamt

ATS 498.552, -- . Davon entfielen ATS 317.552, -- auf den (Grundwert sowie

ATS 181.000, -- auf den Gebäudewert.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Nein.

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten hat keinen Bedarf

mit der Begründung Gedenkstätte oder Museum angemeldet. Das Bundesdenkmalamt hat

die Frage des Denkmalschutzes verneint.