492/AB

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr.Volker Kier und Genossen vom 23. April

l996, Nr. 449/J, betreffend Treffsicherheit von Transferleistungen, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

Zu l . :

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß der Begriff "Transferleistung" nicht eindeutig und

allgemeingültig definiert ist und vorhandene finanzwissenschaftliche Definitionen wie z.B. im

Kontenplan für Gebietskörperschaften (KoG) im Zusammenhang mit der jeweiligen Zielsetzung

zu verstehen sind.

Die Transferleistungen des Bundes sind all jene Leistungen, welche im Bundesbudget unter den

VA-Posten 73.. bis 78.. verbucht werden. Eine vollständige Aufstellung enthält der III. Teil zum

jährlichen Amtsbehelf zum Bundesfinanzgesetz, welcher dem Nationalrat zur Verfügung steht.

Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich auf eine taxative Aufzählung all dieser Leistungen

verzichte.

Ergänzend möchte ich festhalten, daß es in Verbindung mit der Fragestellung nach der

"Treffsicherheit der Transfers" sicherlich zulässig und sinnvoll ist, z.B. auch indirekte

Förderungen oder steuerliche Begünstigungen (siehe Förderungsbericht) und auch einige

Realtransfers den Transferzahlungen zuzuordnen.

Eine aus dem Kontenplan für Gebietskörperschaften entnommene detaillierte Begriffsdefinition

liegt der Anfragebeantwortung als Anlage bei.

Zu 2.:

Die Transferzahlungen sind Ausdruck der klassischen Aufgabe des modernen Wohlfahrtstaates,

die Ungleichheit der über den Markt vet.teilten Einkommen und Lebenschancen zu verringen,

die Wirtschaft zu fördern und über den Finanzausgleich die Finanzkraft zwischen den

öffentlichen Körperschaften auszugleichen.

Zu 3. und 4. :

Das Strukturanpassungsgesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen, welche die Treffsicherheit

der Transferleistungen verbessern. Diese Maßnahmen betreffen vor allem den Familien- und

Sozialbereich und somit nicht den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Aus

diesem Grunde und weil Anfragen über die Treffsicherheit von Transferleistungen auch an den

Herrn Bundeskanzler (Nr. 450/J) und die Herrn Bundesminister für Arbeit und Soziales (Nr.

45 l/J) und Umwelt, Jugend und Familie (Nr. 454/J) gerichtet wurden, ersuche ich um

Verständnis, daß ich zu diesen Fragen nicht im einzelnen Stellung nehme, sondern nur generell

darauf hinweise, daß die Erhöhung der Treffsicherheit der Transferleistungen ein zentrales

Kriterium bei der Festlegung der einzelnen Maßnahmen des Strukturanpassungsgesetzes war.