492/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr.Volker Kier und Genossen vom 23. April
l996, Nr. 449/J, betreffend Treffsicherheit von Transferleistungen, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu l . :
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß der Begriff "Transferleistung" nicht eindeutig und
allgemeingültig definiert ist und vorhandene finanzwissenschaftliche Definitionen wie z.B. im
Kontenplan für Gebietskörperschaften (KoG) im Zusammenhang mit der jeweiligen Zielsetzung
zu verstehen sind.
Die Transferleistungen des Bundes sind all jene Leistungen, welche im Bundesbudget unter den
VA-Posten 73.. bis 78.. verbucht werden. Eine vollständige Aufstellung enthält der III. Teil zum
jährlichen Amtsbehelf zum Bundesfinanzgesetz, welcher dem Nationalrat zur Verfügung steht.
Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich auf eine taxative Aufzählung all dieser Leistungen
verzichte.
Ergänzend möchte ich festhalten, daß es in Verbindung mit der Fragestellung nach der
"Treffsicherheit der Transfers" sicherlich zulässig und sinnvoll ist, z.B. auch indirekte
Förderungen oder steuerliche Begünstigungen (siehe Förderungsbericht) und auch einige
Realtransfers den Transferzahlungen zuzuordnen.
Eine aus dem Kontenplan für Gebietskörperschaften entnommene detaillierte Begriffsdefinition
liegt der Anfragebeantwortung als Anlage bei.
Zu 2.:
Die Transferzahlungen sind Ausdruck der klassischen Aufgabe des modernen Wohlfahrtstaates,
die Ungleichheit der über den Markt vet.teilten Einkommen und Lebenschancen zu verringen,
die Wirtschaft zu fördern und über den Finanzausgleich die Finanzkraft zwischen den
öffentlichen Körperschaften auszugleichen.
Zu 3. und 4. :
Das Strukturanpassungsgesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen, welche die Treffsicherheit
der Transferleistungen verbessern. Diese Maßnahmen betreffen vor allem den Familien- und
Sozialbereich und somit nicht den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Aus
diesem Grunde und weil Anfragen über die Treffsicherheit von Transferleistungen auch an den
Herrn Bundeskanzler (Nr. 450/J) und die Herrn Bundesminister für Arbeit und Soziales (Nr.
45 l/J) und Umwelt, Jugend und Familie (Nr. 454/J) gerichtet wurden, ersuche ich um
Verständnis, daß ich zu diesen Fragen nicht im einzelnen Stellung nehme, sondern nur generell
darauf hinweise, daß die Erhöhung der Treffsicherheit der Transferleistungen ein zentrales
Kriterium bei der Festlegung der einzelnen Maßnahmen des Strukturanpassungsgesetzes war.