4920/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5279/J betreffend
hochrangigen Straßenbau, welche die Abgeordneten Edler und Genossen am 27.11.1998
an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Eine Nordautobahn ist derzeit im Verzeichnis zum Bundesstraßengesetz nicht enthalten.
Ich bin aber der Meinung, daß gerade im ostösterreichischen Raum und in Richtung der
angrenzenden Reformstaaten ein Ausbau der Verkehrs - Infrastruktur notwendig ist. Das
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat deshalb eine Studie
“Gestaltung des Straßennetzes im Donaueuropäischen Raum unter besonderer Beachtung
des Wirtschaftsstandortes Österreich" (GSD - Studie) in Auftrag gegeben. Diese Studie
wird Aussagen über die Notwendigkeit künftiger zusätzlicher Infrastrukturmaßnahmen -
vor allem im Osten des Bundesgebietes - ermöglichen. In diese Untersuchungen sind
unter anderem Vertreter des Landes Wien und
Niederösterreich eingebunden. Mit dem
Abschluß der Studie ist Ende Jänner 1999 zu rechnen. Konkrete Aussagen über
Finanzierung und Finalisierungshorizont der aus dieser Studie abzuleitenden Maßnahmen
sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.
Konkrete Aussagen über den Trassenverlauf einer hochrangigen Straßenverbindung
Richtung Norden können erst nach Vorliegen der Ergebnisse der CSD - Studie und
Durchführung der weiteren Planungsschritte getroffen werden.
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
Die in der Anfrage angesprochene Donauquerung zwischen Korneuburg und
Klosterneuburg ist im Niederösterreichischen Landesverkehrskonzept - nicht jedoch im
Bundesstraßennetz - als mittelfristige Maßnahme enthalten. Die Planungen werden daher
vorerst im Wirkungsbereich des Landes Niederösterreich durchzuführen und dann an mein
Ressort zwecks Berücksichtigung im Bundesstraßenbereich heranzutragen sein.
In der Anlage zum Bundesstraßengesetz ist im Zuge der B 301 eine weitere
Donauquerung im Süden von Wien vorgesehen. Diese wird im Zuge der Planungen für
eine Nordostumfahrung Wiens - die derzeit im Bundesstraßengesetz nicht enthalten ist -
gemeinsam von den Dienststellen des Landes Wien und Niederösterreich geprüft. Dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten liegen derzeit noch keine
konkreten Planungsergebnisse vor.
Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:
Die der ASFINAG derzeit zur Verfügung stehenden Mittel reichen vorläufig aus, um die
der ASFINAG übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Mittelfristig wird es - vor
allem zur Realisierung weiterer Neubauvorhaben
- erforderlich sein, zusätzliche
Einnahmen zu lukrieren bzw. Bundeszuschüsse an die ASFINAG zu leisten. Die
fahrleistungsabhängige Bemautung von LKW‘s wurde von einer Koalitionsarbeitsgruppe
bestehend aus Experten der Bundesarbeiterkammer, des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr,
der Industriellenvereinigung, der Landwirtschaftskammer, des österreichischen
Gewerkschaftsbundes, der Länder Burgenland und Vorarlberg und der Wirtschaftskammer
Österreich über den Sommer 1997 untersucht und im September 1997 aus einer Reihe von
Mautsystemen das duale halboffene System als machbar und zuverlässig im Sinne des
Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 empfohlen. Nach den Terminplänen der für die
Mauteinführung zuständigen ASFINAG ist die flächendeckende fahrleistungsabhängige
Bemautung des LKW - Verkehrs frühestens ab dem 1. Jänner 2002 möglich.