4920/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5279/J betreffend

hochrangigen Straßenbau, welche die Abgeordneten Edler und Genossen am 27.11.1998

an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Eine Nordautobahn ist derzeit im Verzeichnis zum Bundesstraßengesetz nicht enthalten.

Ich bin aber der Meinung, daß gerade im ostösterreichischen Raum und in Richtung der

angrenzenden Reformstaaten ein Ausbau der Verkehrs - Infrastruktur notwendig ist. Das

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat deshalb eine Studie

“Gestaltung des Straßennetzes im Donaueuropäischen Raum unter besonderer Beachtung

des Wirtschaftsstandortes Österreich" (GSD - Studie) in Auftrag gegeben. Diese Studie

wird Aussagen über die Notwendigkeit künftiger zusätzlicher Infrastrukturmaßnahmen -

vor allem im Osten des Bundesgebietes - ermöglichen. In diese Untersuchungen sind

unter anderem Vertreter des Landes Wien und Niederösterreich eingebunden. Mit dem

Abschluß der Studie ist Ende Jänner 1999 zu rechnen. Konkrete Aussagen über

Finanzierung und Finalisierungshorizont der aus dieser Studie abzuleitenden Maßnahmen

sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.

 

Konkrete Aussagen über den Trassenverlauf einer hochrangigen Straßenverbindung

Richtung Norden können erst nach Vorliegen der Ergebnisse der CSD - Studie und

Durchführung der weiteren Planungsschritte getroffen werden.

 

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Die in der Anfrage angesprochene Donauquerung zwischen Korneuburg und

Klosterneuburg ist im Niederösterreichischen Landesverkehrskonzept - nicht jedoch im

Bundesstraßennetz - als mittelfristige Maßnahme enthalten. Die Planungen werden daher

vorerst im Wirkungsbereich des Landes Niederösterreich durchzuführen und dann an mein

Ressort zwecks Berücksichtigung im Bundesstraßenbereich heranzutragen sein.

 

In der Anlage zum Bundesstraßengesetz ist im Zuge der B 301 eine weitere

Donauquerung im Süden von Wien vorgesehen. Diese wird im Zuge der Planungen für

eine Nordostumfahrung Wiens - die derzeit im Bundesstraßengesetz nicht enthalten ist -

gemeinsam von den Dienststellen des Landes Wien und Niederösterreich geprüft. Dem

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten liegen derzeit noch keine

konkreten Planungsergebnisse vor.

 

Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:

 

Die der ASFINAG derzeit zur Verfügung stehenden Mittel reichen vorläufig aus, um die

der ASFINAG übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Mittelfristig wird es - vor

allem zur Realisierung weiterer Neubauvorhaben - erforderlich sein, zusätzliche

Einnahmen zu lukrieren bzw. Bundeszuschüsse an die ASFINAG zu leisten. Die

fahrleistungsabhängige Bemautung von LKW‘s wurde von einer Koalitionsarbeitsgruppe

bestehend aus Experten der Bundesarbeiterkammer, des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr,

der Industriellenvereinigung, der Landwirtschaftskammer, des österreichischen

Gewerkschaftsbundes, der Länder Burgenland und Vorarlberg und der Wirtschaftskammer

Österreich über den Sommer 1997 untersucht und im September 1997 aus einer Reihe von

Mautsystemen das duale halboffene System als machbar und zuverlässig im Sinne des

Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 empfohlen. Nach den Terminplänen der für die

Mauteinführung zuständigen ASFINAG ist die flächendeckende fahrleistungsabhängige

Bemautung des LKW - Verkehrs frühestens ab dem 1. Jänner 2002 möglich.