4921/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5435/J betreffend
Arbeitsleihverträge und Leiharbeit im öffentlichen Dienst, welche die Abgeordneten Haider
und Kollegen am 16.12.1998 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten waren im Jahr 1998 fünf
Personen auf Grund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Diese Arbeitskräfte wurden im Kabinett
des Bundesministers eingesetzt
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat Arbeitsleihverträge mit der
Wirtschaftskammer Österreich abgeschlossen.
Antwort zu den Punkten 4 und 8 der Anfrage:
Die Aufnahme von Leiharbeitskräften ermöglicht es in besonderen Einzelfällen kurzfristig
Mitarbeiter mit bestimmten Qualifikationen einzusetzen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Von 1. Jänner bis 30. September 1998 (1. bis 3. Quartal) betrug die Gesamthöhe der Kosten
rund öS 2,771.800, -- .
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die Verrechnung erfolgt entsprechend den bestehenden Bestimmungen zu Lasten der UT8
des finanzgesetzlichen Ansatzes für die Zentralleitung des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die für Leiharbeitsverhältnisse aufgewendeten Beträge werden - genauso wie für die
Bediensteten des Bundes - stets klar und nachprüfbar ausgewiesen.