4921/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5435/J betreffend

Arbeitsleihverträge und Leiharbeit im öffentlichen Dienst, welche die Abgeordneten Haider

und Kollegen am 16.12.1998 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten waren im Jahr 1998 fünf

Personen auf Grund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Diese Arbeitskräfte wurden im Kabinett des Bundesministers eingesetzt

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat Arbeitsleihverträge mit der

Wirtschaftskammer Österreich abgeschlossen.

 

Antwort zu den Punkten 4 und 8 der Anfrage:

 

Die Aufnahme von Leiharbeitskräften ermöglicht es in besonderen Einzelfällen kurzfristig

Mitarbeiter mit bestimmten Qualifikationen einzusetzen.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Von 1. Jänner bis 30. September 1998 (1. bis 3. Quartal) betrug die Gesamthöhe der Kosten

rund öS 2,771.800, -- .

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die Verrechnung erfolgt entsprechend den bestehenden Bestimmungen zu Lasten der UT8

des finanzgesetzlichen Ansatzes für die Zentralleitung des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Angelegenheiten.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Die für Leiharbeitsverhältnisse aufgewendeten Beträge werden - genauso wie für die

Bediensteten des Bundes - stets klar und nachprüfbar ausgewiesen.