4927/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Pollet-Kammerlander, Freundinnen
und Freunde haben am 24. November 1998 unter der Nr. 5212/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verteidigungsministertreffen
am 3. und 4. November 1998 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist festzustellen daß es sich bei der - in der Anfrage erwähnten -
Konferenz um eine Veranstaltung gehandelt hat, welche der Bundesminister für
Landesverteidigung nach Erörterung in der Bundesregierung in eigener Verant -
wortung durchgeführt hat.
Zu Frage 1:
Laut Art. 13 des EU - Vertrages in der Fassung des Vertrages von Amsterdam
bestimmt der Europäische Rat die Grundsätze und die allgemeinen Linien der
Gemeinsamen Außen - und Sicherheitspolitik.
Der Rat trifft die für die Festlegung und Durchführung der Gemeinsamen
Außen - und Sicherheitspolitik
erforderlichen Entscheidungen auf der
Grundlage der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Leitlinien. Des
weiteren empfiehlt der Rat dem Europäischen Rat gemeinsame Strategien und
führt diese durch. Letztlich trägt der Rat für ein einheitliches, kohärentes und
wirksames Vorgehen der Union Sorge.
ZuFrage2:
Hinsichtlich der österreichischen Position zur Weiterentwicklung der GASP
wird insbesondere auf den nachfolgenden (unter österreichischer Federführung
entworfenen) Passus in den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von
Wien verwiesen:
"Der Europäische Rat begrüßt es, daß die Diskussion über eine gemeinsame
europäische Sicherheits - und Verteidigungspolitik neuen Auftrieb erhalten hat.
Nach Auffassung des Europäischen Rates muß sich die GASP auf ein glaub -
würdiges operatives Potential stützen können, wenn die Europäische Union in
der Lage sein soll, auf der internationalen Bühne uneingeschränkt mitzu -
spielen. Er begrüßt die französisch - britische Erklärung, die am 4. Dezember
1998 in St. Malo abgegeben wurde. Beim Ausbau der Europäischen Solidarität
muß den verschiedenen Positionen der Europäischen Staaten einschließlich
der Verpflichtungen einiger Mitgliedstaaten im Rahmen der Nato Rechnung ge -
tragen werden. Er begrüßt die Absicht der WEU, die für europäische Opera -
tionen zur Verfügung stehenden Mittel zu prüfen. Der Europäische Rat fordert
den nächsten Vorsitz auf, diese Diskussion im Gefolge der Beratungen auf der
WEU - Ministertagung am 16. November in Rom und des Rates (Allgemeine
Angelegenheiten) vom 7. Dezember fortzusetzen. Der Europäische Rat wird
diese Frage am 3. und 4. Juni 1999 in
Köln prüfen."
Zu den Fragen 3 bis 5:
Am 3. und 4. November 1998 fand in Wien über Einladung des Bundesminis -
ters für Landesverteidigung eine Konferenz statt, an der die Verteidigungs -
minister aller 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union teilnahmen. Dazu ist
zu betonen, daß es sich bei dieser Tagung um eine rein informelle handelte,
die nicht Teil des offiziellen Veranstaltungskalenders der EU - Präsidentschaft
war. Diesem Charakter der Konferenz entsprechend, wurden auch keine
Beschlüsse gefaßt oder sonstige Entscheidungen getroffen. Ein “Eingreifen” in
den Kompetenzbereich des EU - Rates bzw. eine »Beschneidung der GASP -
Kompetenzen” fand daher nicht statt.
Was die Haltung der WEU anlangt, so hat der WEU - Rat in seiner »Erklärung
von Rom” ausdrücklich unterstrichen, daß »die praktischen Konsequenzen und
die operationellen Notwendigkeiten einer zunehmenden Kooperation zwischen
der EU und der WEU auf dem Gebiet des europäischen Krisenmanagements
Gegenstand einer substantiellen informellen Diskussion der Verteidigungs -
minister der Union bei ihrer Konferenz in Wien am 3. und 4. November 1998
gewesen sind”.
Zu den Fragen 6, 7 und 9:
Der Bundesminister für Landesverteidigung hat der Bundesregierung mitgeteilt,
daß im Rahmen der gegenständlichen Konferenz von den Verteidigungs -
ministern Frankreichs1 Großbntanniens, Finnlands und der Niederlande Impuls -
referate gehalten worden sind, in denen auch auf die Entwicklungsperspektiven
der GASP eingegangen wurde. Insbesondere hat die ggstdl. informelle Kon -
ferenz den Verteidigungsministern der EU - Staaten die Gelegenheit geboten,
sich vor Inkraftreten des Amsterdamer Vertrages auch ihrerseits mit den
sicherheitspolitischen Konsequenzen dieses Vertragswerks und den
operationellen Erfordernissen eines europäischen Krisenmanagements
auseinanderzusetzen. Schon deshalb konnte diese den Neutralitätsstatus
Österreichs nicht in Frage stellen.
Zu Frage 8:
Aus dem Ressortbereich des Bundeskanzleramtes erfolgten keine finanziellen
oder anderen Unterstützungen. Im übrigen berührt diese Frage nicht meinen
Vollziehungsbereich.
Zu Frage 10:
Gemäß Art. 17 Abs. 1 des EU - Vertrages in der Fassung des Vertrages von
Amsterdam wird “die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidi -
gungspolitik in einer von den Mitgliedstaaten als angemessen erachteten
Weise durch eine rüstungspolitische Zusammenarbeit zwischen ihnen un -
terstützt".
Innerhalb der EU liegt die Zuständigkeit für die rüstungspolitische GASP -
Arbeitsgruppe POLARM beim Rat für Allgemeine Angelegenheiten.
Europäische Rüstungsfragen werden weiters in der Western European
Armaments Group (WEAG) besprochen, in der Österreich auf der Basis
eines Beschlusses des Ministerrates vom 30. Oktober 1998 durch den
Bundesminister für Landesverteidigung als Beobachter vertreten ist.
ZuFrage11:
Die EU - Staaten sind sich einig, daß sich die - nunmehr angelaufene - Diskus -
sion über die Zukunft der europäischen Sicherheits - und Verteidigungspolitik in
dieser ersten Phase auf inhaltliche Fragen - und insbesondere auf die Frage
nach deren Zielsetzungen und operationellen Erfordernissen - konzentrieren
und erst in weiterer Folge auf die institutionellen Aspekte dieses Themas
eingegangen werden sollte.