4927/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Pollet-Kammerlander, Freundinnen

und Freunde haben am 24. November 1998 unter der Nr. 5212/J an mich eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verteidigungsministertreffen

am 3. und 4. November 1998 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Einleitend ist festzustellen daß es sich bei der - in der Anfrage erwähnten -

Konferenz um eine Veranstaltung gehandelt hat, welche der Bundesminister für

Landesverteidigung nach Erörterung in der Bundesregierung in eigener Verant -

wortung durchgeführt hat.

 

 

Zu Frage 1:

Laut Art. 13 des EU - Vertrages in der Fassung des Vertrages von Amsterdam

bestimmt der Europäische Rat die Grundsätze und die allgemeinen Linien der

Gemeinsamen Außen - und Sicherheitspolitik.

 

Der Rat trifft die für die Festlegung und Durchführung der Gemeinsamen

Außen - und Sicherheitspolitik erforderlichen Entscheidungen auf der

Grundlage der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Leitlinien. Des

weiteren empfiehlt der Rat dem Europäischen Rat gemeinsame Strategien und

führt diese durch. Letztlich trägt der Rat für ein einheitliches, kohärentes und

wirksames Vorgehen der Union Sorge.

 

 

ZuFrage2:

Hinsichtlich der österreichischen Position zur Weiterentwicklung der GASP

wird insbesondere auf den nachfolgenden (unter österreichischer Federführung

entworfenen) Passus in den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von

Wien verwiesen:

 

"Der Europäische Rat begrüßt es, daß die Diskussion über eine gemeinsame

europäische Sicherheits - und Verteidigungspolitik neuen Auftrieb erhalten hat.

Nach Auffassung des Europäischen Rates muß sich die GASP auf ein glaub -

würdiges operatives Potential stützen können, wenn die Europäische Union in

der Lage sein soll, auf der internationalen Bühne uneingeschränkt mitzu -

spielen. Er begrüßt die französisch - britische Erklärung, die am 4. Dezember

1998 in St. Malo abgegeben wurde. Beim Ausbau der Europäischen Solidarität

muß den verschiedenen Positionen der Europäischen Staaten einschließlich

der Verpflichtungen einiger Mitgliedstaaten im Rahmen der Nato Rechnung ge -

tragen werden. Er begrüßt die Absicht der WEU, die für europäische Opera -

tionen zur Verfügung stehenden Mittel zu prüfen. Der Europäische Rat fordert

den nächsten Vorsitz auf, diese Diskussion im Gefolge der Beratungen auf der

WEU - Ministertagung am 16. November in Rom und des Rates (Allgemeine

Angelegenheiten) vom 7. Dezember fortzusetzen. Der Europäische Rat wird

diese Frage am 3. und 4. Juni 1999 in Köln prüfen."

Zu den Fragen 3 bis 5:

Am 3. und 4. November 1998 fand in Wien über Einladung des Bundesminis -

ters für Landesverteidigung eine Konferenz statt, an der die Verteidigungs -

minister aller 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union teilnahmen. Dazu ist

zu betonen, daß es sich bei dieser Tagung um eine rein informelle handelte,

die nicht Teil des offiziellen Veranstaltungskalenders der EU - Präsidentschaft

war. Diesem Charakter der Konferenz entsprechend, wurden auch keine

Beschlüsse gefaßt oder sonstige Entscheidungen getroffen. Ein “Eingreifen” in

den Kompetenzbereich des EU - Rates bzw. eine »Beschneidung der GASP -

Kompetenzen” fand daher nicht statt.

 

Was die Haltung der WEU anlangt, so hat der WEU - Rat in seiner »Erklärung

von Rom” ausdrücklich unterstrichen, daß »die praktischen Konsequenzen und

die operationellen Notwendigkeiten einer zunehmenden Kooperation zwischen

der EU und der WEU auf dem Gebiet des europäischen Krisenmanagements

Gegenstand einer substantiellen informellen Diskussion der Verteidigungs -

minister der Union bei ihrer Konferenz in Wien am 3. und 4. November 1998

gewesen sind”.

 

 

Zu den Fragen 6, 7 und 9:

Der Bundesminister für Landesverteidigung hat der Bundesregierung mitgeteilt,

daß im Rahmen der gegenständlichen Konferenz von den Verteidigungs -

ministern Frankreichs1 Großbntanniens, Finnlands und der Niederlande Impuls -

referate gehalten worden sind, in denen auch auf die Entwicklungsperspektiven

der GASP eingegangen wurde. Insbesondere hat die ggstdl. informelle Kon -

ferenz den Verteidigungsministern der EU - Staaten die Gelegenheit geboten,

sich vor Inkraftreten des Amsterdamer Vertrages auch ihrerseits mit den

sicherheitspolitischen Konsequenzen dieses Vertragswerks und den

operationellen Erfordernissen eines europäischen Krisenmanagements

auseinanderzusetzen. Schon deshalb konnte diese den Neutralitätsstatus

Österreichs nicht in Frage stellen.

Zu Frage 8:

Aus dem Ressortbereich des Bundeskanzleramtes erfolgten keine finanziellen

oder anderen Unterstützungen. Im übrigen berührt diese Frage nicht meinen

Vollziehungsbereich.

 

Zu Frage 10:

Gemäß Art. 17 Abs. 1 des EU - Vertrages in der Fassung des Vertrages von

Amsterdam wird “die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidi -

gungspolitik in einer von den Mitgliedstaaten als angemessen erachteten

Weise durch eine rüstungspolitische Zusammenarbeit zwischen ihnen un -

terstützt".

 

Innerhalb der EU liegt die Zuständigkeit für die rüstungspolitische GASP -

Arbeitsgruppe POLARM beim Rat für Allgemeine Angelegenheiten.

Europäische Rüstungsfragen werden weiters in der Western European

Armaments Group (WEAG) besprochen, in der Österreich auf der Basis

eines Beschlusses des Ministerrates vom 30. Oktober 1998 durch den

Bundesminister für Landesverteidigung als Beobachter vertreten ist.

 

ZuFrage11:

Die EU - Staaten sind sich einig, daß sich die - nunmehr angelaufene - Diskus -

sion über die Zukunft der europäischen Sicherheits - und Verteidigungspolitik in

dieser ersten Phase auf inhaltliche Fragen - und insbesondere auf die Frage

nach deren Zielsetzungen und operationellen Erfordernissen - konzentrieren

und erst in weiterer Folge auf die institutionellen Aspekte dieses Themas

eingegangen werden sollte.