4929/AB XX.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde vom
24. November 1998, Nr. 5210/J, betreffend Grundwassersanierung in Oberösterreich, beeh -
re ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich gemäß § 33f Abs.2 WRG
1959 vom 18. Jänner 1996, mit der ein Teil des Grundwassergebietes Machland (“Westli -
ches Machland”) als Grundwassersanierungsgebiet für Nitrat bezeichnet und Überprüfungs -,
Aufzeichnungs - und Mitteilungspflichten angeordnet wurden, wurde am 22. März 1996 im
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, LGBl. Nr.20/1996, kundgemacht. Die genannte Ver -
ordnung wurde dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft mit Schreiben des
Amtes der oberösterreichischen Landesregierung vom 29. März 1996 zur Kenntnis gebracht.
Ein erster Entwurf einer Grundwassersanierungsverordnung für das “Westliche Machland”
gemäß § 33f Abs.3 WRG 1959 (,,Maßnahmenverordnung”) wurde dem Bundesministerium
für Land - und Forstwirtschaft mit Schreiben des Amtes der oberösterreichischen Landesre -
gierung vom 12. Juni 1996 (eingelangt am
24. Juni 1996) übermittelt.
Der bisher letzte Entwurf einer Grundwassersanierungsverordnung für das “Westliche
Machland” gemäß § 33f Abs. 3 WRG 1959 wurde mit Schreiben vom 16. Dezember 1997
(eingelangt am 18. Dezember 1997) dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft
zur Kenntnis gebracht.
Zu Frage 2:
Dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft wurde auch eine Verordnung gemäß
§ 33f Abs.2 WRG 1959 für das Südliche Eferdinger Becken übermittelt, die im o.ö. Landes -
gesetzblatt Nr.78/1997 kundgemacht ist.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Die Wassergüte in Österreich wird auf Basis des Hydrographiegesetzes und der Wassergü -
te - Erhebungsverordnung gemeinsam von Bund und Ländern erhoben.
Die Voraussetzungen für die Erlassung einer Maßnahmenverordnung und somit die diesbe -
zügliche Verpflichtung des Landeshauptmanns ergeben sich bereits aus § 33f Abs. 3 WRG
1959 bzw. aus den Ergebnissen der gemäß den Bestimmungen der Grundwasserschwel -
lenwertverordnung zu erhebenden und auszuwertenden Daten der Grundwasserbeschaffen -
heit.
Wie schon unter Frage 1 ausgeführt, hat das Land Oberösterreich kurze Zeit nach der
Kundmachung einer Verordnung gemäß § 33f Abs. 2 WRG 1959 für das “Westliche Mach-
land” dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft einen ersten Entwurf für eine
Maßnahmenverordnung zur Kenntnis gebracht.
Zu dem genannten Entwurf hat das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft - eben -
so wie zum später vorgelegten Entwurf - Stellung bezogen; der Entwurf wurde daraufhin
überarbeitet.
Zu Frage 6:
Mit Schreiben ab dem 27. Juni 1995 hat die Wasserrechtsabteilung des Amtes der ober -
österreichischen Landesregierung bezüglich des rechtlichen Zusammenhangs zwischen
§ 33f WRG und ÖPUL an das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft bzw. an den
Herrn Bundesminister gerichtet.
Zu Frage 7:
Gemäß § 33f Abs. 6 WRG kann der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft nach
Maßgabe des jeweiligen Bundesvoranschlags Zuschüsse bis höchstens 50% für Einkom -
mensminderungen gewähren, die nachweislich auf Grund von schwerwiegenden wirtschaftli -
chen Nachteilen in der sonst rechtmäßigen Nutzung von Anlagen und Grundstücken aus
einer Verordnung gemäß § 33f Abs.3 WRG erwachsen sind.
Die Gewährung einer solchen Entschädigung setzt daher voraus, dass der Landeshaupt -
mann durch Verordnung gemäß § 33f Abs.3 jene zusätzlichen Nutzungsbeschränkungen
oder Reinhaltemaßnahmen verfügt, die sich als erforderlich erweisen, um die Belastung des
Grundwassers unter den Schwellenwerten zu senken.
Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, liegt eine Verordnung gemäß § 33f Abs. 3 erst als Ent -
wurf vor. Die Voraussetzungen für die Erlassung einer Richtlinie zur Gewährung von Zu -
schüssen gemäß § 33f Abs. 6 sind daher derzeit noch nicht gegeben.
Zu Frage 8:
In Zusammenarbeit mit dem Amt der oberösterreichischen Landesregierung stehen zwei
Pilotprojekte zur Sanierung von Grundwasservorkommen in Bearbeitung. Eine Berücksichti -
gung der bisher vorliegenden Erfahrungen bei der Vorbereitung von Verordnungen nach
§ 33 f Abs. 2 und 3 WRG wäre dabei sinnvoll.
Zu Frage 9:
Ein Schriftwechsel mit dem Landeshauptmann
von Oberösterreich ist nicht erfolgt.
Zu Frage 10:
Das bereits der Europäischen Kommission notifizierte Aktionsprogramm soll überarbeitet und
sodann im WRG verankert werden.
Zu Frage 11:
Die Verhandlungen zwischen den Bundesländern und dem Bundesministerium für Land - und
Forstwirtschaft betreffend ÖPUL 2000 befinden sich in der Endphase. Als nächster Schritt
erfolgt nach der innerösterreichischen Abstimmung die Notifizierung des Textes an die Euro -
päische Kommission.
Ein Textentwurf mit dem aktuellen Wortlaut liegt derzeit allerdings nicht vor, da die Ergebnis -
se der Verhandlungen erst eingearbeitet werden müssen. Diese Überarbeitung wird bis Ende
Jänner abgeschlossen sein.
Zu Frage 12:
Bislang liegen betreffend Nitrat für Oberösterreich Daten für das 1., 2. und 3. Quartal vor.
(Die Messergebnisse der verschiedenen Laboratorien werden beim Amt der Landesregie -
rung gesammelt, auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft und erst dann quarteilsweise
in die Bundes - EDV eingespielt.) Es wurden 257 Messstellen im Porengrundwasser mit fol -
genden Ergebnissen untersucht. Von den 613 Messwerten lagen
|
> 10 mg/l: |
453 |
Messwerte |
(73,9 %) |
|
> 30 mg/l: |
185 |
Messwerte |
(30,2 %) |
|
> 45 mg/l: |
65 |
Messwerte |
(10,6 %) |
|
> 50 mg/l: |
48 |
Messwerte |
(7,8 %) |
|
> 75 mg/l: |
10 |
Messwerte |
(1,6%) |
|
> 100 mg/l: |
0 |
Messwerte |
(0 %). |
Damit entsprachen nur 10,6 % nicht den Grenzwerten der Grundwasserschwellenwertver -
ordnung und der Trinkwasser -
Nitratverordnung.
Pestizide (613 Messwerte):
|
|
Atrazin |
Desethylatrazin |
Desisopropylatrazin |
Bentazon |
|
>0,1 µg/l: |
86(14%) |
181(29,6%) |
3(0,5%) |
8(1,3%) |
|
> 0,2 µg/l: |
28 (4,6 %) |
86 (14,0 %) |
1(0,2 %) |
4 (0,7 %) |
|
>0,5 µg/l: |
7(1,1%) |
13(2,1%) |
1(0,2%) |
2(0,3%) |
|
>1 µg/l: |
2(0,3%) |
2(0,3%) |
0(0%) |
2(0,3%) |
Nach den neuesten Ergebnissen ist v.a. für Atrazin und Desethylatrazin nicht nur oberöster -
reichweit, sondern vielmehr auch bundesweit ein deutlicher rückläufiger Trend festzustellen.