4933/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann MAIER und Genossen haben am 27.

November 1998 unter der Nr. 5302/J - NR/1998 eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend ,,World - Vision - Österreich” an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

“1. Wann wurde das Außenministerium bzw. die Entwicklungshilfesektion von diesem

      Spendenskandal in Kenntnis gesetzt?

 

2. Wurden daraufnin - im Hinblick auf die Mitfinanzierung von einzelnen Projekten -

    bestimmte Kontrollmaßnahmen ergriffen?

    Wenn ja, welche?

 

3 Welche Projekte von World - Vision - Österreich wurden durch die EU und/oder das

    Österreichische Außenministerium kofinanziert?

 

4. Nach welchen Kriterien und auf Gmnd welcher Rechtsgrundlage hat sich das

    Außenministerium an diesen WVÖ - Projekten beteiligt?

 

5. Wie hoch waren jeweils die Kofinanzierungsbeiträge des Außenministeriums?

    Welche Beträge wurden bisher angewiesen?

 

6. Sind die Projekte (teil - ) abgeschlossen ? Gibt es Projektberichte und wo liegen diese

    Projektberichte auf?

 

7. Sind Ihnen weitere WVÖ - Projekte bekannt, die durch andere Bundesministerien

    kofinanziert wurden?

 

8. Sind Ihnen WVÖ - Projekte bekannt, die auch durch die Europäische Union kofinanziert

    wurden ?”

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

 

 

Zu Frage 1:

 

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten erhielt am 23. November 1998

Kenntnis von der Verhaftung der Direktorin von “World Vision Österreich".

 

 

Zu Frage 2:

 

Da zwei Vorhaben im Rahmen der Ko - Finanzierung von Entwicklungsprojekten durch das

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten gefördert wurden (Mosambik: Projekt

1791 - 23/97 und Republik Kongo: Projekt 1791 - 01/96), wurde sofort die Einstellung

weiterer Zahlungen veranlasst. “World Vision Österreich” (WVÖ) wurde unmittelbar nach

Bekannt werden der Tatsache des Ausschlusses aus dem World Vision - Weltverband

aufgefordert, zuletzt zugewiesene Teilzahlungen in Höhe von ÖS 747.646,72 an das

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zurückzuerstatten. Weiters wurde das

für Mosambik zuständige Koordinationsbüro der österreichischen

Entwicklungszusammenarbeit aufgefordert, den dortigen Projektpartner von den Vorfällen

in Österreich in Kenntnis zu setzen und über die Verwendung der Gelder vor Ort zu

berichten. Es sind zwei Stellungnahmen eingelangt, welche die ordnungsgemäße

Durchfühwng des Vorhabens bestätigen. Für das Projekt in der Republik Kongo wurde

eine außerordentliche Buchprüfung bei der international tätigen Wirtschaftsprüfungsfirma

,,Coopers & Lybrand" in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse für Ende Januar 1999

erwartet werden.

 

 

Zu Frage 3:

 

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten förderte im Rahmen der Ko -

Finanzierung von Entwicklungsprojekten ein Landwirtschaftsprojekt zur

Nahrungsmittelproduktion in der Republik Kongo (Projekt 1791 - 01/96, Förderanteil des

BMaA: 35%) und ein Landwirtschaftsprojekt zur Ernährungssicherung in Mosambik:

(Projekt 1791 - 23/97, Förderanteil des BMaA: 54,3 %).

 

Förderungen der Europäischen Kommission sind dem Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten nicht bekannt.

 

 

Zu Frage 4:

 

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat 1996 ein Ko -

Finanzierungsprogramm eingerichtet, das der Förderung privater Initiativen im Bereich

Entwicklungszusammenarbeit dient und die Aufbringung von Eigenmitteln durch den

Projektwerber zur Voraussetzung hat.

 

Im Rahmen dieses Programmes wurden bisher 77 Projekte eingereicht und 48 Projekte

gefördert. Der Förderbeitrag des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten ist

anteilsmäßig (75% in Programmländern der österreichischen

Entwicklungszusammenarbeit und 35% in anderen Entwicklungsländern) und in absoluten

Zahlen (1 Mio. öS pro Jahr) limitiert.

 

Die Entscheidung über die Förderung eingereichter Projekte wird von einer Kommission

getroffen. Die Abwicklung der Förderungen erfolgt durch die Österreichische

Kommunalkredit AG.

 

 

Zu Frage 5:

 

Als Beitrag des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten für das

Landwirtschaftsprojekt in der Republik Kongo wurden insgesamt öS 1, 035.650, - in

Aussicht gestellt und davon bis 23.11.1998 öS 930.650, - angewiesen.

Als Beitrag des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten für das

Landwirtschaftsprojekt zur Ernährungssicherung in Mosambik wurden insgesamt ÖS

2,000.000, - in Aussicht gestellt und davon bis 23.11.1998 öS 800.000, - angewiesen.

 

 

Zu Frage 6:

 

Beide Projekte laufen. Die Laufzeit für das Vorhaben in Mosambik war von 30.7.1997 bis

30.7.1999 veranschlagt, die Laufzeit für das Vorhaben in der Republik Kongo von

1.2.1997 bis 1.2.1999. Projektberichte liegen im BMaA auf.

 

 

Zu Frage 7:

 

Dem Bundesministerium für auswärtigen Angelegenheiten sind keine Förderungen von

Projekten von WVÖ durch andere Bundesministerien bekannt.

 

 

Zu Frage 8:

 

Dem Bundesministerium für auswärtigen Angelegenheiten sind keine Förderungen von

Projekten von WVÖ durch die EU bekannt.