4933/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann MAIER und Genossen haben am 27.
November 1998 unter der Nr. 5302/J - NR/1998 eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend ,,World - Vision - Österreich” an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
“1. Wann wurde das Außenministerium bzw. die Entwicklungshilfesektion von diesem
Spendenskandal in Kenntnis gesetzt?
2. Wurden daraufnin - im Hinblick auf die Mitfinanzierung von einzelnen Projekten -
bestimmte Kontrollmaßnahmen ergriffen?
Wenn ja, welche?
3 Welche Projekte von World - Vision - Österreich wurden durch die EU und/oder das
Österreichische Außenministerium kofinanziert?
4. Nach welchen Kriterien und auf Gmnd welcher Rechtsgrundlage hat sich das
Außenministerium an diesen WVÖ - Projekten beteiligt?
5. Wie hoch waren jeweils die Kofinanzierungsbeiträge des Außenministeriums?
Welche Beträge wurden bisher angewiesen?
6. Sind die Projekte (teil - ) abgeschlossen ? Gibt es Projektberichte und wo liegen diese
Projektberichte auf?
7. Sind Ihnen weitere WVÖ - Projekte bekannt, die durch andere Bundesministerien
kofinanziert wurden?
8. Sind Ihnen WVÖ - Projekte bekannt, die auch durch die Europäische Union kofinanziert
wurden ?”
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten erhielt am 23. November 1998
Kenntnis von der Verhaftung der Direktorin von “World Vision Österreich".
Zu Frage 2:
Da zwei Vorhaben im Rahmen der Ko - Finanzierung von Entwicklungsprojekten durch das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten gefördert wurden (Mosambik: Projekt
1791 - 23/97 und Republik Kongo: Projekt 1791 - 01/96), wurde sofort die Einstellung
weiterer Zahlungen veranlasst. “World Vision Österreich” (WVÖ) wurde unmittelbar nach
Bekannt werden der Tatsache des Ausschlusses aus dem World Vision - Weltverband
aufgefordert, zuletzt zugewiesene Teilzahlungen in Höhe von ÖS 747.646,72 an das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zurückzuerstatten. Weiters wurde das
für Mosambik zuständige Koordinationsbüro der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit aufgefordert, den dortigen Projektpartner von den Vorfällen
in Österreich in Kenntnis zu setzen und über die Verwendung der Gelder vor Ort zu
berichten. Es sind zwei Stellungnahmen eingelangt, welche die ordnungsgemäße
Durchfühwng des Vorhabens bestätigen. Für das Projekt in der Republik Kongo wurde
eine außerordentliche Buchprüfung bei der international tätigen Wirtschaftsprüfungsfirma
,,Coopers & Lybrand" in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse für Ende Januar 1999
erwartet werden.
Zu Frage 3:
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten förderte im Rahmen der Ko -
Finanzierung von Entwicklungsprojekten ein Landwirtschaftsprojekt zur
Nahrungsmittelproduktion in der Republik
Kongo (Projekt 1791 - 01/96, Förderanteil des
BMaA: 35%) und ein Landwirtschaftsprojekt zur Ernährungssicherung in Mosambik:
(Projekt 1791 - 23/97, Förderanteil des BMaA: 54,3 %).
Förderungen der Europäischen Kommission sind dem Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten nicht bekannt.
Zu Frage 4:
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat 1996 ein Ko -
Finanzierungsprogramm eingerichtet, das der Förderung privater Initiativen im Bereich
Entwicklungszusammenarbeit dient und die Aufbringung von Eigenmitteln durch den
Projektwerber zur Voraussetzung hat.
Im Rahmen dieses Programmes wurden bisher 77 Projekte eingereicht und 48 Projekte
gefördert. Der Förderbeitrag des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten ist
anteilsmäßig (75% in Programmländern der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit und 35% in anderen Entwicklungsländern) und in absoluten
Zahlen (1 Mio. öS pro Jahr) limitiert.
Die Entscheidung über die Förderung eingereichter Projekte wird von einer Kommission
getroffen. Die Abwicklung der Förderungen erfolgt durch die Österreichische
Kommunalkredit AG.
Zu Frage 5:
Als Beitrag des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten für das
Landwirtschaftsprojekt in der Republik Kongo wurden insgesamt öS 1, 035.650, - in
Aussicht gestellt und davon bis 23.11.1998
öS 930.650, - angewiesen.
Als Beitrag des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten für das
Landwirtschaftsprojekt zur Ernährungssicherung in Mosambik wurden insgesamt ÖS
2,000.000, - in Aussicht gestellt und davon bis 23.11.1998 öS 800.000, - angewiesen.
Zu Frage 6:
Beide Projekte laufen. Die Laufzeit für das Vorhaben in Mosambik war von 30.7.1997 bis
30.7.1999 veranschlagt, die Laufzeit für das Vorhaben in der Republik Kongo von
1.2.1997 bis 1.2.1999. Projektberichte liegen im BMaA auf.
Zu Frage 7:
Dem Bundesministerium für auswärtigen Angelegenheiten sind keine Förderungen von
Projekten von WVÖ durch andere Bundesministerien bekannt.
Zu Frage 8:
Dem Bundesministerium für auswärtigen Angelegenheiten sind keine Förderungen von
Projekten von WVÖ durch die EU bekannt.