4937/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am

24. November 1998 unter der Nr. 5216/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend ,,Abfangjägerbeschaffung” gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1:

 

Aus heutiger Sicht bis in das Jahr 2003.

 

Zu 2:

 

Mit der Herausnahme des bisherigen Abfangjägersystems.

 

Zu 3 und 4:

 

Die erforderlichen technischen und kaufmännischen Grundlagen werden derzeit bearbeitet.

Ein Pflichtenheft liegt vor.

 

Zu 5:

 

Die Erstellung eines militärischen Pflichtenheftes erfolgt produktneutral auf Basis operativ -

taktischer Kriterien.

 

Zu 6 bis 11:

 

Die konkreten Systemkosten für die einzelnen Luftfahrzeugsysteme können erst durch

Angebotseinholung festgestellt werden.

 

Zu 12:

 

20 Piloten.

Zu 13:

 

Voraussichtlich sechs.

 

Zu 14:

 

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 2.

 

Zu 15:

 

Seit Einführung des Systems ca. ein Pilot pro Jahr.

 

Zu 16 und 17:

 

Weder ein “Leasing” noch ein “Ausleihen” von Abfangjägern steht zur Diskussion.

 

Zu 18:

 

Eine unterschiedliche Mengenkonfiguration ergibt sich aus der durch einen NATO - Beitritt

erhöhten Sicherheitsstandard.

 

Zu 19:

 

Nein.

 

Zu 20:

 

Zur Wahrung der Souveränität und Integrität des österreichischen Staatsgebietes erachte ich

eine aktive Luftraumüberwachung als unabdingbar. Zusätzlich zu den militärischen

Erfordernissen ergibt sich darüber hinaus aus der Verfassung die Unabdingbarkeit einer

aktiven Luftraumüberwachung.

 

Zu 21:

 

Im Hinblick auf meine vorstehenden Ausführungen erübrigt sich eine Beantwortung.

 

Zu 22:

 

Eine allfällige Befassung setzt die Anhörung des Landesverteidigungsrates und eine

Entscheidung der Bundesregierung (§ 14 Abs. 1 WG) nach Fertigstellung der technischen

und kaufmännischen Grundlagen voraus.