4938/AB XX.GP

 

Die Abgeordnete Ute Apfelbeck und Genossen haben unter Zl. 54671J - NR/1998 am

17. Dezember 1998 eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend direkte

Förderungen im Jahr 1997 an mich gerichtet, welche folgenden Wortlaut hat:

 

1. “Wieviele Einzelpersonen/Projekte/Stellen/Unternehmen etc. sind von Ihrem

    Ministerium 1997 gefördert worden?

 

2. Wie hoch war die jeweils höchste bzw. niedrigste 1997 ausbezahlte Einzelförderung

    und wer hat sie unter welchem Fördertitel erhalten?

 

3. Wieviele Einzelpersonen/Projekte/Stellen/Unternehmen etc. haben 1997 von Ihrem

    Ministerium mehr als eine Förderung, d.h. mehrere “Einzelförderungen” unter

    verschiedenen Fördertiteln, erhalten?

 

4. Wurden sämtliche im Förderbericht 1997 angeführten Fördersummen ausbezahlt und

    wenn nein, in welchem Umfang wurden Förderungen niedriger bzw. höher als im

    Bericht angeführt, ausbezahlt?

 

5. Wieviele der Förderempfänger 1997 wurden bzw. werden dahingehend geprüft, ob sie

    die ausbezahlten Fördergelder widmungsgemäß verwendet haben?

 

6. Wieviele Förderansuchen wurden im Förderjahr 1997 an Ihr Ministerium

    a) gestellt und wieviele dieser Ansuchen wurden positiv behandelt?

    b) Wieviele Ansuchen wurden nicht in voller Höhe genehmigt?

c) Weshalb wurden und werden Förderansuchen - bezogen auf die Höhe der Förderung -

    nur teilweise genehmigt?

    d) Aus welchen Gründen wurden Förderansuchen abgelehnt?”

 

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

 

Im Bundesvoranschlag sind beim Kapitel 20 “Äußeres” unter dem Titel Förderungen

- beim VA - Ansatz 1/20006 “Förderungen” Zuwendungen an Institutionen, deren

Tätigkeiten im Interesse des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten liegen,

- beim VA - Ansatz 1/20036 “Förderungen” die sogenannten freiwilligen österreichischen

Beitragszahlungen an zwischenstaatliche Organisationen, welche inhaltlich eine

internationale Verpflichtung darstellen,

- unter dem VA - Ansatz 1/20106 “Förderungen” die Subvention für den Fonds zur

Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland sowie die Mittel für

Unterstützungszahlungen an bedürftige österreichische Staatsbürger durch die

Vertretungsbehörden im Ausland,

- unter dem VA - Ansatz 1120406 “Förderungen” die Mittel zur Intensivierung von

österreichischen kulturellen Veranstaltungen im Ausland und

- unter dem VA - Ansatz 1/20506 “Förderungen” die Zahlungen im Rahmen der

Entwicklungszusammenarbeit (EZA)

veranschlagt.

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Ohne die unter den VA - Ansätzen 1/20106 und 1/20406/7801 - 001 erfolgten Zahlungen

wurden von meinem Ressort im Jahr 1997 insgesamt 592 Projekte gefördert. Aus

verwaltungsökonomischen Gründen kann die niedrigste ausbezahlte “Förderung”, welche

erfahrungsgemäß unter öS 1.000,-- liegt, nicht ohne erheblichen Verwaltungsaufwand

eruiert werden. Die höchste vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten im

Bezugsjahr geleistete Förderungszahlung war mit öS 129,747.141,44 der freiwillige

österreichische Beitrag zum Budget des United Nations Development Programme

(UNDP).

Die genaue Anzahl der Einzelpersonen/Projekte/Stellen/Unternehmungen, die von

meinem Ressort mehrere Einzelförderungen für verschiedene Projekte erhalten haben,

kann nur schwer erhoben werden, da unter anderem entsprechend dem

Entwicklungshilfegesetz Nongovemmental Organizations (NGO”s), Firmen und

Einrichtungen als Durchführungsorganisationen der öffentlichen EZA fungieren und EZA-

Projekte auf Grund des spezifischen Know How, der Erfahrung der Firma/NGO und der

vorhandenen Infrastruktur des Projektträgers vergeben werden. Von den rund

150 Vertragspartnern im Jahr 1997 haben ca. die Hälfte mehr als ein Projekt

durchgeführt.

 

Zu Frage 4:

 

Gemäß dem Förderungsbericht der Bundesregierung für 1997, der dem Nationalrat

vorliegt und der die Erfolgszahlen des Jahres 1997 ausweist, wurden alle darin

angeführten Förderungsbeträge des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten

zur Gänze ausbezahlt.

 

Zu Frage 5:

 

Gemäß den Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungen aus

Bundesmitteln muß die widmungsgemäße Verwendung jedes einzelnen

Förderungsbetrages nachgewiesen werden. Es wird daher anhand von Originalbeiegen

die widmungsgemäße Verwendung jedes einzelnen ausbezahlten Betrages überprüft.

 

Zu Frage 6:

 

Auf Grund der Tatsache, daß einerseits im Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten mehrere Abteilungen mit der Bearbeitung von

Förderungsangelegenheiten befaßt sind und andererseits die genaue Anzahl der von den

Vertretungsbehörden im Ausland an bedürftige Österreicher ausgezahlten

Unterstützungen elektronisch nicht erfaßt ist, kann die Gesamtanzahl der bei meinem

Ressort eingebrachten Förderungsanträge und der hievon abgelehnten Ansuchen nicht

exakt beziffert werden.

Vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten werden auf Grund der

beschränkten Förderungsmittel Förderungsansuchen teilweise oder zur Gänze abgelehnt,

wenn diese nicht den Förderungsrichtlinien entsprechen oder der beantragte

Förderungsbetrag unverhältnismäßig hoch ist.