4938/AB XX.GP
Die Abgeordnete Ute Apfelbeck und Genossen haben unter Zl. 54671J - NR/1998 am
17. Dezember 1998 eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend direkte
Förderungen im Jahr 1997 an mich gerichtet, welche folgenden Wortlaut hat:
1. “Wieviele Einzelpersonen/Projekte/Stellen/Unternehmen etc. sind von Ihrem
Ministerium 1997 gefördert worden?
2. Wie hoch war die jeweils höchste bzw. niedrigste 1997 ausbezahlte Einzelförderung
und wer hat sie unter welchem Fördertitel erhalten?
3. Wieviele Einzelpersonen/Projekte/Stellen/Unternehmen etc. haben 1997 von Ihrem
Ministerium mehr als eine Förderung, d.h. mehrere “Einzelförderungen” unter
verschiedenen Fördertiteln, erhalten?
4. Wurden sämtliche im Förderbericht 1997 angeführten Fördersummen ausbezahlt und
wenn nein, in welchem Umfang wurden Förderungen niedriger bzw. höher als im
Bericht angeführt, ausbezahlt?
5. Wieviele der Förderempfänger 1997 wurden bzw. werden dahingehend geprüft, ob sie
die ausbezahlten Fördergelder widmungsgemäß verwendet haben?
6. Wieviele Förderansuchen wurden im Förderjahr 1997 an Ihr Ministerium
a) gestellt und wieviele dieser Ansuchen wurden positiv behandelt?
b) Wieviele Ansuchen
wurden nicht in voller Höhe genehmigt?
c) Weshalb wurden und werden Förderansuchen - bezogen auf die Höhe der Förderung -
nur teilweise genehmigt?
d) Aus welchen Gründen wurden Förderansuchen abgelehnt?”
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Im Bundesvoranschlag sind beim Kapitel 20 “Äußeres” unter dem Titel Förderungen
- beim VA - Ansatz 1/20006 “Förderungen” Zuwendungen an Institutionen, deren
Tätigkeiten im Interesse des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten liegen,
- beim VA - Ansatz 1/20036 “Förderungen” die sogenannten freiwilligen österreichischen
Beitragszahlungen an zwischenstaatliche Organisationen, welche inhaltlich eine
internationale Verpflichtung darstellen,
- unter dem VA - Ansatz 1/20106 “Förderungen” die Subvention für den Fonds zur
Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland sowie die Mittel für
Unterstützungszahlungen an bedürftige österreichische Staatsbürger durch die
Vertretungsbehörden im Ausland,
- unter dem VA - Ansatz 1120406 “Förderungen” die Mittel zur Intensivierung von
österreichischen kulturellen Veranstaltungen im Ausland und
- unter dem VA - Ansatz 1/20506 “Förderungen” die Zahlungen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit (EZA)
veranschlagt.
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ohne die unter den VA - Ansätzen 1/20106 und 1/20406/7801 - 001 erfolgten Zahlungen
wurden von meinem Ressort im Jahr 1997 insgesamt 592 Projekte gefördert. Aus
verwaltungsökonomischen Gründen kann die niedrigste ausbezahlte “Förderung”, welche
erfahrungsgemäß unter öS 1.000,-- liegt, nicht ohne erheblichen Verwaltungsaufwand
eruiert werden. Die höchste vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten im
Bezugsjahr geleistete Förderungszahlung war mit öS 129,747.141,44 der freiwillige
österreichische Beitrag zum Budget des United Nations Development Programme
(UNDP).
Die genaue Anzahl der Einzelpersonen/Projekte/Stellen/Unternehmungen, die von
meinem Ressort mehrere Einzelförderungen für verschiedene Projekte erhalten haben,
kann nur schwer erhoben werden, da unter anderem entsprechend dem
Entwicklungshilfegesetz Nongovemmental Organizations (NGO”s), Firmen und
Einrichtungen als Durchführungsorganisationen der öffentlichen EZA fungieren und EZA-
Projekte auf Grund des spezifischen Know How, der Erfahrung der Firma/NGO und der
vorhandenen Infrastruktur des Projektträgers vergeben werden. Von den rund
150 Vertragspartnern im Jahr 1997 haben ca. die Hälfte mehr als ein Projekt
durchgeführt.
Zu Frage 4:
Gemäß dem Förderungsbericht der Bundesregierung für 1997, der dem Nationalrat
vorliegt und der die Erfolgszahlen des Jahres 1997 ausweist, wurden alle darin
angeführten Förderungsbeträge des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
zur Gänze ausbezahlt.
Zu Frage 5:
Gemäß den Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungen aus
Bundesmitteln muß die widmungsgemäße Verwendung jedes einzelnen
Förderungsbetrages nachgewiesen werden. Es wird daher anhand von Originalbeiegen
die widmungsgemäße Verwendung jedes einzelnen ausbezahlten Betrages überprüft.
Zu Frage 6:
Auf Grund der Tatsache, daß einerseits im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten mehrere Abteilungen mit der Bearbeitung von
Förderungsangelegenheiten befaßt sind und andererseits die genaue Anzahl der von den
Vertretungsbehörden im Ausland an bedürftige Österreicher ausgezahlten
Unterstützungen elektronisch nicht erfaßt ist, kann die Gesamtanzahl der bei meinem
Ressort eingebrachten Förderungsanträge und der hievon abgelehnten Ansuchen nicht
exakt beziffert werden.
Vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten werden auf Grund der
beschränkten Förderungsmittel Förderungsansuchen teilweise oder zur Gänze abgelehnt,
wenn diese nicht den Förderungsrichtlinien entsprechen oder der beantragte
Förderungsbetrag unverhältnismäßig hoch ist.