4942/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Anton Blünegger und Genossen vom

26. November 1998, Nr. 5242/J, betreffend: Wo bleibt die Technologiemilliarde? beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß ich die Fragen im Zusammenhang mit der

konkreten Verwendung von Mitteln der Technologiemilliarde für Forschung und Entwicklung

nicht beantworten kann, weil sie nicht primär den Kompetenzbereich des

Bundesministeriums für Finanzen betreffen und nur das Bundeskanzleramt bzw. die

zuständigen Ressorts über die dafür notwendigen Informationen verfügen.

 

Die finanzgesetzlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung dieser Mittel wurden in den

Bundesfinanzgesetzen der Jahre 1997 bis 1999 geschaffen. Bereits mit dem ersten

Budgetüberschreitungsgesetz 1997, BGBl. I Nr. 83/1997, wurde eine Milliarde Schilling für

Zwecke der Forschung und Entwicklung zur Verfügung gestellt und auf die einzelnen

Ressorts - hievon 70 Millionen Schilling auf das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit

und Soziales (nur im Jahre 1997) - betragsmäßig aufgeteilt. Für die Jahre 1998 und 1999 ist

im jeweiligen Bundesfinanzgesetz im Art. V Abs. 1 Z 16 bzw. 19 vorgesehen, daß bestimmte

Voranschlagsansätze der genannten Ressorts bis zu einem Gesamtbetrag von je einer

Milliarde Schilling zur Finanzierung einer Technologie - und Exportoffensive überschritten

werden können, wobei für die Bedeckung die Pauschalvorsorge für die Technologie - und

Exportoffensive herangezogen wird, deren Verwaltung meinem Ressort obliegt.

In den Teilheften zu den Bundesvoranschlägen 1998 und 1999 sind die entsprechenden

Ausgabenposten gesondert als “Technologiemilliarde” gekennzeichnet und insoweit

nachvollziehbar und transparent dargestellt. Dies gilt im übrigen auch für die bereits

vorliegenden Erfolgszahlen des Jahres 1997, die gleichfalls den jeweiligen Teilheften zum

Bundesvoransch lag 1999 entnommen werden können

 

Zu 1.:

 

Dem Bundesministerium für Finanzen ist nicht bekannt, daß die im Bundesfinanzgesetz

1997 zur Verfügung gestellte Technologiemilliarde (auch nur teilweise) zweckentfremdet und

verzettelt eingesetzt worden wäre. Dagegen spricht auch die gesonderte Kennzeichnung,

Hervorhebung und Verrechnung im jeweiligen Bundesvoranschlag. Im übrigen möchte ich

darauf hinweisen, daß für die unmittelbare und ordnungsgemäß Vergabe der

Förderungsmittel der jeweilige Ressortminister zuständig ist, der auch über die

entsprechenden näheren Informationen verfügt.

 

Zu 2.:

 

Der im 1. Budgetüberschreitungsgesetz 1997 vorgesehene Betrag von 70 Millionen Schilling

wurde zur nationalen Kofinanzierung der Mittel des Europäischen Sozialfonds hinsichtlich

der regionalen und industriellen Gemeinschaftsinitiativen INTERREG, LEADER, URBAN,

RECHAR und RESIDER, ADAPT (Innovationsmaßnahmen im Zusammenhang mit neuen

Kommunikationsmedien) verwendet und trug damit gleichfalls zur beabsichtigten

Technologieinitiative bei.

 

Bezüglich des Betrages von 166 Mio. S verweise ich auf die Ausführungen in der Antwort

auf die gleichlautend an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr gerichtete

Anfrage Nr. 5245/J.

 

Zu 3. bis 8.:

 

Diese Fragen betreffen die unmittelbare, konkrete Verwendung von (Teil -)Beträgen der

Technologiemilliarde für Zwecke der Forschung und Entwicklung und berühren daher primär

nicht den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Ich verweise daher

auf die entsprechenden Ausführungen in den Antworten auf die zum selben Thema an den

Herrn Bundeskanzler, den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr und den

Herrn Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten gerichteten Anfragen Nr. 5244/J,

5245/J und 5343/J und hinsichtlich des Punktes 5 außerdem auf meine Darlegung in der

Einleitung der vorliegenden Anfragebeantwortung.

Zu 9. und 10.:

 

Die Bundesregierung hat sich wiederholt (wie beispielsweise in ihrem Budgetprogramm für

die Jahre 1996-2000 oder im Budgetbericht des Bundes für das Jahr 1998) dazu bekannt,

Österreich als High - Tech - Standort durch weitere Intensivierung der wirtschaftlichen

Forschung und Entwicklung abzusichern. Demgemäß sollen durch die Technologieoffensive

der Bundesregierung deutliche Impulse zur Stärkung von Forschung und Entwicklung sowie

zur Verbesserung des Wissenstransfers gegeben werden.

 

Mit der ersten Technologiemilliarde konnten laufende Programme verstärkt, neue in Gang

gesetzt und die Vorbereitungsarbeiten für weitere Initiativen in Angriff genommen werden.

Auch 1998 und 1999 wurden bzw. werden weitere Mittel jeweils in derselben Höhe bereit -

gestellt.

 

Um den Wirkungsgrad der Technologiepolitik zu optimieren und bestmögliche Programm -

inhalte und Programmabwicklungen zu gewährleisten, soll die gesamte

Technologieoffensive einer Evaluierung durch eine unabhängige Institution unterzogen

werden. Im Sinne eines gesamtheitlichen Ansatzes werden alle aus Mitteln der

Technologiemilliarde finanzierten Einzelmaßnahmen auch als Gesamtprogramm betrachtet

und beurteilt werden.