4942/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Anton Blünegger und Genossen vom
26. November 1998, Nr. 5242/J, betreffend: Wo bleibt die Technologiemilliarde? beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß ich die Fragen im Zusammenhang mit der
konkreten Verwendung von Mitteln der Technologiemilliarde für Forschung und Entwicklung
nicht beantworten kann, weil sie nicht primär den Kompetenzbereich des
Bundesministeriums für Finanzen betreffen und nur das Bundeskanzleramt bzw. die
zuständigen Ressorts über die dafür notwendigen Informationen verfügen.
Die finanzgesetzlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung dieser Mittel wurden in den
Bundesfinanzgesetzen der Jahre 1997 bis 1999 geschaffen. Bereits mit dem ersten
Budgetüberschreitungsgesetz 1997, BGBl. I Nr. 83/1997, wurde eine Milliarde Schilling für
Zwecke der Forschung und Entwicklung zur Verfügung gestellt und auf die einzelnen
Ressorts - hievon 70 Millionen Schilling auf das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales (nur im Jahre 1997) - betragsmäßig aufgeteilt. Für die Jahre 1998 und 1999 ist
im jeweiligen Bundesfinanzgesetz im Art. V Abs. 1 Z 16 bzw. 19 vorgesehen, daß bestimmte
Voranschlagsansätze der genannten Ressorts bis zu einem Gesamtbetrag von je einer
Milliarde Schilling zur Finanzierung einer Technologie - und Exportoffensive überschritten
werden können, wobei für die Bedeckung die Pauschalvorsorge für die Technologie - und
Exportoffensive herangezogen wird, deren
Verwaltung meinem Ressort obliegt.
In den Teilheften zu den Bundesvoranschlägen 1998 und 1999 sind die entsprechenden
Ausgabenposten gesondert als “Technologiemilliarde” gekennzeichnet und insoweit
nachvollziehbar und transparent dargestellt. Dies gilt im übrigen auch für die bereits
vorliegenden Erfolgszahlen des Jahres 1997, die gleichfalls den jeweiligen Teilheften zum
Bundesvoransch lag 1999 entnommen werden können
Zu 1.:
Dem Bundesministerium für Finanzen ist nicht bekannt, daß die im Bundesfinanzgesetz
1997 zur Verfügung gestellte Technologiemilliarde (auch nur teilweise) zweckentfremdet und
verzettelt eingesetzt worden wäre. Dagegen spricht auch die gesonderte Kennzeichnung,
Hervorhebung und Verrechnung im jeweiligen Bundesvoranschlag. Im übrigen möchte ich
darauf hinweisen, daß für die unmittelbare und ordnungsgemäß Vergabe der
Förderungsmittel der jeweilige Ressortminister zuständig ist, der auch über die
entsprechenden näheren Informationen verfügt.
Zu 2.:
Der im 1. Budgetüberschreitungsgesetz 1997 vorgesehene Betrag von 70 Millionen Schilling
wurde zur nationalen Kofinanzierung der Mittel des Europäischen Sozialfonds hinsichtlich
der regionalen und industriellen Gemeinschaftsinitiativen INTERREG, LEADER, URBAN,
RECHAR und RESIDER, ADAPT (Innovationsmaßnahmen im Zusammenhang mit neuen
Kommunikationsmedien) verwendet und trug damit gleichfalls zur beabsichtigten
Technologieinitiative bei.
Bezüglich des Betrages von 166 Mio. S verweise ich auf die Ausführungen in der Antwort
auf die gleichlautend an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr gerichtete
Anfrage Nr. 5245/J.
Zu 3. bis 8.:
Diese Fragen betreffen die unmittelbare, konkrete Verwendung von (Teil -)Beträgen der
Technologiemilliarde für Zwecke der Forschung und Entwicklung und berühren daher primär
nicht den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Ich verweise daher
auf die entsprechenden Ausführungen in den Antworten auf die zum selben Thema an den
Herrn Bundeskanzler, den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr und den
Herrn Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten gerichteten Anfragen Nr. 5244/J,
5245/J und 5343/J und hinsichtlich des Punktes 5 außerdem auf meine Darlegung in der
Einleitung der vorliegenden
Anfragebeantwortung.
Zu 9. und 10.:
Die Bundesregierung hat sich wiederholt (wie beispielsweise in ihrem Budgetprogramm für
die Jahre 1996-2000 oder im Budgetbericht des Bundes für das Jahr 1998) dazu bekannt,
Österreich als High - Tech - Standort durch weitere Intensivierung der wirtschaftlichen
Forschung und Entwicklung abzusichern. Demgemäß sollen durch die Technologieoffensive
der Bundesregierung deutliche Impulse zur Stärkung von Forschung und Entwicklung sowie
zur Verbesserung des Wissenstransfers gegeben werden.
Mit der ersten Technologiemilliarde konnten laufende Programme verstärkt, neue in Gang
gesetzt und die Vorbereitungsarbeiten für weitere Initiativen in Angriff genommen werden.
Auch 1998 und 1999 wurden bzw. werden weitere Mittel jeweils in derselben Höhe bereit -
gestellt.
Um den Wirkungsgrad der Technologiepolitik zu optimieren und bestmögliche Programm -
inhalte und Programmabwicklungen zu gewährleisten, soll die gesamte
Technologieoffensive einer Evaluierung durch eine unabhängige Institution unterzogen
werden. Im Sinne eines gesamtheitlichen Ansatzes werden alle aus Mitteln der
Technologiemilliarde finanzierten Einzelmaßnahmen auch als Gesamtprogramm betrachtet
und beurteilt werden.