4945/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen vom
26. November 1998, Nr. 5254/J, betreffend Controlling in der Bundesverwaltung, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß mit Beschluß des Ministerrates vom
4. Dezember 1996, BMF -Z 90 1101/1 - II/12/96, festgelegt wurde, die Umsetzung der
materiellgesetzlichen und der übrigen budgetpolitischen Maßnahmen im Rahmen des
Vollzuges des Budgets durch den Aufbau eines Controllings zu sichern, um den Erfolg des
Budgetkonsolidierungsprogrammes des Bundes nachhaltig zu gewährleisten. Zu diesem
Zweck wird seit Anfang 1997 in allen Ressorts ein ressortspezifisches und aussagekräftiges
Budgetcontrolling durchgeführt.
Außerdem finden beim Bund Controllingaktivitäten im Bereich der Beteiligungen und bereits
seit geraumer Zeit ein zentrales, zum Kompetenzbereich meines Ressorts zählendes
zentrales Personalcontrolling statt.
Mit der jüngst vom Nationalrat beschlossenen Novelle zum Bundeshaushaltsgesetz wurde
die Durchführung von Budget - und Personalcontrolling, das als Ressourcencontrolling zu
verstehen ist, auch gesetzlich verankert. Weiters schreibt das Bundeshaushaltsgesetz in der
geltenden Fassung vor, daß für Organisationseinheiten gemäß § 17a Abs. 1 Bundeshaus -
haltsgesetz ein Controlling - Beirat
einzurichten ist.
Zu 1. und 2.:
Beim Controlling wird unter anderem hinsichtlich Ressourcencontrolling und Leistungs -
controlling unterschieden. Das mit Ministerratsbeschluß vom 4. Dezember 1996 implemen -
tierte Controlling ist ein Budgetcontrolling, das dem Ressourcencontrolling zuzuordnen ist
und wie beschlossen durchgeführt wurde.
Im Zusammenhang mit der beabsichtigten und in der Anfrage auch angesprochenen
Flexibilisierung des Budgetvollzuges für ausgewählte Dienststellen ist neben dem
Ressourcencontrolling ein Leistungscontrolling vorzusehen, um Budget - und Leistungsdaten
zur Ergebnisbeurteilung zusammenführen zu können.
Es ist daher nicht richtig, daß die Ankündigung von Herrn Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer
deshalb erfolgte, weil der Ministerratsbeschluß vom 4. Dezember 1996 nicht umgesetzt
wurde.
Zu 3. und 4.:
Das mit Ministerratsbeschluß vom 4. Dezember 1996 entschiedene Controlling wurde in
allen Ressorts eingeführt.
In diesem Zusammenhang möchte ich außerdem darauf hinweisen, daß im Bundes
ministerium für Finanzen im Jahr 1995 ein "Beteiligungs - und Finanzcontrolling"eingerichtet
wurde, dessen Aufgabe die Implementierung eines betriebswirtschaftlichen Planungs - und
Berichterstattungssystems auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
und der im Ausgliederungshandbuch des Bundesministeriums für Finanzen festgelegten
Grundsätze ist.
Es betrifft die Kapitalbeteiligungen des Bundesministeriums für Finanzen (Beteiligungs - und
Finanzcontrolling) und die ausgegliederten Rechtsträger (Finanzcontrolling im Rahmen der
Privatwirtschaftsverwaltung.
Im Finanzcontrolling wird darüber hinaus der Mittelfluß zwischen dem Budget des Bundes
und der jeweiligen Gesellschaft (ausgegliederter Rechtsträger) unternehmensbezogen
abgebildet.
Zu 5.:
Aufgrund des mit Ministerratsbeschluß vom 4. Dezember 1996 umgesetzten Controllings
wurde die Produktivität der
Bundesverwaltung um durchschnittlich 1 % erhöht. Das bedeutet,
daß bei einer Reduzierung der eingesetzten Personalkapazität zumindest die gleiche
Leistung erbracht wurde.
Außerdem zeigt sich der Erfolg des Controllings auch darin, daß in dieser Legislaturperiode
jedes Jahr das Nettodefizit des Bundesvoranschlages unterschritten wurde.
Zu 6.:
Wie bereits dargelegt, wurde das mit Ministerratsbeschluß vom 4. Dezember 1996
entschiedene Controlling bereits in allen Ressorts eingeführt. Die über das Ressourcen -
controlling hinausgehende flächendeckende Einführung von Controlling - Methoden wird
schrittweise erfolgen. Ein erstes Ergebnis liegt mit dem Leistungskennziffernbericht vor.
Zu 7.:
Politischen Entscheidungen liegen sorgsam ausgearbeitete Vorarbeiten und Informationen
der Verwaltung zugrunde, die sich in den Bereichen, in denen Controlling - Methoden ange -
wendet werden können, dieser bedient. Außerdem werden gesetzliche Maßnahmen mit
Controlling auf ihre Wirksamkeit untersucht.
Zu 8.:
Der Leistungskennziffernbericht hat gezeigt, daß bereits bisher in zahlreichen Bereichen der
Ressourceneinsatz den Verwaltungsleistungen gegenübergestellt wird. Internationale
Vergleiche zeigen allerdings, daß eine flachendeckende Gegenüberstellung der
Verwaltungsleistung und des Ressourceneinsatzes einige Zeit in Anspruch nimmt.
Zu 9.:
Mit der in Vorbereitung befindlichen Oontrolling-Verordnung ist bezweckt, für alle
Entscheidungsebenen Instrumente des Controllings zu definieren, die Unterstützung in der
Entscheidungsfindung und Steuerung geben. Außerdem ist für jedes Ressort ein
Controllingkonzept zu erstellen.
Zu 10.:
Das Budget - und Personalcontrolling der übrigen Gebietskörperschaften fällt verfassungs -
rechtlich nicht in die Kompetenz meines
Ressorts. Ich ersuche daher um
Verständnis, daß ich diesbezüglich keine Auskunft geben kann.
Die Koordinierung der Budgetpolitik zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist durch den
Österreichischen Staybilitätspakt sichergestellt.