4945/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen vom

26. November 1998, Nr. 5254/J, betreffend Controlling in der Bundesverwaltung, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß mit Beschluß des Ministerrates vom

4. Dezember 1996, BMF -Z 90 1101/1 - II/12/96, festgelegt wurde, die Umsetzung der

materiellgesetzlichen und der übrigen budgetpolitischen Maßnahmen im Rahmen des

Vollzuges des Budgets durch den Aufbau eines Controllings zu sichern, um den Erfolg des

Budgetkonsolidierungsprogrammes des Bundes nachhaltig zu gewährleisten. Zu diesem

Zweck wird seit Anfang 1997 in allen Ressorts ein ressortspezifisches und aussagekräftiges

Budgetcontrolling durchgeführt.

 

Außerdem finden beim Bund Controllingaktivitäten im Bereich der Beteiligungen und bereits

seit geraumer Zeit ein zentrales, zum Kompetenzbereich meines Ressorts zählendes

zentrales Personalcontrolling statt.

 

Mit der jüngst vom Nationalrat beschlossenen Novelle zum Bundeshaushaltsgesetz wurde

die Durchführung von Budget - und Personalcontrolling, das als Ressourcencontrolling zu

verstehen ist, auch gesetzlich verankert. Weiters schreibt das Bundeshaushaltsgesetz in der

geltenden Fassung vor, daß für Organisationseinheiten gemäß § 17a Abs. 1 Bundeshaus -

haltsgesetz ein Controlling - Beirat einzurichten ist.

Zu 1. und 2.:

 

Beim Controlling wird unter anderem hinsichtlich Ressourcencontrolling und Leistungs -

controlling unterschieden. Das mit Ministerratsbeschluß vom 4. Dezember 1996 implemen -

tierte Controlling ist ein Budgetcontrolling, das dem Ressourcencontrolling zuzuordnen ist

und wie beschlossen durchgeführt wurde.

 

Im Zusammenhang mit der beabsichtigten und in der Anfrage auch angesprochenen

Flexibilisierung des Budgetvollzuges für ausgewählte Dienststellen ist neben dem

Ressourcencontrolling ein Leistungscontrolling vorzusehen, um Budget - und Leistungsdaten

zur Ergebnisbeurteilung zusammenführen zu können.

 

Es ist daher nicht richtig, daß die Ankündigung von Herrn Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer

deshalb erfolgte, weil der Ministerratsbeschluß vom 4. Dezember 1996 nicht umgesetzt

wurde.

 

Zu 3. und 4.:

 

Das mit Ministerratsbeschluß vom 4. Dezember 1996 entschiedene Controlling wurde in

allen Ressorts eingeführt.

In diesem Zusammenhang möchte ich außerdem darauf hinweisen, daß im Bundes

ministerium für Finanzen im Jahr 1995 ein "Beteiligungs - und Finanzcontrolling"eingerichtet

wurde, dessen Aufgabe die Implementierung eines betriebswirtschaftlichen Planungs - und

Berichterstattungssystems auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen

und der im Ausgliederungshandbuch des Bundesministeriums für Finanzen festgelegten

Grundsätze ist.

 

Es betrifft die Kapitalbeteiligungen des Bundesministeriums für Finanzen (Beteiligungs - und

Finanzcontrolling) und die ausgegliederten Rechtsträger (Finanzcontrolling im Rahmen der

Privatwirtschaftsverwaltung.

 

Im Finanzcontrolling wird darüber hinaus der Mittelfluß zwischen dem Budget des Bundes

und der jeweiligen Gesellschaft (ausgegliederter Rechtsträger) unternehmensbezogen

abgebildet.

 

Zu 5.:

 

Aufgrund des mit Ministerratsbeschluß vom 4. Dezember 1996 umgesetzten Controllings

wurde die Produktivität der Bundesverwaltung um durchschnittlich 1 % erhöht. Das bedeutet,

daß bei einer Reduzierung der eingesetzten Personalkapazität zumindest die gleiche

Leistung erbracht wurde.

 

Außerdem zeigt sich der Erfolg des Controllings auch darin, daß in dieser Legislaturperiode

jedes Jahr das Nettodefizit des Bundesvoranschlages unterschritten wurde.

 

Zu 6.:

 

Wie bereits dargelegt, wurde das mit Ministerratsbeschluß vom 4. Dezember 1996

entschiedene Controlling bereits in allen Ressorts eingeführt. Die über das Ressourcen -

controlling hinausgehende flächendeckende Einführung von Controlling - Methoden wird

schrittweise erfolgen. Ein erstes Ergebnis liegt mit dem Leistungskennziffernbericht vor.

 

Zu 7.:

 

Politischen Entscheidungen liegen sorgsam ausgearbeitete Vorarbeiten und Informationen

der Verwaltung zugrunde, die sich in den Bereichen, in denen Controlling - Methoden ange -

wendet werden können, dieser bedient. Außerdem werden gesetzliche Maßnahmen mit

Controlling auf ihre Wirksamkeit untersucht.

 

Zu 8.:

 

Der Leistungskennziffernbericht hat gezeigt, daß bereits bisher in zahlreichen Bereichen der

Ressourceneinsatz den Verwaltungsleistungen gegenübergestellt wird. Internationale

Vergleiche zeigen allerdings, daß eine flachendeckende Gegenüberstellung der

Verwaltungsleistung und des Ressourceneinsatzes einige Zeit in Anspruch nimmt.

 

Zu 9.:

 

Mit der in Vorbereitung befindlichen Oontrolling-Verordnung ist bezweckt, für alle

Entscheidungsebenen Instrumente des Controllings zu definieren, die Unterstützung in der

Entscheidungsfindung und Steuerung geben. Außerdem ist für jedes Ressort ein

Controllingkonzept zu erstellen.

 

Zu 10.:

 

Das Budget - und Personalcontrolling der übrigen Gebietskörperschaften fällt verfassungs -

rechtlich nicht in die Kompetenz meines Ressorts. Ich ersuche daher um

Verständnis, daß ich diesbezüglich keine Auskunft geben kann.

Die Koordinierung der Budgetpolitik zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist durch den

Österreichischen Staybilitätspakt sichergestellt.